Die Demokraten vertreten eher sozialstaatliche Positionen, während die Republikaner auf die Freiheit des Einzelnen setzen. Ein weiterer großer Unterschied ist, dass die Republikaner für einen organisierten Föderalismus stehen – die Demokraten hingegen wollen der Regierung in Washington mehr Kompetenzen zuweisen, z.B. in der Bildungspolitik, die aktuell Sache der einzelnen Bundesstaaten ist. 

Demokraten und Republikaner unterscheiden sich auch im Werteverständnis – während die Demokraten eher laizistische Positionen vertreten und die strikte Trennung von Kirche und Staat befürworten, wollen die Republikaner gar, dass die Schöpfungsgeschichte verpflichtender Teil des Schulunterrichts wird. Folglich sind die Republikaner auch gegen Homo-Ehe und Abtreibung – die Demokraten grundsätzlich dafür. 

Die beiden Präsidentschaftsbewerber der Demokraten, Sanders und Clinton haben angekündigt, im Falle eines Wahlsieges die staatliche Gesundheitsversorgung auszubauen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu ermöglichen und die Steuern für Reiche zu erhöhen – hingegen hat Ted Cruz, Präsidentschaftsbewerber der Republikaner angekündigt, die Gesundheitsreformen zu annullieren, Steuern zu senken und die freie Marktwirtschaft wieder in den Vordergrund stellen zu wollen. 

Es lässt sich also zusammenfassen, dass die Demokraten einen eher progressiven, linksliberalen, im Falle von Sanders teils auch sozialdemokratischen Kurs verfolgen, während die Republikaner vielmehr auf konservative, wirtschaftsliberale und zentristische Werte setzen. 

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Das Fahren unter Einfluss von THC ist grundsätzlich strafbar. Es droht ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitengesetz. Wie streng die Konsequenzen für den Cannabiskonsum am Steuer sind, hängt in erster Linie von der Menge an THC im Blut ab. Die Grenze liegt bei einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Zudem wird die Führerscheinstelle darüber informiert, diese prüft jeden betreffenden Fall individuell und entscheidet, ob der Betroffene zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist.

Ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz hingegen droht nur, wenn Betäubungsmittel (z.B. Restanhaftungen) im Fahrzeug sichergestellt werden – der bloße Konsum in Sinne des BtMG ist grundsätzlich legal. 

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