Ihre Wohnung? Also hat sie diese Wohnung gekauft und ist Eigentümerin oder wohnt sie dort nur zur Miete? Wenn zur Miete, kommt darauf an ob sich das jemand als Geldanlage kaufen möchte und sie weiter vermietet - oder aber nach dem Kauf Eigenbedarf anmeldet und deine Tochter nach einer im Mietvertrag stehenden Frist ausziehen muss. Ich würde mit dem jetzigen Mieter die Situation in einer freundlichen Art und Weise besprechen, die Vorschläge mit dem Mietkauf sind auch nicht schlecht - und dann langsam aber sicher sofern sich keine andere Lösung finden lässt sich nach einer anderen Wohnung umsehen. Mietwohnungen haben Vor- aber auch Nachteile. Wenn deine Tochter Eigentümerin ist, ist es unter Umständen ein Beispielfoto oder ein Schreibfehler - auch hier machen Menschen fehler.
Zunächst stellt sich die Frage, ob die Wohnung eine Eigentumswohnung ist. Wenn ja, wovon ich ausgehe, dann fragt sich, ob diese Wohnung bereits eine Eigentumswohnung war, als sie von der Tochter bezogen wurde. Ist das nicht so gewesen, also erst Wohnungseigentum begründet worden, nachdem der Mietvertrag geschlossen wurde, hat der Mieter m.W. ein gesetzliches Vorkaufsrecht ! Um die Wohnung verkaufen zu können, muß der Vermieter vom Mieter eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung (was für ein Wort) einholen. Bei Verkauf von vermieteten Eigentumswohnungen gilt so viel ich weiß noch immer eine Kündigungssperrfrist, die früher (heute vielleicht auch noch) 10 Jahre betrug. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer dann mit der gesetzlichen Künmdigungsfrist von 3 Monaten z.B. wegen Eigenbedarfs kündigen. Ich empfehle den Anwalt oder (weil billiger) den Mieterverein nach den Fristen zu befragen.
Hoffe ich konnte helfen.
BELLA64 am 2. März 2009 12:45 Keine Eigentumswohnungen, sondern "normale" Mietwohnung. Trotzdem danke für die Antwort.
firstguardian am 3. März 2009 10:35 Eine Mietwohnung kann man nicht verkaufen, da dies als solche nicht in einem Grundbuch vermerkt ist. Es könnte allenfalls das gesamte Haus verkauft werden, wenn keine Teilungserklärung vorliegt bzw. keine Wohnungsgrundbücher gebildet wurden. Vielleicht ist hier etwas in der Mache! Der Eigentümer testet vermutlich die Verkäuflichkeit und wird bei entsprechender Nachfrage die weiteren kostenträchtigen Schritte in die Wege leiten.
das ding zum angemessenen preis selber kaufen. in den vergangen 5 jahren hätte sie bestimmt schon ein drittel davon finanziert
Kauf bricht nicht Miete; der neue Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein; natürlich könnte es sein, dass er Eigenbedarf geltend macht; aber von Grundsatz her kann nichts passieren;
Komischer Zufall, dass sie das mitkriegt... Mehrfamilienhaus? Im Prinzip kann sie nix machen, wenn sie Mieterin ist. Ein neuer Besitzer würde die Mietverträge sicherlich 1zu1 übernehmen.
Guppy194 am 2. März 2009 12:35 nicht nur "würde", sondern "muß"
ein neuer Eigentümer muß die Mietverträge so übernehmen
PatrickSaar am 2. März 2009 12:40 Natürlich muss er sie übernehmen, kann aber problemlos wegen Eigenbedarf fristgerecht kündigen, Umbaumaßnahmen durchführen und sonstige Späße...
JoScho am 2. März 2009 12:42 richtig, kann aber nach bestimmten Renovierungen die Miete erhöhen
Erstemal Ruhe beahren. Durch den Verkauf der Wohnung ändert sich nichts am bestehenden Mietvertrag.
Aber wenn sie dort bleiben will, sollte sie direkt mit dem Vermieter reden, wenn sie die Wohnung kaufen will.
Bei den derzeitigen Zinsen ist ein Kredit eventuell sogar bolliger als die Miete.
so schlimm muss das gar nicht sein, in der Anzeige sollte nur stehen, dass die Wohnung zurzeit vermietet ist.
im Grunde kann sie nichts machen. Es ist vom Vermieter aber unfair, sie darüber nicht zu informieren.
Ist das ihre Eigentumswohnung oder wohnt sie dort in Miete? Wenn Eigentum, dann an die Internetseite wenden und Löschung beantragen. Wenn Mietwohnung, dann den Vermieter darauf ansprechen - er hätte ja was sagen können.
jemando am 2. März 2009 12:35 lol? wie könnte jemand anders ihre eigentumswohnung anbieten??
wiesudennblues am 2. März 2009 12:37 Schwarze Schafe gibts überall :-) und dumm genug könnten die schwarzen Schafe auch sein...
Ihre Wohnung, in der sie zur Miete wohnt. Man kann an den Vermieter auch nur eine Mail schicken und nicht telefonisch nachfragen, weil nicht erreichbar, Leider!