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Antworten auf Fragen von Azizamasrya

no reply - Briefe

beantwortet von daevers am 29. November 2009 09:42
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Das passiert mir auch,das ich eine Frage beantwortet habe und anschließend eine E-Mail erhalte,mit der Frage ,ob ich gute Antworten auf meine Frage erhalten habe.Du kannst aber nicht von den Usern als Fragesteller verwechselt werden,der Nickname des Fragestellers steht ja bei der Frage.



no reply - Briefe

beantwortet von katti1980 am 29. November 2009 08:36
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dann schreibe dem sup ne email und gut ist. kläre das auf. ich denke mal verwechseln tun die keinen. immerhin hast du ja zu deinem acount auch ne emailadresse angegeben. villt hat sich einer dein pw geklaut.... wer weis. klär das ganze. die adresse finste im impressum



no reply - Briefe

beantwortet von VirtualSelf am 29. November 2009 08:34
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Ich verstehe nicht im Gerinsten, was du uns sagen willst.

Kommentar von Simple_avatar4smallChianti am 29. November 2009 09:03

er wird selbst nicht wissen, was er eigentlich will



Wohnungen-Häuser GbR?

beantwortet von quietprof am 23. November 2009 15:13
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Z.B. hier (vielleicht für den Anfang) : http://www.123recht.net/article.asp?a=15580&ccheck=1



Wert einer Auto-Abstellplatzes, eines Abstellraumes

beantwortet von gueby am 20. November 2009 06:30
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notariell würde ich es nicht eintragen lassen. ein einfacher vertrag würde ausreichen! nur berücksichtigen falls öl auslaufen sollte z. b. wer für den schaden/verschmutzung auskommt!privathaus/wohnung oder miethaus/wohnung ???



Wert einer Auto-Abstellplatzes, eines Abstellraumes

beantwortet von derhalf am 20. November 2009 06:28
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Das kann man pauschal eigentlich gar nicht sagen.

Man könnte gaaanz grob schätzen z.b. Stellplatz kostet im Monat 15 EUR x 12 MOnate = 144 EUR da ein Stellplatz sich sogesehen nicht abnutzt nehme ich eine Nutzungsdauer von 100 Jahren: 144 EUR x 100 Jahre entspricht 14.400 EUR dann noch den Wert des Grundstückes (natürlich wieder grob geschätzt) 50€ pro qm also ca. 500 EUR also könnte man sagen der Stellplatz ist ganz grob 14.900 EUR Wert.

Bei dem Abstellraum könnte man ähnlich vorgehen jedoch sollte man als Multiplikator z.b. 60 Jahre nehmen je nach dem wie lange man davon ausgeht, dass man den Raum noch so nutzen kann.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen



IKEA-Möbel umbauen

beantwortet von Nanni75 am 1. November 2009 07:43
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gehn tut das schon...nur würde ich dir davon abraten...den da du kürzen mußt..kann es sein passt nachher nicht mehr. Außer du läßt es von jemanden machen der davon was versteht:-)



IKEA-Möbel umbauen

beantwortet von Elch67 am 1. November 2009 07:37
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Da mußte alle Ecken und Längen kürzen(Is ja wohl klar,oder?)....

Kommentar von 5ad2a8a469f2d2d332410d054db6bedasmallAzizamasrya am 1. November 2009 07:44

Eben deshalb stelle ich ja die Frage!

Kommentar von B298d84df485eda385549512538556a9smallElch67 am 1. November 2009 07:48

Aber keine Sorge das geht.Mußte bei meiner Ma ihrer Küche auch eine Schublade kürzen.10 cm mit ner guten Eisensäge abschnippeln und wieder anklöppeln den Rest.(Sind doch bestimmt diese Ausziehschübe,oder?)



IKEA-Möbel umbauen

beantwortet von Noergelix am 1. November 2009 07:36
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Ja, du gehst zu IKEA und kaufst die Schubladen Elemente Vorder- und Rückwand für die gewünschte Größe. Aber ist wahrscheinlich genauso günstig, gleich die 50er Schublade zu kaufen...

Kommentar von 5ad2a8a469f2d2d332410d054db6bedasmallAzizamasrya am 1. November 2009 07:43

Die ich brauche gibt es nur in 40 oder 60 und ich habe aber 50-er Vollholztüren!



Hartz IV: Müssen Rentner-Eltern für ihre Kinder zahlen?

beantwortet von Azizamasrya am 25. Oktober 2009 08:27
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Der Sohn lebt NICHT bei den Eltern. Er hat seine eigene Wohnung. Der Vater, den er mit gepflegt hat, ist tot. Nur die Mutter - eine arme Rentnerin und Spätaussiedlerin - hat eh nix.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 25. Oktober 2009 08:33

Ich würde meinen, da hat ein übereifriger Sachbearbeiter das Gesetz nicht gelesen: In §7 SGB2 ist die Bedarfsgemeinschaft definiert. Wenn ein 25jähriger, der bei den Eltern wohnt, eine eigene BG bildet und unabhängig von den Eltern betrachtet wird, wird das in diesem Fall erst recht so sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003.html#BJNR295500003BJNG000200000



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