Hallo Bin selbst Glubiger.Es soll eine Wohnunh in Koln zwansversteigert werden.Ich mochte aber selbst die haben.Wie soll ich mich am besten verhalten. Die Wohnung wurde auf 20.000 begutachtet.Ich will Sie bis 15.000 kaufen.Schuld ist 21500 euro. Wie soll ich bitten,soll ich das selbst machen oder uber Spezilaisten. Danke
Die Abmeldebescheinigung wurde früher als Nachweis für den Termin der nächsten Hauptuntersuchung gebraucht, sofern kein TÜV-Bericht vorgelegt wurde. Von den Schildern durfte die Plakette nicht als Nachweis abgelesen werden, weil es viele Fälschungen gab. Da heute der Prüfbericht Bestandteil der vorzulegenden Unterlagen ist, entfällt die Vorlage des Nachweises für die vorübergehende Stillegung.
Die Abmeldebescheinigung wurde früher als Nachweis für den Termin der nächsten Hauptuntersuchung gebraucht, sofern kein TÜV-Bericht vorgelegt wurde. Von den Schildern durfte die Plakette nicht als Nachweis abgelesen werden, weil es viele Fälschungen gab. Da heute der Prüfbericht Bestandteil der vorzulegenden Unterlagen ist, entfällt die Vorlage des Nachweises für die vorübergehende Stillegung.
Guten Morgen, die vorherigen Antworten haben dich wohl noch nicht weiter gebracht, oder? Also, es ist so: Früher gab es eine Abmeldebescheinigung - heute ist ein "vorübergehend stillgelegtes Fzg." per Stempel & Eintrag auf dem Kfz.-Schein vermerkt. Bei der Abmeldung eines Kfz. wird der Versicherungsgeber via mail o.ä. über den Abmeldevorgang informiert. D.h. es sind auf keinen Fall mehr Versicherungsgebühren oder Steuern fälligoder noch offen, welche sich bei einem Verkauf auf keinen Fall auf den Käufer übertragen! Wenn Du also ein Fzg. gekauft hast, welches bereits abgemeldet bzw. "vorübergehend stillgelegt" ist brauchst Du nur den Kfz.-Schein (das ist das kleinere Papaier) & den Kfz.-Brief (große Papier) sowie den noch gültigen HU & AU Bericht. Bei der Zulassung solltest Du darauf achten, das Du direkt die Umweltplakette mit erwirbst (ggf. findet ja ein Kennzeichenwechsel statt...). Wenn Du ein Auto gekauft hast, welches noch angemeldet ist, musst Du das Fzg. nicht wie in einer vorherigen Antwort genannt erst abmelden (hier entstehen nämlich wirklich die Abmeldegebühren) sonder Du kannst es direkt ummelden. Bei gleichem Zulassungsbezirk brauchst Du somit keine neuen Kennzeichen - Du musst dann nur die reinen Ummeldegebühren zu zahlen. Wenn Du noch Fragen hast, komm einfach auf mich zu!
denke schon das du so etwas brauchst. Vielleicht sind noch offene Versicherungsbeiträge oder Steuern fällig.
früher braucht man aber noch die Abmeldebescheinigung das ist wo jetzt weggefallen?
Nein,du brauchst Definitiv nur die Papiere,AU und TÜV Bericht.Falls das KFZ noch angemeldet ist kannst du es auch selber abmelden.Kostet ca.11 Euro
die Anmeldebescheinigung erhälst du, wenn du den Wagen anmeldest.Oder, was meinst du damit, Kfz-Brief etwa?
ich meine ob ich eine Abmeldebescheinigung brauche um das Auto anzumelden
wenn die Wertgrenzen ( 7/10-Grenze bzw. 5/10-Grenze verbraucht sind und daher nicht mehr gelten) gibt es nur eine Verschleuderungsgrenze und die liegt bei rd. 25-30 % des Verkehrswerts. Wird auch dieser Wert nicht erreicht, kann es noch billiger werden, aber die Gerichte erteilen dann meist den Zuschlag nicht sofort, sondern geben dem Eigentümer Gelegenheit zur Stellungnahme. Das absolut niedrigtste Gebot liegt in Höhe der Gerichtskosten des Verfahrens, denn Gebote unterhalb der Kostengrenze sind gar nicht zulässig. Im übrigen entscheidet immer der Gläubiger, der bestrangig das Verfahren betreibt. Er hat das Verfahren in der Hand und kann jedes Meistgebot ins Leere laufen lassen, in dem er vor Zuschlgaserteilung das Verfahren einstweilen lässt. Dann kann auf das abgegebene Meistgebot der Zuschlag nicht erteilt werden.Diese Spiel geht solange weiter, wie eben ein betreibender Gläubiger Interesse daran hat. Wird die Preisvorstellung auf Gläubigerseite nicht erreicht wird er irgendwann das Verfahren aufheben lassen oder ein nicht forderungsdeckendes Ergebnis akzeptieren und die Restschuld mit anderen Vollstreckungsmaßnahmen beizutreiben versuchen.
Hallo,
hier noch ein paar Tipps zum Thema Zwangsversteigerung
http://www.immobilienkaufberater.de/Zwangsversteigerung.htm