Die Untergrenze ist gesetzlich geregelt und alles andere steht im Arbeitsvertrag, der zB in diesem Punkt an Tarifverträgen angelehnt sein kann. Da gibt es dann durchaus auch altersabhängige Regelungen oder Regelungen nach Betriebszugehörigkeit.
das ist individuell..und doch sicherlich im Arbeitsvertrag geregelt (festgesetzt)
Das ist gesetzlich geregelt, eine Unterschreitung ist sittenwidrig un ungültig. Wer in welcher Branche wieviel - google einfach "urlaub"
Branche und mögliche vorhandene Tarifverträge sind ausschlaggebend. Es gibt auch saisonale Berufe, wie z.B. Landschaftsgärtner, die haben meist im Sommer überhaupt keinen Urlaub weil sie im Winter sowieso stempeln gehen müssen.
Das hängt von der Branche und dem jeweiligen Tarifvertrag ab. Oftmals spielt auch die Betriebszugehörigkeit oder das Alter eine Rolle. Ich selbst habe nach gut 35 Jahren in einer Firma 36 Tage Urlaub im Jahr.
das ist gesetzlich geregelt .. in welchem kannst du sicher googlen
Der Mindestanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz http://kuerzer.de/vGsGhm1NM geregelt, alles was darüber hinaus geht, ist arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungssache.
Ergänzend dazu sollte erwähnt werden, dass sich die Angaben im BUrlG auf eine 6-Tage-Woche beziehen, für die übliche 5-Tage-Woche muss der Anspruch also entsprechend gekürzt werden.
Das ist in jedem Beruf anders Lehrer zum Beispiel haben immer mit den Schülern Ferien, in anderen Berufen gibt es nicht so viel zB maximal 6 Wochen kenne ich von meinem Vater
stylerin08 am 6. Juli 2008 17:52 dann macht dein vater aber überstunden!! normal sind des nur knapp ein monat oder weniger!!
bitmap am 6. Juli 2008 17:56 4 Wochen sind der gesetzliche Mindestanspruch.
das hat nichts mit Überstunden zu tun, sondern regelt sich nach einem Tarifvertrag, der vielleicht günstigerer Urlaubsregelungen vorsieht als bei anderen Arbeitnehmern. Nach Oben ist keine Grenze gesetzt, was die Tarifparteien aushandeln, nur nach unten gibt es für jeden einen Mindestanspruch. Sie Antworten von Vincent 1 und bitmap
Bei vielen Hausratversicherungen muß der Umstand, daß ein Gerüst vor dem Fenster steht, gemeldet werden um bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub ausreichend geschützt zu sein. Bitte unbedingt mit der Versicherung in Verbindung setzen.
Gruß justii