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Das ist ein Darlehensvertrag nach § 488 BGB.
Grundsätzlich gilt zwar, daß der Darlehensnehmer die vereinbartenn Zinsen schuldet, aber wenn keine vereinbart wurden, schuldet er auch keine. Im übrigen ist die Zinszahlung eine Nebenpflicht; die Hauptpflicht besteht in der Rückzahlung der Darlehenssumme.
Eine Leihe wäre es dann und NUR dann, wenn dieselben Geldscheine zurückzugeben wären. das Wesen der Leihe besteht darin, das der geliehene Gegenstand zurückgegeben wird. Das wäre aber bei Geld sehr ungewöhnlich.
Darüberhinaus: Die Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Einklagbar wäre es auch so. Es ist natürlich dann ein Beweisproblem; aber auch ein glaubwürdiger Zeuge ist ein Beweismittel.
Ahhhh.... danke, das war die Begründung, die mir entfallen war. Ich war mir total sicher mit dem Darlehen bis dann wieder irgendwelche Leute hier mit Zweifeln kamen. :-/
Mal interessehalber: warum fragste eigentlich ?
Weil ich mir sicher war, dass es ein Darlehen ist (und ich das wissen MUSS), mich aber einige Leute ganz wirr gemacht haben bzgl. der Zinsen. :-)
Raimund1 am 5. Oktober 2007 15:43 Ich sehe es als Darlehensvertrag. Der gesetzlich vorgesehene Zins (4% lt BGB) wird vereinbarungsgemäss auf NULL festgelegt. Und alle anderen Bestimmungen, insbesondere Rückzahlung sollten auch vereinbart sein. Ansonsten siehe WolfRichter
Das muß schriftlich mit gegenseitiger Unterschrift gemacht werden, sonst ist es nur eine Gefälligkeit unter Freunden, die nicht nachweisbar( einklagbar )ist.
Danke für die Mühe, ist ja aber gerade mal überhaupt keine Antwort auf meine Frage.
immerhin hab ich schon einen Punkt für die Antwort bekommen,tut mir leid, das sie nicht hilfreich war.
WolfRichter am 5. Oktober 2007 04:14 Nein.
§ 598 BGB: Durch den LEIHVERTRAG wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache UNENTGELTLICH zu gestatten.
Also würde ich sagen: Leihvertrag. Denn Du überlässt ja ohne Zinsen, also unentgeltlich.
Ist in dem Sinne tatsächlich Geld eine Sache? Ich muss das jetzt unbedingt mal rausfinden, sonst kann ich heute Nacht nicht schlafen:-)
WolfRichter am 5. Oktober 2007 04:14 Unfug!
das ist genau das problem, das die deutschen medien es so darstellen als wenn es nur amerikaner waehren. es waren viele leute von verschiedenen laendern die von terroristen getoetet wurden. terrorismus kennt keine grenzen.
Also, Schätzungen können auf zwei mögliche Arten (gemäß Heizkostenverordnung) erfolgen. Die erste währe nach Vorjahr. Dies ist aber nur dann möglich, wenn im Vorjahr die Wohnung auch von dem Selben Mieter bewohnt wurde. Ist dies nicht der Fall, dann bleibt nur noch die Schätzung nach dem Durchschnitt des Hauses unter Berücksichtigung der Wohnungsgröße und der Heizleistung der dort installierten Heizkörper. Eine Schätzung ist immer dann erforderlich bzw. nach der HKVO erlaubt, wenn eine Ablesung der Messgeräte nicht möglich war. Es gibt aber durchaus auch Zeiten, in denen Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip nicht abgelesen werden dürfen (Ausschlussfristen). Ist eine Zwischenablesung bei Auszug bzw. Einzug nicht möglich (warum auch immer), wird der gemessene Jahresverbrauch nach der so genannten Gradtagtabelle gemäß VDI auf Vor- und Folgemieter aufgeteilt. Man kann sich darüber streiten, aber Grundlage für solche Geschichten ist die Heizkostenverordnung.
Warum sollte so eine Erwähnung notwendig sein? Sind Menschen nicht gleich, egal welcher Nationalität sie angehören? Mich interessiert es nicht, ob Mexikaner, Amerikaner, Deutsche, Inder oder illegale Einwanderer umgekommen sind; für mich ist jedes Leben gleichwertig.
Ich hab eben nur heute abend diesen einen Film über den Flug 93 (amerikanische Prouktion) gesehen und da wurden so gut wie alle Passagiere namentlich benannt und deren Leben kurz erzählt. Eben alle außer die Nicht-Amerikaner.
Wolfgang Joost am 11. September 2007 23:59 o.k. das ist ja auch nur ein Film! Das ist keine Dokumentation über die gesamten Vorfälle.