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Antworten auf Fragen von Amigo53

Untermietvertrag in einer Lebensgemeinschaft?

beantwortet von Morpheus99 am 9. März 2009 10:56
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Zur Mietzahlung bist Du so lange verpflichtet, wie der Untermietvertrag läuft. Du musst ihn ebenso kündigen wie einen normalen Mietvertrag. HTH Stef



Untermietvertrag in einer Lebensgemeinschaft?

beantwortet von coyotincaos am 9. März 2009 10:49
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Wenn der Vermieter dein Lebenspartner ist, du die kündigungszeit einhältst, ist es für dich dann erledigt.



Untermietvertrag in einer Lebensgemeinschaft?

beantwortet von markor am 9. März 2009 10:48
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ertrag ist vertrag, du mußt fristgerecht kündigen



Untermietvertrag in einer Lebensgemeinschaft?

beantwortet von zetix am 9. März 2009 10:48
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Wenn Du gekündigt hast, die Frist des BGB eingehalten hast und ausgezogen bist, dann ist das erledigt !



Untermietvertrag in einer Lebensgemeinschaft?

beantwortet von Auswanderer am 9. März 2009 10:47
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Wenn du Gekündigt hast hast du Gekündigt. Wenn nicht, ist der Untermietvertrag gültig.



Untermietvertrag in einer Lebensgemeinschaft?

beantwortet von Elster79 am 9. März 2009 10:47
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sicher, das hat ja nichts mit eurer beziehung zu tun, sondern ist ein eigenständiger vertrag... wenn du aus der wohnung rauswillst, musst du den vertrag mit deinem freund kündigen



Zweite Steuerkarte?

beantwortet von Wago1956 am 18. Februar 2009 10:02
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Zweite Steuerkarte

Ja und nein. Wenn Du neben einem Hauptjob einen Nebenjob annimmst, gibt es mehrere Möglichkeiten. a) Minijob. Hier kannst Du eine zweite Steuerkarte mit der Steuerklasse SECHS vorlegen, es muss aber nicht sein. Legst Du sie vor, dann spart der Arbeitgeber zwei Prozent Pauschalsteuer, aber Du musst bei Deiner Steuererklärung auch den Nebenjob angeben und das wird sehr oft viel teurer als die zwei Prozent. b) MInijob. Du brauchst keine Steuerkarte, der Arbeitgeber zahlt die zwei Prozent Pauschalsteuer. Du kannst und darfst den Nebenjob bei Deiner Steuererklärung NICHT angeben. c) Minijob. Arbeitgeber will Steuerkarte haben, Du aber keine zweite Karte geben. Jetzt darf Dir der Arbeitgeber die zwei Prozent von deinen Minijob-Bezügen anziehen. In allen Fällen bleibst Du sozialversicherungsfrei. Also arbeitest Du quasi Brutto für Netto, bis ggfls. zwei Prozent Lohnsteuer.

d) Du behandelst den Zweitjob als normales Arbeitsverhältnis, lässt alle Abgaben einbehalten. Dann bekommst Du viel weniger raus, zahlst Krankenversicherung, Deine Renten und Arbeitslosenansprüche erhöhen sich etwas.



Zweite Steuerkarte?

beantwortet von NicoDeluxe am 17. Februar 2009 14:03
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nein du bekommst für den nebenjob die 6 und deine erste bleibt wie vorher.... idr benötigst du keine zweite LSK, weil auf den nebenjob bis 400 euro keine abgaben erforderlich sind!

aber ich muss mich auch noch schlauer machen mir stehht das auch bald bevr weil ichj auch 950 bekomme und nen nebenjob machen will weis nur noch nich was

Kommentar von doro05 am 17. Februar 2009 14:07

Das stimmt. Im Gegensatz zu 400-Euro-Jobs, die alle zusammengezählt werden müssen, ist eine zweite Lohnsteuerkarte nicht notwendig, wenn man einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat und zusätzlich für 400 Euro arbeitet.

Kommentar von Simple_avatar3smallNicoDeluxe am 17. Februar 2009 14:17

man muss das nebeneinkommen aber in der einkommensteuererklärung angeben, dann wird es sicherlich mit der klasse 6 versteuert....

Kommentar von Rabbicook am 17. Februar 2009 15:06

Nein das wird vom Arbeitgeber bereits pauschal abgegolten.

Kommentar von Simple_avatar3smallNicoDeluxe am 18. Februar 2009 07:49

also muss ich bei einem 400 euro job KEINE STEUERN NACHZAHLEN????



Zweite Steuerkarte?

beantwortet von jockl am 17. Februar 2009 14:00
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Ja, Du bekommst die V als Steuerklasse

Kommentar von B79e9a0fce6c8925e6176faa07d0891esmallElchico am 17. Februar 2009 14:04

Wo kann man so etwas nachlesen, wann man wo eine neue Steuerkarte braucht und welche Klasse ich dann bekomme?

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 18. Februar 2009 10:03

Deine Antwort ist definitiv FALSCH !!! Siehe unten.



Scheinehen

beantwortet von Eddy21 am 26. Januar 2009 19:15
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Dass du ihm nach der Scheidung Unterhalt zahlen musst !

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 26. Januar 2009 20:23

qEddy,

erstmal müsste es ihr heißen!!!! Wer sagt, dass man bei eingegangenen Scheinehen Unterhaltsverpflichtet ist? Wenn eine scheinehe eingegangen wurde zum Zwecke des Aufenthalts in der Bundesrepublik und dies herauskommt, sitzt Madame schneller in einem Flieger als es ihr lieb ist.

Sie kann ja dann von ihrem Heimatland aus ihre Unterhaltsansprüche geltend machen.



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