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Antworten auf Fragen von Bandido

Noch eine doofe PC-Frage

beantwortet von lucstarmaster am 18. August 2008 09:19
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Start --> Alle Programme --> Autostart

Da fügst du einfach den Internet Explorer ein!

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 18. August 2008 10:07

Das geht bei mir irgendwie nicht, das Hinzufügen....



Windows Download Tool?

beantwortet von compu60 am 14. August 2008 16:29
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Das ist eigentlich das Zeichen für automatisches Update. Lade dir die neuesten Updates runter, dann verschwindet das Zeichen und deaktiviere die Updates dann nochmals.

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 14. August 2008 16:59

Danke, werde ich tun.



Windows Download Tool?

beantwortet von Francis Vieira am 14. August 2008 14:37
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Schau mal nach beim Windows task manager

strg + alt + del

dort sollte es sein, einfach den prozess beenden oder wenn du dich wieder errinerst normal laufen lassen

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 14. August 2008 15:49

Danke. Aber wenn ich mit dem Mauzeiger draufgehe, erscheint nur "Updates werden heruntergeladen". Von wem, wo und wieso: Keine Ahnung. Und das ist ja das, was mich interressiert. Im Taskmanager sehe ich das dann nicht, weil das Symbol fehlt und ich nicht weiss, was es ein könnte.



Kündigung Öffentlicher Dienst

beantwortet von DrSeltsam am 28. Mai 2008 08:04
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Es gilt lediglich ein im TVöD vereinbarter, besonderer Kündigungsschutz.

Voraussetzungen:

40 Jahre alt

15 Jahre bei demselben Arbeitgeber

diese 15 Jahre unter der Geltung des TVöD

Gilt auch nur für die sog. alten Budnesländer.

Paradebeispiel ist die betreibsbedingte Kündigung, die genauso im öffentlichen Dienst schon immer möglich war, aber bis vor ca. 15 Jahren so gut wie nie vorkam.

Inzwischen werden Verwaltungen gestrafft, umorganisiert, zusammengelegt, etc. wodurch Arbeitsplätze wegfallen.

Sozialauswahl heißt dann ein Stichwort, bei dem auch die sog. "Unkündbarkeit", die realiter jedoch keine ist, eine Rolle spielt.

(Grob umschrieben)



Kündigung Öffentlicher Dienst

beantwortet von Hummelchen28 am 28. Mai 2008 08:04
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Die müßten die vielbesagten "goldenen Löffel" klauen. Ansonsten gibt es da eigentlich nichts....



Kündigung Öffentlicher Dienst

beantwortet von Wieselchen am 28. Mai 2008 07:56
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Warum sollte der Chef sie denn kündigen, wenn sie sich nichts zuschulden kommen lassen?

LG

Wieselchen

Kommentar von Auskunft am 28. Mai 2008 07:58

Auch im ÖD werden Einrichtungen zusammengelegt, Personalkosten sollen damit reduziert werden.

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 28. Mai 2008 08:04

@wieselchen: Zum Beispiel aufgrund häufiger Krankheit? @auskunft: Was heisst das? Zusammengelegt werden darf ja, Kündigungen wären aber damit betriebsbedingt und für diesen Personenkreis unwirksam.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 28. Mai 2008 08:17

Bandido: Wenn die Krankheit reel ist, finde ich eine Kündigung unsozial. Wenn Zweifel an den häufigen Erkrankungen bestehen, kann man den Mitarbeiter immer noch zum medizinischen Dienst schicken. Stellt sich heraus, dass die Krankenscheine ein Fake waren, hast du einen Tatbestand für eine verhaltensbedingte Kündigung.

LG

Wieselchen

Kommentar von DrSeltsam am 28. Mai 2008 08:24

Das ist dann aber keine verhaltensbedingte Kündigung mehr ...

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 28. Mai 2008 09:03

Wenn der Arbeitnehmer eine Krankheit vortäuscht, ist es keine verhaltensbedingte Krankheit? Was denn dann?

LG

Wieselchen

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 18. August 2008 08:29

Wenn die Krankheit reell ist,kann der Arbeitgeber trotzdem wegen zu hoher Fehlzeiten kündigen und kommt,je nach Richter am AG auch damit durch.

Tatsache: weibl.54 Jahre,oft krank durch häusliche Gewalt,22 Jahre im ÖD,14 Jahre im gleichen Heim,fristgerechte Kündigung vom Richter für gut befunden.



Frage zur Privatinsolvenz

beantwortet von Indy72 am 26. Mai 2008 13:40
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Die schulden werden evtl. zum aktuellen Wert mit vererbt!

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 26. Mai 2008 13:50

Was heisst denn "eventuell"? Von was hängt das ab? Und ist der Erbe dann automatisch ebenfalls insolvent?

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 26. Mai 2008 13:59

Die laut Tilgungsplan geleisteten Zahlungen könnten den Schuldenberg u.U. ub dem Maße reduzieren, insoweit als der Tilgungsplan erfült worden wäre. Dem müßten aber die läubiger zustimmen. Daher "evtl."

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 26. Mai 2008 14:24

Wie bitte?

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 26. Mai 2008 14:33

Hallo Indy,das ist ein bisschen zu Bürokratisch für ihn,bis auf die "läubiger"(Lach)LG DH

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 26. Mai 2008 15:11

Der Erbe ist nicht automatisch insolvent, weil er die Erbschaft auch ablehnen kann. Z.B. du Erbst die Hälfte von einem Haus im Gesamtwert von 200.000 Euro, das mit 100.000 Euro an Hypotheken belastet ist. Das heißt für dich, dass Du entweder eine Hälfte von dem Haus kriegst (also theoretisch einen Wert von 100.000 Euro) und dazu die Schlden im wert von 50.000. Paßt es dir nicht, kannst Du das Erbe nur ALS GANZES ausschlagen, bekämest also NICHTS! Der andere Erbe hätte dann die Möglichkeit, das ganze Haus mitsamt aller Schulden zu erben.



Frage zur Privatinsolvenz

beantwortet von andreas48 am 26. Mai 2008 13:31
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dann geht das auf eventuelle Erben über, wenn die das Erbe annehmen..ansonsten..ist Sense...

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 26. Mai 2008 13:51

Wäre der Erbe dann ebenfalls insolvent?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 26. Mai 2008 14:24

nein



An die PC-Kenner

beantwortet von wim50 am 30. April 2008 21:17
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Du kannst unter

Systemsteuereung/System/Leistungsmerkmale/Virtueller Arbeitsspeicher

einstellen, ob Windows den virt. Speicher verwalten soll (empfohlen), oder ob Benutzereinstellungen gelten sollen. iIn diesem Fall ist die mi./max. Größe abzugeben.

Die durch Microsoft empfohlene Empfehlung ist aber eigentlich gar nicht zu empfehlen, weil Windows dann jeden Fliegendreck auslagert und auf der Festplatte zwischenspeichert. Und das bremst den Rechner, wenn ständig auf der Festplatte rumgemalt wird. Als Standard sollten hier für min. und max. 25% der Größe des Arbeitsspeichers eingetragen werden, aber nicht weniger als 256 MB.

Ein Rechner sollte derzeit auf jeden Fall mit 1, besser 2 GB Arbeitsspeicher ausgestattet sein. Der ist preiswert zu haben und man muss nicht sparen.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 30. April 2008 21:28

Korrektur: 50% des Arbeitsspeichers

Ein zu hoher Wert führt eben dazu, dass zu oft und zu viel (auf die Festplatte) ausgelagert wird. Natürlich kommt es auf die Ausstattung des Rechners mit Arbeitsspeicher an, bei 2 GB reichen 512 MB völlig aus, mehr sollte es nicht sein.

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 1. Mai 2008 09:32

Vielen Dank auch Dir! Ich habe ja nur 512 MB RAM....

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 1. Mai 2008 12:07

Bei 512 MB sollte ein Wert für min/max von 256 MB ok sein. Es geht bei der Sache lediglich darum, Windows daran zu hindern, sändig den Arbeitsspeicher durchzurühren und bei jeder Kleinigkeit auf die Festplatte zuzugreifen. Die Verwaltung des Speichers durch Wiondows kostet Performance, ständige Festplattenzugriffe noch mehr und eine variable Größe der Auslagerungsdatei ist der dritte Stolperstein. Bei einer festen Größe wird genau dieser Platz auf der FP reserviert und genutzt. Bei variabler Größe fragmentiert die Swap-Datei stark.



An die PC-Kenner

beantwortet von TawaGirl am 30. April 2008 19:27
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Es bedeutet, Dein Arbeitspeicher ist voll un Du solltest Neustart machen. Das kenne ich von meinem alten PC, der hatte nur einen Arbeitspeicher von 64 MB. Durch diese Mitteilung wird der Arbeitspeicher virtuell erweitert, dadurch hast du nicht automatisch einen größeren Arbeitsspeicher, aber Du kannst noch weiterarbeiten, aber der PC läuft dann extrem langsam. So viel zum Arbeitsspeicher von einem PC-Laien, aber Erfahrung als Anwender. LG TawaGirl

Kommentar von 8bc23f2f3a13591ba82bd0f1dd900664smallBandido am 30. April 2008 19:31

Danke auch Dir! Der PC ist nach Erscheinen der Meldung aber nicht langsamer oder zeigt sonstige Beeinträchtigungen.

Kommentar von Simple_avatar3smallTawaGirl am 30. April 2008 19:34

Dann hast Du Glück, oder andere Einstellungen als mein Steinzeit-PC. Wenn ich den Hinweis ignoriert habe, dann konnte ich nach einiger Zeit gar nicht mehr im Internet surfen.Wenn ich es ganz hartnäckig missachtet habe, dann fuhr mein PC alle geöffneten Seiten herunter. LG TawaGirl

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 30. April 2008 21:05

>> Arbeitspeicher ist voll un Du solltest Neustart machen <<

Also bitte, was soll so ein Unfug? Es werden ständig Teile des Arbeitsspeichers ausgelagert und auf Festplatte gespeichert. Das ist schon alles.



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