Meinem Vorredner kann ich mich insoweit anschließen, dass sich neue Mieter oftmals Zeit lassen mit der Anmeldung und daher ist es oft so, dass der Vormieter sich bei Auszug abmeldet, damit er nicht noch den Verbrauch des Nachmieters übernehmen muss.
Wenn sich der Vormieter nun abgemeldet hat, dann kommt in der Regel das Versorgungsunternehmen von selbst auf den neuen Mieter zu oder schreibt den Eigentümer an, der dann wiederum die Daten des neuen Mieters weitergibt.
Theoretisch kann sich also jeder der Betroffenen darum kümmern. Es ist selbst dann unproblematisch, wenn sich versehentlich zwei unabhängig voneinander kümmern, denn doppelt hält besser.
Überraschende Antwort: Du bist bereits angemeldet! Das ganze nennt sich "Grundversorgungspflicht für Strom und Gas". Sie legt unter anderem fest, dass jeder Kunde in Privathaushalten Aspruch auf Lieferungen zu einem öffentlich bekannt gegeben Grundpreis hat. Das kann beispielsweise beim Umzug in eine neue Wohnung wichtig sein: Der Kunde kann diese Grundversorgung sofort nutzen, ohne dafür extra einen Vertrag abschließen zu müssen. Die Stadtwerke bzw. der Regionalversorger kommt meist automatisch auf Dich zu und teilt Dir die monatlichen Abschlagszahlungen mit. Da dieser Grundversorgungstarif aber immer recht teuer ist, solltest Du lieber heute als morgen in einen günstigeren Tarif entweder des lokalen Anbieters oder eines anderen preisgünstigen Stromanbieters wechseln. Hier ist ein Stromrechner mit Stiftungs Warentest "sehr gut": www.strom-prinz.de/Stromrechner
Da ich die Erfahrung gemacht habe, dass Mieter sich gerne Zeit lassen mit der Anmeldung, so lange der Strom noch auf den Vermieter läuft nach einem Leerstand, melden viele Vermieter lieber selbst einen neuen Mieter an. Manche Mieter würden sich auch gar nicht anmelden. Als Vermieter sollte man zumindest kontrollieren ob der Mieter sich angemeldet hat, bzw. der Vermieter/Vormieter sich abgemeldet hat, damit der Strom nicht auf einen anderen läuft. Kommt häufig vor.
anitari am 27. November 2009 11:39 DH ... so mache ich das auch seit einigen Jahren. Ich hab schon erlebt das der Versorger mit dem Sperrauftrag vor der Tür stand weil der Mieter "vergessen" hatte sich anzumelden.
Derjenige, der Ihn auch bezahlt. In der Regel der Mieter, es sei denn, es ist eine Komplettmiete vereinbart. MfG
Frag den Vermieter. Das kann regional und von Vermieter zu Vermieter verschieden sein.