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Warum spricht man in der Justiz von "TotSCHLAG" auch wenn jemand erdrosselt wurde?

AnnaN
beantwortet von AnnaN am 12. August 2007 13:37
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Hilfreichste Antwort

Nach österreichischem Recht versteht man unter Totschlag: "Wer sich dazu hinreißen lässt, einen anderen in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung vorästzlich zu töten."



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