gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Antworten auf Fragen von Artica

Was taugt STOP-IT ??

beantwortet von mollimoppel am 26. November 2009 22:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

He, jetzt muss ich mich mal einmischen. Habe auch mit dem Buch aufgehört. 3 jahre keine kippe, tja einmal ne party, da mal ne feier. und dann hab ich auch wieder angefangen. habe dann mit dem buch leider keinen erfolg mehr. mich ineressiert das spray auch.



Was taugt STOP-IT ??

beantwortet von arttoseo am 19. November 2009 08:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Buch von Allen Carr, also komm´, das ist doch klare Abzocke. Eine Methode, die nur beim ersten Mal funktioniert? Räusper... Der Genuss ist nur pure Einbildung? Ahja, nee ist klar. Der hat sich ins Fäustchen gelacht, heimlich weitergeraucht und ist jämmerlich an Lungenkrebs gestorben.



Ab wann kann man frühestens einen Schwangerschaftstest machen ??

beantwortet von 4mum4 am 18. November 2009 08:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unmittelbar nach dem Eisprung kann eine Schwangerschaft noch nicht festgestellt werden. Weder ein Schwangerschaftstest für Zuhause noch eine Ultraschalluntersuchung würde Ihnen zu diesem Zeitpunkt Aufschluss geben. Selbst ein Bluttest beim Arzt kann erst etwa zehn Tage nach der Empfängnis eine Schwangerschaft bestätigen.

Die gängigste Methode, über eine möglicherweise bestehende Schwangerschaft Gewissheit zu erlangen, ist mittlerweile der Einsatz von Schnelltests, die man in der Apotheke erhält und in den eigenen vier Wänden benutzen kann. Es gibt sie von diversen Herstellern, angewendet wird bei allen das gleiche Prinzip: Mittels eines Teststäbchens, das in den Urinstrahl gehalten wird, wird festgestellt, ob das Hormon hCG im Körper vorhanden ist, welches eine schwangerschaftserhaltende Wirkung hat. Da die Konzentration dieses Hormons sich allmählich erhöht, kann eine Schwangerschaft erst etwa zwei Wochen nach dem Eisprung durch einen Schnelltest oder Frühtest bestätigt oder ausgeschlossen werden – zuvor sind die Werte schlicht zu gering.

Ein paar Tage gewinnt, wer einen Frauenarzt aufsucht – dieser kann durch einen Bluttest schon einige Tage früher ein mögliches Vorhandensein des hCG-Hormons feststellen.

Ohnehin wird Frauen empfohlen, einen Schwangerschaftstest beim Arzt vornehmen zu lassen, auch wenn der Schnelltest daheim eine Schwangerschaft bestätigt hat. Die aktuell erhältlichen Urintests für den Heimgebrauch gelten zwar als recht zuverlässig, exaktere und damit sicherere Ergebnisse bieten jedoch die Möglichkeiten, die dem Arzt zur Verfügung stehen. So kann auch zum Beispiel ein Schnelltest negativ ausfallen, weil der hCG-Gehalt im Urin noch zu gering ist, wohingegen im Blut bereits eine gewisse hCG-Konzentration nachgewiesen werden kann, der Test also positiv ausfällt.

Durch eine Ultraschalluntersuchung kann der Arzt eine Schwangerschaft erst einige Wochen nach der Empfängnis feststellen, wenn die Einnistung des Embryos sichtbar wird. http://www.muetterberatung.de/details/299/Schwangerschaftstest.html



Ab wann kann man frühestens einen Schwangerschaftstest machen ??

beantwortet von dolce19 am 2. November 2009 23:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hallo!! allso ich habe gehoert das diese tests auch nein anzeigen koennen auch wenn man schwanger ist ... leider habe ich damit auch meine erfahrung machen muessen und bei einer freundin war das auch so ..sie ist jetzt im 6 monat obwohl alle tests nein sagten ...von daher verlass dich nie auf so einen test ...



Was taugt STOP-IT ??

beantwortet von ilbambino am 1. November 2009 12:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mich würde auch dieser Spray interessieren, möchte mich Think1 anschliessen. Ich kenne soviele Leute die sagen: Hör einfach auf... das is leichter gesagt als getan... würde es soviele Raucher geben wenn es so einfach wäre? Das Buch von Allen Carr ist wirklich sehr sehr empfehlenswert, habe mit dem Buch in null komma nix aufgehört zu rauchen, doch leider nach 3 Jahren wieder angefangen und achtung: Das Buch funktioniert nur einmal! Also falls jemand den Spray ausprobiert hat freue ich mich über Erfahrungsberichte!



Rechtslage ??

beantwortet von MGMGMG am 29. Oktober 2009 15:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es heißt ja, WohnRECHT und nicht WohnPFLICHT!!!



Rechtslage ??

beantwortet von waltghaupt am 29. Oktober 2009 12:09
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sprechen denn Deine Bekannte und ihr Bruder nicht miteinander??? Normalerweise ist das lebenslange Wohnrecht im Grundbuch eingetragen und bleibt bestehen, aber das bedeutet nicht dass er auch ohne Umlagekosten dort wohnen darf und die laufen auf ihn weiter bis er auf sein Wohnrecht verzichtet hat, also zuerst mal klären was er will. Die Wohnung darf schließlich nicht verkommen.



Rechtslage ??

beantwortet von willonoack am 29. Oktober 2009 11:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Durch Auszug kommt nur dann die Aufgabe eines Wohnrechts in Frage, wenn der Ausziehende darauf für immer verzichten will. Davon kann keine Rede sein, wenn er auch nach dem Auszug zumindest vorübergehend in nur nur unregelmäßigen Abständen wieder zurückkehren will und dazu auch den Besitz an ihm zustehenden Räumen behält. Das ist anzunehmen, wenn der Schuldner des Wohnrechts den berechtigten raus gemobbt hat bzw. durch Ärgher zum Auszug veranlasst hat. Dann kann der Ausziehende, wenn er verzichtet, vom Schuldner auch Schadensersatz in Geld verlangen. Und Geld hast Du doch wie alle Hauseigentümer sicher oder? Im Zweifel solltest Du Deinem Bruder das Wohnrecht regelrecht abkaufen gegen eine angemessene Abfindung. Dann kannst Du auch dessen Schlüssel für die aufgegebenen Wohnung heraus verlangen. Dann kannst Du auf alle Fälle auf eine Aufgabe des Wohnrechts vertrauen. Andernfalls musst Du mit teurem Ärger rechnen.



Rechtslage ??

beantwortet von moon73 am 28. Oktober 2009 12:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Wohnrecht auf Lebenszeit erlischt mit dem Tod oder durch einen Hausverkauf und neuen Hausbesitzern.

Oder wenn er sein Recht abtreten würde.

Aber nicht , weil er jetzt vorläufig dort auszieht.



Rechtslage ??

beantwortet von Mars12 am 28. Oktober 2009 12:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein hat er nicht



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.