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Antworten auf Fragen von BadBoy1017

Auto Versicherung Ratgeber

beantwortet von anjanni am 13. März 2009 14:07
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Da hat die Versicherung Recht.

Du kannst natürlich die Schäden selbst bezahlen (bzw. von Deiner Schwester bezahlen lassen). Dann bekommst Du die alte Schadensfreiheitsklasse wieder.

Da würde ich mal ein ernstes Wörtchen mit meiner Schwester reden.

Die Höherstufung bei der Versicherung gilt natürlich erst ab dem Folgejahr!



Auto Versicherung Ratgeber

beantwortet von Soeckibaerli am 13. März 2009 14:07
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Da hat Deine Versicherung recht. Eine Möglichkeit wäre, dass Du bzw. Deine Schwester die Schäden selber zahlt - wenn sie nicht zu hoch sind, also unter 1500,- € - dann könntest Du die Höherstufung verhindern. Aber nachdem Du ja schreibst, dass es finanziell bei Euch nicht so gut ist, dann wird das wohl keine gute Alternative sein.



Auto Versicherung Ratgeber

beantwortet von ErsterSchnee am 13. März 2009 14:07
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Wenn die Schäden nicht zu hoch waren, würde ich sie aus eigener Tasche zahlen, dann bleiben die Prozente niedrig. Oder sprich mal mit Deiner Schwester, schließlich hat sie die Unfälle gebaut, dann kann sie sich auch dran beteiligen.

Ansonsten ist es einfach nur dumm gelaufen und Du hast jetzt Pech und mußt entsprechend mehr zahlen. Deshalb würde ich mein Auto auch niemals verleihen...



Auto Versicherung Ratgeber

beantwortet von moewie am 13. März 2009 14:06
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hat Deine Schwester ein Problem mit Dir? Ich halte das sonst für fast unmöglich

Kommentar von BadBoy1017 am 13. März 2009 14:13

Es war alles in Ordnung,bis mir jetzt Versicherung auf dach gestiegen ist,sie haben mir die Option auch gegeben das sie den Gesamtschaden bezahlt damit ich meine Prozente wieder bekomme und da ist dann Schluß mit lustig



Auto Versicherung Ratgeber

beantwortet von Kabark am 13. März 2009 14:04
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Da gibt's nicht viel weiter zu wissen. Dumm gelaufen.



Auto Versicherung Ratgeber

beantwortet von JoScho am 13. März 2009 14:04
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Wenn Deine Versicherung das geregelt hat, hat sie recht. Wenn Du, oder Deine Schwester den Schaden der anderen bezahlt hätte, bleibt alles beim alten. Nachzahlungen sind möglich, frag die Versicherung.

Kommentar von anjanni am 13. März 2009 14:08

Nachzahlungen kann die Versicherung z.B. dann verlangen, wenn man vorher angegeben hat, daß man das Auto nur selbst zahlen würde. Dann hat man oftmals günstigere Vertragsbedingungen bekommen.

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 13. März 2009 16:30

Ich meine die Unfälle selber begleichen, dann wird ma nicht zurückgestuft.

Kommentar von anjanni am 13. März 2009 17:04

ach so - ja klar - das bietet die Versicherung im Allgemeinen am Jahresende an



Auto Versicherung Ratgeber

beantwortet von andreas48 am 13. März 2009 14:04
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leider hat die Versicherung recht, denn du bist der Versicherungsnehmer



Auto Versicherung Ratgeber

beantwortet von newcomer am 13. März 2009 14:04
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in einer Woche 3 Unfälle; das Guiness Buch der Rekorde interessiert sich bestimmt dafür



KFZ Kennseichen

beantwortet von Benjy am 3. März 2009 18:01
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War das ein deutsches Kennzeichen? In Dänemark beispielsweise gibt es das. Und diese haben auch schwarze Schrift auf weißem Grund.

Kommentar von BadBoy1017 am 13. März 2009 13:45

Super Bilder,aber das war ein VW Passat mit grauem Grund und schwarzer Schrift

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 13. März 2009 14:14

Graue Kennzeichen? mmmmh. War das evtl ein älteres Auto?



KFZ Kennseichen

beantwortet von Felixguido am 3. März 2009 17:49
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In Östereich nur als Buchstaben-Ziffernkombination möglich. IN Slowenien sind reine Namensschilder als Kfz-Kennzeichen möglich.



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