Diese Liste enthält alle Antworten von Aemmie, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Der Vermieter muß die Nebenkostenabrechnung, detaliert auflisten. Wenn keine Zähler vorhanden sind, kann man sie einbauen lassen. Wer hier die Kosten trägt????? Streitfrage. Ich kenne das nur so, dass bei Warmmiete es nach Anzahl der Personen die im Haushalt leben abgerechnet wird....Punktesystem!!!! Bei der Erhöhung der Energiekosten im den zurückliegenden Monaten... könnte es vom Preis aus durchaus hinkommen.
Geh zum Mieterbund

kommt auf die Satzzeichen an. Wenn es aber durchgehend geschrieben wurde und mit Ausrufezeichen endet, dann wohl negativ zu bewerten.
In einem Mehrfamilienhaus ist eine Warmmiete nicht erlaubt. Laut Heizkostenverordnung muss die Wärme und das Warmwasser individuell erfasst und abgerechnet werden.
Warmmiete ist z.B. in Studentenwohnheimen erlaubt.