Ja. Generell kann jeder im begründeten Verdachtsfall die Betreuungsstelle beim Landkreis oder beim Amtsarzt (Gesundheitsamt des Landkreises) einen Fall anzeigen. Dieser wird dann von Amts wegen überprüft.

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Hast Du Rauhfasertapeten? Wenn es Deine Eltern erlauben, kannst Du sie in einer anderen Farbe streichen. Nimm hellere Farben, der Raum wirkt dann freundlicher und sogar etwas größer. Suche sonst ein paar Möbelhäuser auf und sammle Eindrücke, wie ein Zimmer gestaltet werden könnte.

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Bei geringen Auflagen erhältst Du kein Honorar, da die Druckkosten höher sind. Erhält Dein Buch jedoch eine ISBN, kannst Du jedoch von Dir behaupten, schon einmal etwas veröffentlicht zu haben. Das ist für die Verhandlungen für ein nächsten Buch sehr hilfreich. Hast Du ein eigenes Manuskript gefertigt und evtl. auch schon einmal in einem Fachmagazin veröffentlicht, solltest Du Mitglied bei der Verwertungsgemeinschaft Wort (VG Wort) werden. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Du erhältst aer ca. 1 Jahr nach der Anmeldung Deines Artikels oder Buches eine Ausschüttung. Die ist zwar sehr gering, aber "Kleinvieh macht auch Mist".

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