Zur Mietzahlung bist Du so lange verpflichtet, wie der Untermietvertrag läuft. Du musst ihn ebenso kündigen wie einen normalen Mietvertrag. HTH Stef
Wenn der Vermieter dein Lebenspartner ist, du die kündigungszeit einhältst, ist es für dich dann erledigt.
Wenn Du gekündigt hast, die Frist des BGB eingehalten hast und ausgezogen bist, dann ist das erledigt !
Wenn du Gekündigt hast hast du Gekündigt. Wenn nicht, ist der Untermietvertrag gültig.
sicher, das hat ja nichts mit eurer beziehung zu tun, sondern ist ein eigenständiger vertrag... wenn du aus der wohnung rauswillst, musst du den vertrag mit deinem freund kündigen
Zweite Steuerkarte
Ja und nein. Wenn Du neben einem Hauptjob einen Nebenjob annimmst, gibt es mehrere Möglichkeiten. a) Minijob. Hier kannst Du eine zweite Steuerkarte mit der Steuerklasse SECHS vorlegen, es muss aber nicht sein. Legst Du sie vor, dann spart der Arbeitgeber zwei Prozent Pauschalsteuer, aber Du musst bei Deiner Steuererklärung auch den Nebenjob angeben und das wird sehr oft viel teurer als die zwei Prozent. b) MInijob. Du brauchst keine Steuerkarte, der Arbeitgeber zahlt die zwei Prozent Pauschalsteuer. Du kannst und darfst den Nebenjob bei Deiner Steuererklärung NICHT angeben. c) Minijob. Arbeitgeber will Steuerkarte haben, Du aber keine zweite Karte geben. Jetzt darf Dir der Arbeitgeber die zwei Prozent von deinen Minijob-Bezügen anziehen. In allen Fällen bleibst Du sozialversicherungsfrei. Also arbeitest Du quasi Brutto für Netto, bis ggfls. zwei Prozent Lohnsteuer.
d) Du behandelst den Zweitjob als normales Arbeitsverhältnis, lässt alle Abgaben einbehalten. Dann bekommst Du viel weniger raus, zahlst Krankenversicherung, Deine Renten und Arbeitslosenansprüche erhöhen sich etwas.
nein du bekommst für den nebenjob die 6 und deine erste bleibt wie vorher.... idr benötigst du keine zweite LSK, weil auf den nebenjob bis 400 euro keine abgaben erforderlich sind!
aber ich muss mich auch noch schlauer machen mir stehht das auch bald bevr weil ichj auch 950 bekomme und nen nebenjob machen will weis nur noch nich was
Das stimmt. Im Gegensatz zu 400-Euro-Jobs, die alle zusammengezählt werden müssen, ist eine zweite Lohnsteuerkarte nicht notwendig, wenn man einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat und zusätzlich für 400 Euro arbeitet.
man muss das nebeneinkommen aber in der einkommensteuererklärung angeben, dann wird es sicherlich mit der klasse 6 versteuert....
Nein das wird vom Arbeitgeber bereits pauschal abgegolten.
also muss ich bei einem 400 euro job KEINE STEUERN NACHZAHLEN????
Elchico am 17. Februar 2009 14:04 Wo kann man so etwas nachlesen, wann man wo eine neue Steuerkarte braucht und welche Klasse ich dann bekomme?
Wago1956 am 18. Februar 2009 10:03 Deine Antwort ist definitiv FALSCH !!! Siehe unten.
Dass du ihm nach der Scheidung Unterhalt zahlen musst !
Volker13 am 26. Januar 2009 20:23 qEddy,
erstmal müsste es ihr heißen!!!! Wer sagt, dass man bei eingegangenen Scheinehen Unterhaltsverpflichtet ist? Wenn eine scheinehe eingegangen wurde zum Zwecke des Aufenthalts in der Bundesrepublik und dies herauskommt, sitzt Madame schneller in einem Flieger als es ihr lieb ist.
Sie kann ja dann von ihrem Heimatland aus ihre Unterhaltsansprüche geltend machen.