beim nächsten mal weißt du, daß mündliche zusagen eben nur mündlich sind
Die anderen haben ja vermutlich nicht nur eine mündliche Zusage, sondern sogar einen Vertrag unterschrieben. Die haben jawohl ein noch größeres Anrecht auf die Wohnung.
Nicht ärgen und weitersuchen ihr findet noch was besseres.
Mündlich heißt nichts in diesem Fall. Das ist Pech
Nö, kein Anspruch.-- hauptsache man hat die alte Bude noch nicht gekündigt.--
Pech gehabt.. Mündliche Zusagen / Verträge gelten leider nur unter Geschäftsleuten.
mündliche zusagen galten schon im 18ten jahrhundert man muss sie nur beweisen können.
Dory1 am 9. Oktober 2009 22:54 wie gesagt.. unter Geschäftsleuten!
Sorry - das ist großer SCHWACHSINN! Selbstverständlich gilt bei den meisten Vertragsarten, dass diese auch mündlichen Bestand haben. Einzig mit der Beweislast ist es so eine Sache. Oder wann hast du das letzte Mal beim Bäcker einen Kaufvertrag wegen eines Brötchens unterschrieben?
albatros am 11. Oktober 2009 00:48 Das ist so nicht richtig, Mietverträge können auch mündlich abgeschlossen werden und sind damit gleichermaßen rechtsgültig. Ob es diesem Fall aber bereits zu einem solchen Vertragsabschluss kam, bezweifle ich.
seit märz 2007 gilt eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). vorher galt das standort-prinzip (bei haupt-und zweitwohnsitz wurde/konnte das kfz dort angemeldet werden, wo es überwiegend stand bzw. benutzt wurde). jetzt gilt der (bis auf juristische personen:also firmen wie z.b. deutsche-bahn kennzeichen: F) hauptwohnsitz des halters.
allerdings gibt es grds. die möglichkeit, das kennzeichen bei einem umzug innerhalb des bundeslandes zu behalten, allerdings wenden nicht alle bundesländer diese regelung an (musst bei dir nachfragen) allerdings betrifft dies "nur" das kennzeichen,(kfz-steuer bleibt gleich, da landessteuer) die versicherung kann teuer/billiger werden...
ich hatte lange zeit mein auto beim zweitwohnsitz angemeldet. (3 jahre) heute bin ich dorthin umgezogen...
gar kein problem
segelexperte am 1. Oktober 2009 01:07 Naaaaja les ma besser nach: http://www.jbanse.de/zweitwohnsitz.shtml
Hi! Leider muss ich auf einen der zahlriechen Tests im Internet verweisen. Hier aber noch ein kurzes Testvideo! http://www.chip.de/c1videos/Mini-Netbook-Sony-Vaio-VGN-P11Z-Video34359613.html
Ich find das gerät schlecht, hier ein testbericht -> http://www.netbooknews.de/655/sony-vaio-p-im-test-design-hui-performance-pfui/