also, vom rechtlichen Standpunkt aus, wenn die Schule es mehrere Tage zuvor bekannt gibt, dass Std. ausfallen und später nachgeholt werden, dann kannst Du nix machen, aber
- wenn die Schule einige Tage zuvor sagt, Std. würden ausfallen und Ihr erst !!! heute !!! erfährt, dass Ihr !!! morgen !!! die fehlenden Std. nachholen müsst, dann kannst Du rechtlich was dagegen tun, weil die Frist zu knapp bemessen wurde. Es müssen bis zum nachholen der Schulstunden, also bis zur Bekanntgabe ab dem nächstmöglichen Datum mindestens 2 Schultage vergehen.
So steht es im Schulgesetz
PS: dies gilt für alle Schulen, außer Internaten, wo Du auch dort wohnen tust