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Antworten auf Fragen von Annett36

lebenscheck. Muß ich das jetzt bezahlen?

beantwortet von Apfelsaftschorle am 11. März 2008 11:08
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Hallo zusammen, wer nicht bezahlt, hat außer ein paar Mahnungen von dubiosen Inkassostellen nichts zu befürchten. Ein Urteil aus München (AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06) entschied, dass kostenpflichtige Internetdienste (in diesem Fall die Berechnung einer Lebenserwartung) nicht bezahlt werden müssen, wenn die Zahlungspflicht im Kleingedruckten und in den AGB versteckt ist. “Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste“, meinte das Gericht.

Weitere Informationen zu den Abzockern bietet der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (www.vzbv.de)

Und da wir alle wissen, dass diese Dienste reine Abzockdienste sind, sollte man einfach nicht bezahlen. Nur so gehen die hoffentlich mal irgendwann pleite und geben diese dreiste Art des Geldverdienens auf.

Daher an alle: EINFACH NICHT BEZAHLEN !!



lebenscheck. Muß ich das jetzt bezahlen?

beantwortet von Apfelsaftschorle am 11. März 2008 11:05
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Hallo zusammen, wer nicht bezahlt, hat außer ein paar Mahnungen von dubiosen Inkassostellen nichts zu befürchten. Ein Urteil aus München (AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06) entschied, dass kostenpflichtige Internetdienste (in diesem Fall die Berechnung einer Lebenserwartung) nicht bezahlt werden müssen, wenn die Zahlungspflicht im Kleingedruckten und in den AGB versteckt ist. “Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste“, meinte das Gericht.

Weitere Informationen zu den Abzockern bietet der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (www.vzbv.de)

Und da wir alle wissen, dass diese Dienste reine Abzockdienste sind, sollte man einfach nicht bezahlen. Nur so gehen die hoffentlich mal irgendwann pleite und geben diese dreiste Art des Geldverdienens auf.

Daher an alle: EINFACH NICHT BEZAHLEN !!



lebenscheck. Muß ich das jetzt bezahlen?

beantwortet von iwantyou am 2. Januar 2008 11:54
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lebenscheck. Muß ich das jetzt bezahlen?

beantwortet von sunnygirl am 27. Dezember 2007 21:13
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habe genau das selbe problem, ich würde dir empfehlen mal ein termin bei der verbraucherzentrale ind deiner stadt zu machen. die helfen dir ungemein bei dem problem!!!



lebenscheck. Muß ich das jetzt bezahlen?

beantwortet von Margret Klimmek am 27. November 2007 08:28
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nee muss man nicht...man muss nicht bezahlen !!! Ich habe damals bezahlt, genau das mit dem Lebensscheck und anschließend bei "Escher" gesehen das man nix bezahlen muss. Habe mich geärgert. Später ist mir das nochmal bei einem Rezept passiert....bin auf einer Datenbank gelandet, auch wieder kostenpflichtig. Habe kein Rezept genommen, sofort einen Widerruf geschrieben und abgeschickt. 3 Monate hat sich nix gemeldet, dann kam die 1. Rechnung und jetzt nach fast einem Jahr kommt schon was vom Anwalt..alles habe ich mir aufgehoben..habe auch keine Angst. Wenn ich in einen Laden gehe, mich umschaue, nix kaufe weil mir der Kram zu teuer ist muss ich ja auch nicht bezahlen oder?? Also standhaft bleiben!

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 29. November 2007 00:49

wenn dir irgendwann mal ein mahnbescheid ins haus flattert und du diesen auch zu den anderen schreiben legst ohne dieses rote widerspruchsformular ausgefüllt abzuschicken....dann klingelt ganz unverhofft mal irgendwann der exekutor :o) bei dir....

Kommentar von 32d86836d50eec3f3abcb159997b79a4smallMargret Klimmek am 12. Dezember 2007 13:49

Ich bin ein Mensch, der gewissenhaft ist ich habe bestimmt Ordnung in meinen Unterlagen...schon von berufswegen.;-) Aber bestimmte Sachen kann man schon ignorieren... LG



Wer hat noch Erfahren mit der Firma Interserv / Lebenscheck gemacht?

beantwortet von Sascha999 am 1. Oktober 2007 15:48
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Das Konto auf das das Geld geht gehört der

Zentrale Abrechnung GmbH Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt Tel.: 06997168155

Scheinbar unterhält diese Firma Geschäftsbezieungen mit InterServ.

Eine Sperrung der Konten und eine Anzeige (Sitz ist ja in Deutschland), können ja nichts schaden, ein weg zur Polizei, oder zum Rechtsanwalt.

Zentrale Abrechnung I Internetservice Kontonummer: 159 337 750 1 Bankleitzahl: 500 101 11 Kreditinstitut: SEB Bank

Zentrale Abrechnung I Kontonummer: 541800 Bankleitzahl: 505 300 00 Kreditinstitut: Cronbank

Zentrale Abrechnung I Kontonummer: 110 569 137 4 Bankleitzahl: 370 106 00 Kreditinstitut: Fortis

Zentrale Abrechnung 1 Kontonummer: 367 992 117 Bankleitzahl: 503 201 91 Kreditinstitut: HypoVereinsbank

mfg Sascha Ortmann



Wer hat noch Erfahren mit der Firma Interserv / Lebenscheck gemacht?

beantwortet von mju13 am 16. September 2007 17:05
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... und der Inhaber der Domain aktuelles-inkassorecht.de scheint auch die Deutsche Inkassostelle GmbH zu sein (s. Impressum und Link, dass man dort die Forderungen abwickeln kann). Nicht unbedingt unabhängig ;)

Wenn Du Dir unsicher bist, gehe zum Rechtsanwalt.



Wer hat noch Erfahren mit der Firma Interserv / Lebenscheck gemacht?

beantwortet von Regenmacher am 16. September 2007 16:36
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Das ist doch nur unsubstanziertes Geblubber, was da aus Eschborn kommt.

Zur Information, der/die Macher von Lebenscheck und anderer Abzockseiten im Internet, sind gleichzeitig Inhaber dieser äußerst dubiosen DIS (Deutsche Inkassostelle).

Klingelts jetzt?




Wer hat noch Erfahren mit der Firma Interserv / Lebenscheck gemacht?

beantwortet von andreas48 am 16. September 2007 16:26
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gib mal bei Suche "Lebensscheck" ein, dort findest eine Unmenge an Antworten..allerdings kann dir die Ignorierung der vorhergehenden Post absolut auf die Füße fallen..

Kommentar von 95a4145915cc156b82e98000f2d34972smallmju13 am 16. September 2007 16:59

Warum? Wenn das die übliche Aufmachung war (riesig GRATIS und die Abo-Gebühr nur in der AGB bzw. extrem klein am Ende der Seite), würde ich zur Beweissicherung die Seiten speichern/Drucken und warten.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 17. September 2007 11:33

Warum? Weil ich durch das Schreiben in Verzug gesetzt wurde und mich an die allgemeinen Widerspruchsfristen zu halten habe. OB das Schreiben rechtmäßig war oder nicht ist ein ganz anderes Kapitel.



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