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Da fügst du einfach den Internet Explorer ein!
Das ist eigentlich das Zeichen für automatisches Update. Lade dir die neuesten Updates runter, dann verschwindet das Zeichen und deaktiviere die Updates dann nochmals.
Bandido am 14. August 2008 16:59 Danke, werde ich tun.
Schau mal nach beim Windows task manager
strg + alt + del
dort sollte es sein, einfach den prozess beenden oder wenn du dich wieder errinerst normal laufen lassen
Bandido am 14. August 2008 15:49 Danke. Aber wenn ich mit dem Mauzeiger draufgehe, erscheint nur "Updates werden heruntergeladen". Von wem, wo und wieso: Keine Ahnung. Und das ist ja das, was mich interressiert. Im Taskmanager sehe ich das dann nicht, weil das Symbol fehlt und ich nicht weiss, was es ein könnte.
Es gilt lediglich ein im TVöD vereinbarter, besonderer Kündigungsschutz.
Voraussetzungen:
40 Jahre alt
15 Jahre bei demselben Arbeitgeber
diese 15 Jahre unter der Geltung des TVöD
Gilt auch nur für die sog. alten Budnesländer.
Paradebeispiel ist die betreibsbedingte Kündigung, die genauso im öffentlichen Dienst schon immer möglich war, aber bis vor ca. 15 Jahren so gut wie nie vorkam.
Inzwischen werden Verwaltungen gestrafft, umorganisiert, zusammengelegt, etc. wodurch Arbeitsplätze wegfallen.
Sozialauswahl heißt dann ein Stichwort, bei dem auch die sog. "Unkündbarkeit", die realiter jedoch keine ist, eine Rolle spielt.
(Grob umschrieben)
Die müßten die vielbesagten "goldenen Löffel" klauen. Ansonsten gibt es da eigentlich nichts....
Warum sollte der Chef sie denn kündigen, wenn sie sich nichts zuschulden kommen lassen?
LG
Wieselchen
Auch im ÖD werden Einrichtungen zusammengelegt, Personalkosten sollen damit reduziert werden.
Bandido am 28. Mai 2008 08:04 @wieselchen: Zum Beispiel aufgrund häufiger Krankheit? @auskunft: Was heisst das? Zusammengelegt werden darf ja, Kündigungen wären aber damit betriebsbedingt und für diesen Personenkreis unwirksam.
Wieselchen am 28. Mai 2008 08:17 Bandido: Wenn die Krankheit reel ist, finde ich eine Kündigung unsozial. Wenn Zweifel an den häufigen Erkrankungen bestehen, kann man den Mitarbeiter immer noch zum medizinischen Dienst schicken. Stellt sich heraus, dass die Krankenscheine ein Fake waren, hast du einen Tatbestand für eine verhaltensbedingte Kündigung.
LG
Wieselchen
Das ist dann aber keine verhaltensbedingte Kündigung mehr ...
Wieselchen am 28. Mai 2008 09:03 Wenn der Arbeitnehmer eine Krankheit vortäuscht, ist es keine verhaltensbedingte Krankheit? Was denn dann?
LG
Wieselchen
dragon100 am 18. August 2008 08:29 Wenn die Krankheit reell ist,kann der Arbeitgeber trotzdem wegen zu hoher Fehlzeiten kündigen und kommt,je nach Richter am AG auch damit durch.
Tatsache: weibl.54 Jahre,oft krank durch häusliche Gewalt,22 Jahre im ÖD,14 Jahre im gleichen Heim,fristgerechte Kündigung vom Richter für gut befunden.
Die schulden werden evtl. zum aktuellen Wert mit vererbt!
Bandido am 26. Mai 2008 13:50 Was heisst denn "eventuell"? Von was hängt das ab? Und ist der Erbe dann automatisch ebenfalls insolvent?
Indy72 am 26. Mai 2008 13:59 Die laut Tilgungsplan geleisteten Zahlungen könnten den Schuldenberg u.U. ub dem Maße reduzieren, insoweit als der Tilgungsplan erfült worden wäre. Dem müßten aber die läubiger zustimmen. Daher "evtl."
Bandido am 26. Mai 2008 14:24 Wie bitte?
vollimleben am 26. Mai 2008 14:33 Hallo Indy,das ist ein bisschen zu Bürokratisch für ihn,bis auf die "läubiger"(Lach)LG DH
Indy72 am 26. Mai 2008 15:11 Der Erbe ist nicht automatisch insolvent, weil er die Erbschaft auch ablehnen kann. Z.B. du Erbst die Hälfte von einem Haus im Gesamtwert von 200.000 Euro, das mit 100.000 Euro an Hypotheken belastet ist. Das heißt für dich, dass Du entweder eine Hälfte von dem Haus kriegst (also theoretisch einen Wert von 100.000 Euro) und dazu die Schlden im wert von 50.000. Paßt es dir nicht, kannst Du das Erbe nur ALS GANZES ausschlagen, bekämest also NICHTS! Der andere Erbe hätte dann die Möglichkeit, das ganze Haus mitsamt aller Schulden zu erben.
dann geht das auf eventuelle Erben über, wenn die das Erbe annehmen..ansonsten..ist Sense...
Du kannst unter
Systemsteuereung/System/Leistungsmerkmale/Virtueller Arbeitsspeicher
einstellen, ob Windows den virt. Speicher verwalten soll (empfohlen), oder ob Benutzereinstellungen gelten sollen. iIn diesem Fall ist die mi./max. Größe abzugeben.
Die durch Microsoft empfohlene Empfehlung ist aber eigentlich gar nicht zu empfehlen, weil Windows dann jeden Fliegendreck auslagert und auf der Festplatte zwischenspeichert. Und das bremst den Rechner, wenn ständig auf der Festplatte rumgemalt wird. Als Standard sollten hier für min. und max. 25% der Größe des Arbeitsspeichers eingetragen werden, aber nicht weniger als 256 MB.
Ein Rechner sollte derzeit auf jeden Fall mit 1, besser 2 GB Arbeitsspeicher ausgestattet sein. Der ist preiswert zu haben und man muss nicht sparen.
wim50 am 30. April 2008 21:28 Korrektur: 50% des Arbeitsspeichers
Ein zu hoher Wert führt eben dazu, dass zu oft und zu viel (auf die Festplatte) ausgelagert wird. Natürlich kommt es auf die Ausstattung des Rechners mit Arbeitsspeicher an, bei 2 GB reichen 512 MB völlig aus, mehr sollte es nicht sein.
Bandido am 1. Mai 2008 09:32 Vielen Dank auch Dir! Ich habe ja nur 512 MB RAM....
wim50 am 1. Mai 2008 12:07 Bei 512 MB sollte ein Wert für min/max von 256 MB ok sein. Es geht bei der Sache lediglich darum, Windows daran zu hindern, sändig den Arbeitsspeicher durchzurühren und bei jeder Kleinigkeit auf die Festplatte zuzugreifen. Die Verwaltung des Speichers durch Wiondows kostet Performance, ständige Festplattenzugriffe noch mehr und eine variable Größe der Auslagerungsdatei ist der dritte Stolperstein. Bei einer festen Größe wird genau dieser Platz auf der FP reserviert und genutzt. Bei variabler Größe fragmentiert die Swap-Datei stark.
Es bedeutet, Dein Arbeitspeicher ist voll un Du solltest Neustart machen. Das kenne ich von meinem alten PC, der hatte nur einen Arbeitspeicher von 64 MB. Durch diese Mitteilung wird der Arbeitspeicher virtuell erweitert, dadurch hast du nicht automatisch einen größeren Arbeitsspeicher, aber Du kannst noch weiterarbeiten, aber der PC läuft dann extrem langsam. So viel zum Arbeitsspeicher von einem PC-Laien, aber Erfahrung als Anwender. LG TawaGirl
Bandido am 30. April 2008 19:31 Danke auch Dir! Der PC ist nach Erscheinen der Meldung aber nicht langsamer oder zeigt sonstige Beeinträchtigungen.
Dann hast Du Glück, oder andere Einstellungen als mein Steinzeit-PC. Wenn ich den Hinweis ignoriert habe, dann konnte ich nach einiger Zeit gar nicht mehr im Internet surfen.Wenn ich es ganz hartnäckig missachtet habe, dann fuhr mein PC alle geöffneten Seiten herunter. LG TawaGirl
wim50 am 30. April 2008 21:05 >> Arbeitspeicher ist voll un Du solltest Neustart machen <<
Also bitte, was soll so ein Unfug? Es werden ständig Teile des Arbeitsspeichers ausgelagert und auf Festplatte gespeichert. Das ist schon alles.
Das geht bei mir irgendwie nicht, das Hinzufügen....