Bei alkoholisierten Radfahrern gilt normalerweise die Grenze von 1,6 Promille. Ab hier beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit.
Aber bei Problemen wie Schlangenlinien oder gar einem Unfall, greift die relative Fahruntüchtigkeit bei 0,3 Promille. Besitzt der trunkene Radfahrer einen Führerschein, so ist dieser gefährdet.
Wie jetzt die Mitschuld zwischen den Unfallbeteiligten aufgeteilt wird, hängt vom Richter ab. Der angetrunkene Radfahrer wird aber die Hauptschuld bekommen.
Der Radfahrer hat auf jeden Fall eine Teilschuld von mindestens 50%, da er ohne Alkoholgenuß den Unfall wenn evtl. nicht vermeiden, doch abmindern können. Aufgrund des Unfalls ist er seinen Führerschein, so vorhanden, auch los.
danke
Die Teilschuld wird Deinen Freund treffen. Ansonsten läßt sich das nicht genauer sagen. Aber ich würde von etwa 70% /30% ausgehen.
solche Fragen sollte man nach Akteneinsicht nur von einem Anwalt beantworten lassen, weil die Gesetzgebung und vor allem die Rechtssprechung doch sehr weit auseinanderklafft
Baiana am 13. Mai 2008 13:48 Sehr gut!
nee wollte jetzt auch keine genaue Aussage, dass ist mir klar das dies nur on der Staatsanwaltschaft beantwortet werden kann. Nur mal ne Vorstellung... Gruss
bitmap am 13. Mai 2008 13:55 Nicht Staatsanwalt, andreas48 schrieb Anwalt (und zwar einer für Verkehrsrecht) der Akteneinsicht nehmen kann.
Ja danke ich weiß...war auch schon da.. Lieben Gruß
Bei mir stand es immer im Serviceheft, erste Seite, wo auch die Ident.-Nr. des Fahrzeugs steht.
Miguelgonzerres Paolopestossolos am 14. März 2008 22:28 Stimmt... Genau ( ach ja !!! ) da stehts auch drin...
Bei Auslieferung des Fahrzeuges ist am Schlüssel ein Plastikschildchen... Dort drauf oder kontaktiere die Herstellerfirma... Bei Ford ist es ( sogar für den Laien ) leicht am Schlüssel auszulesen.
In deinem Fahrzeugschein steht deine Schlüsselnummer.
Miguelgonzerres Paolopestossolos am 14. März 2008 22:16 Das dürfte eine andere sein !
Ups.
genau genommen musst du das der versicherung melden und die komplette schließanlage des autos tauschen lassen. wird das auto irgendwann gestohlen zahlt die versicherung sonst nichts.
ungenau genommen brauchst du einen neuen schlüssel mit transponder kostet ca. 170 euro.
du kannst deine werkstatt ja mal fragen, ob sie den transponder der wegfahrsperre umprogrammieren können so dass der alte schlüssel nimmer funzt, das glaub ich aber nicht.
schließanlage komplett schätze ich auf 500 euro.
Habe jetzt den Schlüssel nachmachen lassen und für den Knochenschlüssel 70 Euro bezahlt. Die Schließanlage musste nicht ausgewechselt werden, denn ich habe ne Wegfahrsperre und der verlorene Schlüssel könnte das Auto nicht mehr starten.
Mein Schlüssel mit Funk von Citroen sollte auch ca 110€ kosten. Wende dich an ein VW Autohaus
danke