Nein das stimmt nicht. Haftplicht versichert ist jedes Fahrzeug und es kommt dabei nicht darauf an welches Fahrzeug man beschädigt. Das heißt den Schaden am anderen Fahrzeug bezahlt man nie. Den Schaden am "eigenen" Fahrzeug zahlt nur eine Vollkasko, falls man diese extra abgeschlossen hat (meistens mit Selbstbehalt).
Bei den meisten Autovermietern ist es noch ganz anders: Die haben keine Kasko-Versicherung, sondern bilden eine Schadens-Rücklage und regulieren das aus diesem Topf, weil Kasko-Versicherungen für solche Flotten so teuer sind, dass man die Autos nicht mehr marktgerecht vermieten könnte. So würde dann auch der oben angefragte Schaden reguliert. Wenn Kunden Kaskoschutz wünschen, können sie den gegen Aufpreis separat abschließen.
1hoss43 am 22. September 2008 14:27 Richtig! http://1hoss43dh.de.to