Wenn Du bereits einen Antrag unterzeichnet hast, dann wird ein Wechsel ein schwieriges Unterfangen, denn die Versicherung muss dich nicht aus dem Vertrag lassen.
Du kannst zwar den Vertrag in seiner Ausgestaltung (Versicherungsschutz) widerrufen, aber Du hast den Versicherungsschutz ja bereits seit mehreren Tagen genutzt. Bei der Kfz-Versicherung verhält es sich mit dem 14-Tage-Rücktrittsrecht deshalb nicht ganz so wie bei anderen Versicherungssparten, bei denen Du den Vertrag bereits vor Versicherungsbeginn bekommst.
Wenn die neue Versicherung den Versicherungsschutz ab Beginn (ab Zulassung) übernimmt, dann kannst Du evtl. wechseln. Das tun aber gar nicht so viele Versicherungen (speziell nicht die günstigen). Aber wie gesagt, die bestehende Versicherung muss in diesem Fall dem Wechsel zustimmen...
Wenn die neue Versicherung den Versicherungsschutz nicht ab Zulassung übernimmt, sondern nur "ab heute" für die Zukunft, dann kann der Wechsel ein teurer Spass für dich werden, weil dann die bisherige Versicherung nach einem teueren Kurzzeit-Tarif abrechnen kann. Du musst also unbedingt vorher klären, wie die neue günstige Versicherung dazu steht, bevor du etwas unternimmst...
Warum hast du denn so einen "Schnellschuss" gemacht und nicht vorher geprüft?
Bist Du sicher, dass die neue Versicherung jetzt wirklich günstig ist und es sich
nicht wieder um einen weiteren, viel zu hektischen Versuch handelt, Geld zu sparen?
Ich würde an Deiner Stelle mal die Fahrzeugpapiere zur Hand nehmen und auf http://tinyurl.com/kramwo
sicherheitshalber mit beiden Vergleichsrechnern nochmal alles nachprüfen.
Nicht dass Du in 14 Tagen wieder "auf der Matte stehst" und das selbe Problem in grün hast.
Gruß justii
na logo! musste halt ne neue nummer zur zulassungstelle schaffen, wenn du noch keinen vertrag unterschrieben hast! haste schon unterschrieben kannst du widerrufen in der regel 14 tage ab erhalt der police!lg malli
falls du nicht da raus kommst melde dein auto einfach wieder ab
Die versprechen alle offenbar alles mögliche.
Hast du die 85 € Aussage schriftlich?
Hast Du die 75€ Aussage schriftlich?
Auch bei der neuen Versicherung kannst Du dir nicht sicher sein ob da nicht noch weitere Kosten kommen, weil Daten vorher nicht vollständig bekannt waren.
Du hast kein Widerrufsrecht, du hast ja nichts gekauft. Aber du kannst trotzdem aus dem Vertrag raus wegen Irrtum im Vertragsgegenstand.
justii am 9. Dezember 2009 18:48 Wer hat sich geirrt?
Hat Anonymuss sich bei den Schlüsselnummern geirrt? Dann keine Chance...
Hat der Versicherungsvertreter sich bei den Schlüsselnummern geirrt? Dann weise das mal nach, dass diese "auf dem Mist" des Vermittlers gewachsen sind... I.d. Regel wird er das nicht zugeben, selbst wenn es so wäre, deshalb wohl: keine Chance
Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn es im Vertrag steht, damit kannst du deinen Vertrag widerrufen
Moment mal!
Du hast am Samstag das Auto zugelassen? Nööööö.....! Net am Samstag oder?