gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Antworten auf Fragen von BreakTheLaw09

Lohnsteuerkarte zugesendet bekommen! Was tun damit? Muss ich das mein

beantwortet von RBMannheim am 16. Dezember 2009 18:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zwar werden die Daten vom AG an das Finanzamt inzwischen elektronisch ermittelt, doch braucht der AG die Lohnsteuerkarte, damit er die Steuermerkmale ermitteln kann.



Lohnsteuerkarte zugesendet bekommen! Was tun damit? Muss ich das mein

beantwortet von almmichel am 16. Dezember 2009 17:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Im Personal-Büro abgeben.



Lohnsteuerkarte zugesendet bekommen! Was tun damit? Muss ich das mein

beantwortet von Meinereiner67 am 16. Dezember 2009 17:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Jau, die Kriegt der Chef.



Lohnsteuerkarte zugesendet bekommen! Was tun damit? Muss ich das mein

beantwortet von Pauli1965 am 16. Dezember 2009 17:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du einen Arbeitsplatz hast, bekommt sie der Arbeitgeber.



Lohnsteuerkarte zugesendet bekommen! Was tun damit? Muss ich das mein

beantwortet von drsnuggles1980 am 16. Dezember 2009 17:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja logisch oder?



Lohnsteuerkarte zugesendet bekommen! Was tun damit? Muss ich das mein

beantwortet von werderbraut am 16. Dezember 2009 17:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja genau, das mußt du. Dein AG benötigt die für deine Lohn-/Gehaltsabrechnung.

Kommentar von 056ec5eedc8e8df1fd080d4a1e4fad49smallBreakTheLaw09 am 16. Dezember 2009 17:53

und wenn ich kündige krieg ich die wieder zurück?

Kommentar von 93e8eb76d55380eaedea5e2061849f24smallereste am 16. Dezember 2009 17:54

ja



Lohnsteuerkarte zugesendet bekommen! Was tun damit? Muss ich das mein

beantwortet von peterunddoris am 16. Dezember 2009 17:52
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, Anfang nächsten Jahres, oder auch gleich, dem AG bzw. Lohnbuchhaltung abgeben



Arbeitskollege nervt mit dauernd rassistischen Beschimpfungen bzw. Aussagen.

beantwortet von Kleinsorge am 20. November 2009 15:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rassistische Beschimpfungen sind kein Kavaliersdelikt, solche Äußerungen können arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur Kündigung, haben. Derartige Äußerungen sollten im Kollegenkreis nicht toleriert werden. Sie können den Kollegen darauf hinweisen dass solche Äußerungen daneben sind und auf der Arbeit nichts zu suchen. Sie können den Kollegen darauf hinweisen dass solche Äußerungen zur Kündigung führen können. Unterlässt der Kollege diese Äußerungen nicht, suchen Sie sich Zeugen und melden Sie dies dem Betriebsrat, dem Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Wir alle sind dazu aufgerufen uns gemeinsam zu wehren, es gilt "Null Toleranz" für rassistische Äußerungen. Peter Kleinsorge



Arbeitskollege nervt mit dauernd rassistischen Beschimpfungen bzw. Aussagen.

beantwortet von nofre84 am 20. November 2009 04:32
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn er es noch einmal tut,so würde ich ihn nicht zur seite nehmen und mit ihm reden,sondern ihn ganz direkt in der runde unterbrechen und warum fragen,bevor die anderen,die ihn unterstützen,auch zu wort kommen können!

was passiert ist,dass er so etwas behauptet,dass er ihn so beschimpft,ob er denn den mut habe,ihm das auch ins gesicht zu sagen!dabei aber sachlich bleiben und ihm ruhe vermitteln!schliesslich muss er sich auch verstanden fühlen,auch wenn er beschimpft.er ist der schwache!



Arbeitskollege nervt mit dauernd rassistischen Beschimpfungen bzw. Aussagen.

beantwortet von Sabune2 am 19. November 2009 22:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie locker soll er es denn noch sehen.BabsiMaus? Gutes Selbstbewußtsein ist Vorraussetzung. Ich habe wirklich eine scheiß Hundeangst. Aber irgentwann platze ich und dann sind sogar die Hunde kurz still.Sehr beruhigend



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.