gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Beleidigung per E-mail

Aemmie
beantwortet von Aemmie am 23. März 2009 22:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn es Freunde sind nicht, dann nur eine Unterlassungsklage, kommt aber auf den Inhalt der Beleidigung an, und wenn der Anwalt ist, na dann guten Nacht

Kommentar von moonrise1975 am 23. März 2009 22:21

es sind keine Freunde


Raucher oder Nichtraucher? ( Umfrage )

Aemmie
beantwortet von Aemmie am 23. März 2009 22:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

und wie igitt, tee trinken hilft auch nicht

abgestimmt für: Raucher

Was kann heutige Jugend, was die Erwachsenen nicht können?

Aemmie
beantwortet von Aemmie am 23. März 2009 22:13
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sie sind in vielen Dingen schlauer, aber nicht Lebenserfahrener, obwohl manche junge Menschen schon mehr hinter sich haben als so mach alte Menschen (ab 60)Ich schätze die Jungen Menschen sehr, aber dumm dürfen sie auch nicht sein und eine vorlaute Klappe haben


Man darf nur ein mal am tag warm essen? ?_?

Aemmie
beantwortet von Aemmie am 23. März 2009 22:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das sind Etikette (Sozialverhalten)) richtige Ernährung hängt nicht von warm oder kalt ab, gekocht oder roh alles im richtigem Verhältnis

abgestimmt für: Nein, das ist doch Blödsinn.

Wisst ihr ein paar gute Argumente, warum man wählen gehen sollte?

Aemmie
beantwortet von Aemmie am 23. März 2009 22:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Jede Stimme die nicht abgegeben wurde wird prozentual auf die anderen Parteien verteilt. Also gewinnt eine Partei die Ihr nicht haben wolltet, seid ihr selber Schuld weil ihr eure Stimme nicht abgegeben habt, genauso könntet ihr auch den Stimmzettel ungültig machen, dann hat keiner eine Stimmer erhalten und sie wird auch nicht mit bewertet bei der Verteilung nur als ungültig gezählt


Selbständigkeit : Darf man ,wenn man die Kleinunternehmerregelung hat ,Personal einstellen???

Aemmie
beantwortet von Aemmie am 23. März 2009 22:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich glaub die Antwort auf Deiner Frage liegt in diesem Wort "die Kleinunternehmerregelungsmaximalgrenze", also sind die Vergünstigungen die Du hast weg.


EX-PARTNER.....Herzschmerz

Aemmie
beantwortet von Aemmie am 23. März 2009 21:54
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn es richtige Liebe gewesen ist, dann helfen die Tipps hier auch nicht, nur ein anderer der besser ist in allem und dich vergessen lässt


Selbständigkeit : Darf man ,wenn man die Kleinunternehmerregelung hat ,Personal einstellen???

Aemmie
beantwortet von Aemmie am 23. März 2009 21:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

lach genau, keinen Steurberater. Einstellen kannst Du soviel wie Du möchtest.

Kommentar von B911594ae365205d611e7857d6a52b87smallToni71 am 23. März 2009 21:54

lach,wie lustig.

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 23. März 2009 21:57

was ist eine Kleinunternehmerreglung? bezahlst wenig Steuern, oder sind die die Beiträge zur IHK oder Handwerkskammer erlassen worden? Die Freigrenzen ändern sich immer wieder aufs Neue, die Antwort kann Dir wirklich nur ein Steuerberater geben. nich böse sein wegen dem Lachen war nicht so gemeint wie es vielleicht ankam

Kommentar von B911594ae365205d611e7857d6a52b87smallToni71 am 23. März 2009 22:03

Kein Problem :-)


Probleme Entwickungsländer

Aemmie
beantwortet von Aemmie am 23. März 2009 21:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

die Gelder die die bekommen zur Förderung landen überwiegend in andere Taschen und nur ein geringer Teil kommt an. Wie überall auf der Welt


Bleibt Anspruch auf Urlaub trotz langwieriger Krankheit erhalten?

Aemmie
beantwortet von Aemmie am 23. März 2009 20:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Stimmt. Der Arbeitgeber brauch den Arbeitnehmer nicht mehr daran zu erinnern, dass er noch Resturlaub hat. Dieser sollte bis Ende März (?) genommen werden, sonst verfällt er nach neuer Rechtsprechung und Änderung



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.