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Antworten auf Fragen von Anonymuss

KFZ Versicherung abgeschlossen vor 5 Tagen! Rücktritt noch möglich?

beantwortet von justii am 9. Dezember 2009 18:43
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Wenn Du bereits einen Antrag unterzeichnet hast, dann wird ein Wechsel ein schwieriges Unterfangen, denn die Versicherung muss dich nicht aus dem Vertrag lassen.

Du kannst zwar den Vertrag in seiner Ausgestaltung (Versicherungsschutz) widerrufen, aber Du hast den Versicherungsschutz ja bereits seit mehreren Tagen genutzt. Bei der Kfz-Versicherung verhält es sich mit dem 14-Tage-Rücktrittsrecht deshalb nicht ganz so wie bei anderen Versicherungssparten, bei denen Du den Vertrag bereits vor Versicherungsbeginn bekommst.

  • Wenn die neue Versicherung den Versicherungsschutz ab Beginn (ab Zulassung) übernimmt, dann kannst Du evtl. wechseln. Das tun aber gar nicht so viele Versicherungen (speziell nicht die günstigen). Aber wie gesagt, die bestehende Versicherung muss in diesem Fall dem Wechsel zustimmen...

  • Wenn die neue Versicherung den Versicherungsschutz nicht ab Zulassung übernimmt, sondern nur "ab heute" für die Zukunft, dann kann der Wechsel ein teurer Spass für dich werden, weil dann die bisherige Versicherung nach einem teueren Kurzzeit-Tarif abrechnen kann. Du musst also unbedingt vorher klären, wie die neue günstige Versicherung dazu steht, bevor du etwas unternimmst...

Warum hast du denn so einen "Schnellschuss" gemacht und nicht vorher geprüft?

Bist Du sicher, dass die neue Versicherung jetzt wirklich günstig ist und es sich

nicht wieder um einen weiteren, viel zu hektischen Versuch handelt, Geld zu sparen?

Ich würde an Deiner Stelle mal die Fahrzeugpapiere zur Hand nehmen und auf http://tinyurl.com/kramwo

sicherheitshalber mit beiden Vergleichsrechnern nochmal alles nachprüfen.

Nicht dass Du in 14 Tagen wieder "auf der Matte stehst" und das selbe Problem in grün hast.

Gruß justii

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 9. Dezember 2009 18:45

Moment mal!

Du hast am Samstag das Auto zugelassen? Nööööö.....! Net am Samstag oder?



KFZ Versicherung abgeschlossen vor 5 Tagen! Rücktritt noch möglich?

beantwortet von malli am 9. Dezember 2009 10:09
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na logo! musste halt ne neue nummer zur zulassungstelle schaffen, wenn du noch keinen vertrag unterschrieben hast! haste schon unterschrieben kannst du widerrufen in der regel 14 tage ab erhalt der police!lg malli



KFZ Versicherung abgeschlossen vor 5 Tagen! Rücktritt noch möglich?

beantwortet von peppylotta am 8. Dezember 2009 22:04
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falls du nicht da raus kommst melde dein auto einfach wieder ab



KFZ Versicherung abgeschlossen vor 5 Tagen! Rücktritt noch möglich?

beantwortet von Tastoom am 8. Dezember 2009 22:02
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Die versprechen alle offenbar alles mögliche.

Hast du die 85 € Aussage schriftlich?

Hast Du die 75€ Aussage schriftlich?

Auch bei der neuen Versicherung kannst Du dir nicht sicher sein ob da nicht noch weitere Kosten kommen, weil Daten vorher nicht vollständig bekannt waren.



KFZ Versicherung abgeschlossen vor 5 Tagen! Rücktritt noch möglich?

beantwortet von witkis am 8. Dezember 2009 21:59
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Nutze das Widerrufsrecht innerhalb 14 Tage.



KFZ Versicherung abgeschlossen vor 5 Tagen! Rücktritt noch möglich?

beantwortet von omikron am 8. Dezember 2009 21:59
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Du hast kein Widerrufsrecht, du hast ja nichts gekauft. Aber du kannst trotzdem aus dem Vertrag raus wegen Irrtum im Vertragsgegenstand.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 9. Dezember 2009 18:48

Wer hat sich geirrt?

  • Hat Anonymuss sich bei den Schlüsselnummern geirrt? Dann keine Chance...

  • Hat der Versicherungsvertreter sich bei den Schlüsselnummern geirrt? Dann weise das mal nach, dass diese "auf dem Mist" des Vermittlers gewachsen sind... I.d. Regel wird er das nicht zugeben, selbst wenn es so wäre, deshalb wohl: keine Chance



KFZ Versicherung abgeschlossen vor 5 Tagen! Rücktritt noch möglich?

beantwortet von Gigatuffi am 8. Dezember 2009 21:59
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Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn es im Vertrag steht, damit kannst du deinen Vertrag widerrufen



KFZ Versicherung abgeschlossen vor 5 Tagen! Rücktritt noch möglich?

beantwortet von zierfisch1 am 8. Dezember 2009 21:59
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14 Tage Rücktrittsrecht



Begründen Sie, warum nach dem HGB Güterfolgeschäden durch den Frachtführer nicht ersetzt werden.

beantwortet von schlasah am 8. Dezember 2009 21:17
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Kann und will ich nicht begründen



Begründen Sie, warum nach dem HGB Güterfolgeschäden durch den Frachtführer nicht ersetzt werden.

beantwortet von regideur am 8. Dezember 2009 21:15
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Wie ist denn Dein Vorschlag?



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