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Antworten auf Fragen von 98spike

Unfall mit bereits verletzen Hirsch

beantwortet von christianbruno am 25. August 2009 09:32
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Die erste Antwort ist wohl falsch. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, daß auch, wenn ein totes Tier für den Schaden verantwortlich ist, Versicherungsschutz besteht.(Az.: 5 S 244/06)

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 25. August 2009 09:33

Ah ja dankeschön, dann werd ich mal nach dem Urteil suchen, vielleicht hat jemand ja noch mehr für mich

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 25. August 2009 13:38

Versicherungsschutz besteht bei einer Vollkaskoversicherung! Es greift nicht die Kfz-haftpflicht und es handelt sich nicht bei dem zweiten Fahrezeug um einen Wildschaden im versicherungstechnischen Sinne! Haben Sie das von Ihnen zitierte Urtteil auf diese Feinheiten hin aufmerksam gelesen und auch verstanden?

Kommentar von christianbruno am 25. August 2009 16:40

Das die Haftpflicht-Versicherung nicht zahlt, ergibt sich schon aus dem Namen. Es geht im Zweifelsfall vor allem um die Teilkasko-Versicherung.

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 26. August 2009 08:20

So ist es



Unfall mit bereits verletzen Hirsch

beantwortet von newcomer am 25. August 2009 09:18
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eventuell kannst du falls bekannt den Motorradfahrer in die Pflicht nehmen, da er seinen Unfall bzw. die Folgen ungenügend gesichert hat

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 25. August 2009 09:19

Hätte er auch nicht da sein Motorrad auf seinem Bein lag

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 25. August 2009 13:36

Newcomer hat sich offenkundig noch nie ein Duell auf der Autobahn mit einem Hirsch gliefert! Übrignes Hat ein Motorrad selten ein Warndreieck im Kofferaum! Geschweige denn warnt er auf der Autobahn den folgenden Verkehr um dann nach Überleben des Sturzes vom nächsten Fahrzeug getötet zu werden - Witzbold!!!



Unfall mit bereits verletzen Hirsch

beantwortet von Leichnam69 am 25. August 2009 09:15
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Wie willst Du an einem auf der Strasse liegenden Hirsch so vorbeifahren oder rutschen das nur Deine Hintertür beschädigt wird?

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 25. August 2009 09:18

Er war noch nicht Tot, sondern nur verletzt und wurde später vom Tierarzt erst getötet



Unfall mit bereits verletzen Hirsch

beantwortet von Joschy0907 am 25. August 2009 09:15
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Typisch Versicherung und wie nennt sich das ganze jetzt...



Unfall mit bereits verletzen Hirsch

beantwortet von firstguardian am 25. August 2009 09:14
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Keider kein Wildschaden, da bei einem solchen Schaden vorausgesetzt wird, das ein Wild aktiv in das fahrende Fahrzeug läuft. Die Vollksko dürfte in dem Fall aber greifen!

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 25. August 2009 09:16

Er lag nicht auf der Seite, sondern so das er mit der Kopfbewegung die Tür traf, also war er doch in Bewegung oder

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 25. August 2009 13:32

Nein, das zählt nicht als eine solche Bewegungsenergie, die Wild beim heranstürmen in ein Fahrzeug entwickelt! Nur solche Schäden sind abgedeckt. Die Versicherung hat Recht! Das Verhalten des Hirsches war allenfalls hinterhältig! Der Motrradfahrer wird entschädigt.



Gasverbrauch

beantwortet von karstenl am 10. Februar 2009 08:57
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rechne mal zw. 10.000 und 20.000 kWh. Laut www.clever-gas.de müßte es genauch die Mitte sein, also 15.000 kWh



Köttbullar was dazu?

beantwortet von hollij am 22. Januar 2009 13:01
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Billis natürlich in allen Breiten Hohen Farben und Tiefen.



Vorzinsfälligkeit

beantwortet von pflvb am 5. Dezember 2008 08:13
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schau mal unter Vorfälligkeitszins oder Vorfälligkeitsentschädigung

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 5. Dezember 2008 08:17

danke

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 5. Dezember 2008 08:24

Habe dort einen rechner gefunden, dankeschön.



Vorzinsfälligkeit

beantwortet von allesist am 5. Dezember 2008 08:03
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Nicht mal 1 Ergebnis unter Google. Kann man das Wort anders beschreiben?

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 5. Dezember 2008 08:07

Es wurden keine mit Ihrer Suchanfrage - Vorzinsfälligkeit - übereinstimmenden Dokumente gefunden.

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 5. Dezember 2008 08:07

Deswegen frag ich hier, hab schon gegoogelt

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 5. Dezember 2008 08:11

gibt es vielleicht nicht???

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 5. Dezember 2008 08:14

Die Vorzinsfälligkeit gibt es schon, nämlich wenn man einen Ratenkredit vorzeitig ablösen will.



Gasverbrauch

beantwortet von LittleArrow am 22. November 2008 00:03
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... und Bausubstanz, Kubatur, Wohnungslage im Gebäude, Isofenster(-größe), Alter derselben etc.

Da schwankt der Energieverbrauch von wenig bis ganz viel. Ein bedarfsorientierter Energiepaß könnte einen Anhaltspunkt geben.

Kommentar von E283d07cb2e7f31b99a2e8a124d41e2dsmall98spike am 22. November 2008 00:05

Einfamilienhaus, freie lage, ende 60er anfang 70er



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