Das passiert mir auch,das ich eine Frage beantwortet habe und anschließend eine E-Mail erhalte,mit der Frage ,ob ich gute Antworten auf meine Frage erhalten habe.Du kannst aber nicht von den Usern als Fragesteller verwechselt werden,der Nickname des Fragestellers steht ja bei der Frage.
dann schreibe dem sup ne email und gut ist. kläre das auf. ich denke mal verwechseln tun die keinen. immerhin hast du ja zu deinem acount auch ne emailadresse angegeben. villt hat sich einer dein pw geklaut.... wer weis. klär das ganze. die adresse finste im impressum
Ich verstehe nicht im Gerinsten, was du uns sagen willst.
er wird selbst nicht wissen, was er eigentlich will
Z.B. hier (vielleicht für den Anfang) : http://www.123recht.net/article.asp?a=15580&ccheck=1
notariell würde ich es nicht eintragen lassen. ein einfacher vertrag würde ausreichen! nur berücksichtigen falls öl auslaufen sollte z. b. wer für den schaden/verschmutzung auskommt!privathaus/wohnung oder miethaus/wohnung ???
Das kann man pauschal eigentlich gar nicht sagen.
Man könnte gaaanz grob schätzen z.b. Stellplatz kostet im Monat 15 EUR x 12 MOnate = 144 EUR da ein Stellplatz sich sogesehen nicht abnutzt nehme ich eine Nutzungsdauer von 100 Jahren: 144 EUR x 100 Jahre entspricht 14.400 EUR dann noch den Wert des Grundstückes (natürlich wieder grob geschätzt) 50€ pro qm also ca. 500 EUR also könnte man sagen der Stellplatz ist ganz grob 14.900 EUR Wert.
Bei dem Abstellraum könnte man ähnlich vorgehen jedoch sollte man als Multiplikator z.b. 60 Jahre nehmen je nach dem wie lange man davon ausgeht, dass man den Raum noch so nutzen kann.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen
gehn tut das schon...nur würde ich dir davon abraten...den da du kürzen mußt..kann es sein passt nachher nicht mehr. Außer du läßt es von jemanden machen der davon was versteht:-)
Da mußte alle Ecken und Längen kürzen(Is ja wohl klar,oder?)....
Azizamasrya am 1. November 2009 07:44 Eben deshalb stelle ich ja die Frage!
Elch67 am 1. November 2009 07:48 Aber keine Sorge das geht.Mußte bei meiner Ma ihrer Küche auch eine Schublade kürzen.10 cm mit ner guten Eisensäge abschnippeln und wieder anklöppeln den Rest.(Sind doch bestimmt diese Ausziehschübe,oder?)
Ja, du gehst zu IKEA und kaufst die Schubladen Elemente Vorder- und Rückwand für die gewünschte Größe. Aber ist wahrscheinlich genauso günstig, gleich die 50er Schublade zu kaufen...
Azizamasrya am 1. November 2009 07:43 Die ich brauche gibt es nur in 40 oder 60 und ich habe aber 50-er Vollholztüren!
Der Sohn lebt NICHT bei den Eltern. Er hat seine eigene Wohnung. Der Vater, den er mit gepflegt hat, ist tot. Nur die Mutter - eine arme Rentnerin und Spätaussiedlerin - hat eh nix.
Ich würde meinen, da hat ein übereifriger Sachbearbeiter das Gesetz nicht gelesen: In §7 SGB2 ist die Bedarfsgemeinschaft definiert. Wenn ein 25jähriger, der bei den Eltern wohnt, eine eigene BG bildet und unabhängig von den Eltern betrachtet wird, wird das in diesem Fall erst recht so sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003.html#BJNR295500003BJNG000200000