gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Antworten auf Fragen von Buecherwurm0815

"Opa" mit Enkelkind zusammenlassen? Dem 8-jährigem Kind die Wahrheit erzählen über den Opa?

beantwortet von mariamutter am 11. August 2008 09:37
0x
Thumb_up

Freu Dich, dass das Kriegsbeil begraben wird und gönne den Kindern die wiedergefundenen Großeltern! Wir hatten eine ähnliche Situation, und die Kinder sind glücklich über die neuen alten Großeltern, auch wenn diese nicht ganz unkompliziert sind.



Erbpacht - Kann der Verpächter nachträglich die Pacht erhöhen?

beantwortet von FordPrefect am 7. August 2008 09:59
0x
Thumb_up

Es gilt immer, was im Erbpachtvertrag festgelegt wurde. Steht dort die Koppelung an einen Index (dafür gibt es übliche Klauseln), dann kann die Erhöhung zum Jahresende oder zu einem von den Parteien festgelegten Termin im Jahresverlauf vorgenommen werden. Was die Nachbarn für vergleichbaren Grund zahlen, ist irrelevant. Vertrag ist Vertrag; solche Einwendungen hätten vor Abschluss eines Erbpachtvertrages gemacht werden müssen.



Wie gewöhne ich meine Katzen an mein Kaninchen?

beantwortet von RowanAira am 6. August 2008 22:20
0x
Thumb_up

vollkommen egal wie die katze is....es sei denn sie hat schon große tiere tot nach hause gebracht^^ einfach hase in einem zimmer rumlaufen lassen und die katze dazuholen oder einfach kommen lassen....wenn sie sich nicht für das kaninchen interessiert ist das wahrscheinlich das beste, wenn sie gleich versucht auszuhauen, katze schimpfen und die beiden nicht mehr zusammen lassen... das ganze würde ich natürlich erst probieren wenn das neue kaninchen ausgewachsen ist, denn je kleiner es ist desto eher gilt es als "beute"




Erbpacht - Kann der Verpächter nachträglich die Pacht erhöhen?

beantwortet von Mietnormade am 9. Juli 2008 16:31
1x
Thumb_up

Was steht denn unter Laufzeit?



Erpachtrecht - Erhöhung für Grundstück von 11,5 % nachträglich zulässig?

beantwortet von Raimund1 am 8. Juli 2008 23:48
0x
Thumb_up

Normalerweise ist das alles haarklein im Erbpachtvertraf geregelt. Da stehen auch die Bedingungenm unter welchen der Erbpachtzins erhöht werden kann - und die Frist, die einzuhalten ist.

Ohne Kenntnis des Vertrages ist eine exakte Antwort nocht möglich.

Im Zweifel den Notar fragen, der den Vertrag aufgesetzt hat



"Opa" mit Enkelkind zusammenlassen? Dem 8-jährigem Kind die Wahrheit erzählen über den Opa?

beantwortet von studentinmutter am 28. Juni 2008 18:53
0x
Thumb_up

Was meint denn Deine Lebensgefährtin? Wie alt sind die Kinder? Was hast Du dabei für ein Gefühl? Man weiß vorher ja nie, wie sich die Dinge entwickeln werden, aber ihr könnt es ja langsam angehen und den "Großeltern" auch sagen, wenn euch etwas missfällt (möglichst ruhig und sachlich). Es sind eure Kinder.



"Opa" mit Enkelkind zusammenlassen? Dem 8-jährigem Kind die Wahrheit erzählen über den Opa?

beantwortet von hajottka am 27. Juni 2008 19:35
1x
Thumb_up

Geh nicht voreilig in's Gericht mit den Leuten, sondern lerne sie erst kennen. Die Jogi Löw-Nummer ist wahrscheinlich auch ein krampfhafter Versuch zu erster Konversation. Das ist nach so langer Zeit sehr schwer. Ich glaube, ihr werdet sehr schnell feststellen, ob das ganze ernst gemeint ist oder nicht. Handelt dann aber auch in Konsequenz, gute Mine zum bösen Spiel hat noch keinem genützt!



"Opa" mit Enkelkind zusammenlassen? Dem 8-jährigem Kind die Wahrheit erzählen über den Opa?

beantwortet von princAss am 27. Juni 2008 19:34
1x
Thumb_up

wichtig ist wohl, womit deine frau sich wohl fühlt - es ist ihre vergangenheit und vielleicht eure zukunft.



"Opa" mit Enkelkind zusammenlassen? Dem 8-jährigem Kind die Wahrheit erzählen über den Opa?

beantwortet von WolfRichter am 27. Juni 2008 19:32
0x
Thumb_up

Da ist doch noch mehr?

"Jogi Löw" klingt zwar irgendwie idiotisch, aber wenn das alles ist.

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 27. Juni 2008 19:34

aber da kann der Jogi doch nichts zu :-))

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 27. Juni 2008 22:42

Äh, ist das der Name einer real existierenden Person? Dann bitte ich um Entschuldigung.



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.