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Antworten auf Fragen von Antipasta

Kann ich eine zwei Jahre lang nicht geschnitt. Thujen-Hecke jetzt i. Frühjahr schneiden? Oder Herbst?

beantwortet von Qetan am 8. Februar 2008 22:16
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Die kannst Du schneiden wann Du willst.



Kann ich eine zwei Jahre lang nicht geschnitt. Thujen-Hecke jetzt i. Frühjahr schneiden? Oder Herbst?

beantwortet von loewehans am 8. Februar 2008 18:20
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ich schneide meine thujenhecke, wann ich gerade lustig bin. so alle 1 1/2 - 2 jahre. richte mich auch nicht an jahreszeiten.



Kann ich eine zwei Jahre lang nicht geschnitt. Thujen-Hecke jetzt i. Frühjahr schneiden? Oder Herbst?

beantwortet von Raimund1 am 8. Februar 2008 17:34
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2 Jahre ist noch verträglich. Ich würde sie nach den Eisheiligen ( Mitte Mai ) schneiden. Dann treibt sie relativ kräftig aus. Je nach Wuchs kannst du im Herbst noch mal schneiden, aber früh genug, damit sie noch etwas treibt.



Kann ich eine zwei Jahre lang nicht geschnitt. Thujen-Hecke jetzt i. Frühjahr schneiden? Oder Herbst?

beantwortet von Luise am 8. Februar 2008 17:33
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Im Frühjahr schneiden und düngen, weil dann Kahlstellen leichter wieder zuwachsen (wegen "2 Jahre nicht geschnitten").



Kann ich eine zwei Jahre lang nicht geschnitt. Thujen-Hecke jetzt i. Frühjahr schneiden? Oder Herbst?

beantwortet von Lissa am 8. Februar 2008 17:05
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Lies mal in den verwandten Fragen oder auch hier: http://www.gutefrage.net/frage/wann-schneidet-man-am-besten-thujen



Kann ich eine zwei Jahre lang nicht geschnitt. Thujen-Hecke jetzt i. Frühjahr schneiden? Oder Herbst?

beantwortet von manni1937 am 8. Februar 2008 17:03
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Ich würde sie jetzt im Frühjahr schneiden damit sie wieder frisch austreibt. Man kann sie jedoch auch im Herbst beischneiden.



Wenn ich in meinem eigenen Haus Zimmer untervermiete, muß ich die Mieteinnahmen versteuern?

beantwortet von anjanni am 6. Februar 2008 15:17
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Ja.

Kannst im Gegenzug aber alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, von der Steuer absetzen.

Kommentar von 2ddd1066d3d07ba366ad0aa1c6f3bf9esmallalexanderb am 6. Februar 2008 15:20

Dem ist nichts hinzuzufügen. DH

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 6. Februar 2008 15:29

dto.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 6. Februar 2008 15:37

Einnahmen sind steuerpflichtig; Betriebsausgaben steuermindernd.

Kommentar von Baf7456ce932bcb63b281a64b6c36df8smallt49atbv am 6. Februar 2008 15:55

Wenn du bisher Lohnsteuer gemacht hast bist du dann Einkommensteuerpflichtig. Das heisst du MUSST eine Steuererklärung machen.



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