ich will meine hauptschulabschluss nachholen... habe kein abschluss
Eine vierjährige Freiheitsstrafe gibt es ja nun nicht einfach so für falsches Parken oder Schwarzfahren, da ist sicherlich etwas Schwerwiegenderes vorgefallen. Mein Verständnis oder gar Mitleid bewegt sich bei solchen Personnen in sehr engen Grenzen.
Er mag ja Asyl beantragt haben, das bedeutet aber nicht, daß es ihm auch automatisch gewährt wird und wer so eklatant gegen unsere Rechtsordnung verstößt, der hat n.m.M. sein Gastrecht unwiderruflich verwirkt.
Bei so einer Strafe ist die Abschiebung nach § 53 zwingend vorgeschrieben. Den fehlenden Pass werden die Ausländerbehörden schon besorgen.
ich hatte auch keinen richtigen geschlechtsverkehr mit ihm da ich jungfrau bin darf ich nicht bis zum ehe bei ihm ist das auch so aber von der andere bekommt er was er will weil bei ihr das kein problem ist.
und noch was wie kann ich einem vertrauen der wo einen anlügen tut? und einer seits auch aus nützt also ich meine jetzt wir er zu ihr so ist er lügt sie ja an und nützt sie aus so wie es aussieht..
heureka47 am 21. März 2009 05:53 Versuch mal, das mir ihm anzusprechen, damit ihr das zwischen euch klar bekommt. Meine Vorstellung und Haltung ist, wenn man sich wirklich liebt, dann gibt man dem anderen die Möglichkeit, sich dazu zu erklären. Man verurteilt ihn nicht ohne diese Chance. Und: Wenn man sich wirklich liebt, dann nimmt man die Gefühle und Bedürfnisse des Gegenübers ernst und wichtig.
ach noch was ich habe ihm nie gesagt mach schluss oder so ich habe nie diesen thema auf gemacht weil ich mich nicht getraut habe oder weil sie mir auch leid tut weiss ich auch nicht wieso ich das nicht sagen kann