Die erste Antwort ist wohl falsch. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, daß auch, wenn ein totes Tier für den Schaden verantwortlich ist, Versicherungsschutz besteht.(Az.: 5 S 244/06)
eventuell kannst du falls bekannt den Motorradfahrer in die Pflicht nehmen, da er seinen Unfall bzw. die Folgen ungenügend gesichert hat
98spike am 25. August 2009 09:19 Hätte er auch nicht da sein Motorrad auf seinem Bein lag
firstguardian am 25. August 2009 13:36 Newcomer hat sich offenkundig noch nie ein Duell auf der Autobahn mit einem Hirsch gliefert! Übrignes Hat ein Motorrad selten ein Warndreieck im Kofferaum! Geschweige denn warnt er auf der Autobahn den folgenden Verkehr um dann nach Überleben des Sturzes vom nächsten Fahrzeug getötet zu werden - Witzbold!!!
Wie willst Du an einem auf der Strasse liegenden Hirsch so vorbeifahren oder rutschen das nur Deine Hintertür beschädigt wird?
98spike am 25. August 2009 09:18 Er war noch nicht Tot, sondern nur verletzt und wurde später vom Tierarzt erst getötet
Typisch Versicherung und wie nennt sich das ganze jetzt...
Keider kein Wildschaden, da bei einem solchen Schaden vorausgesetzt wird, das ein Wild aktiv in das fahrende Fahrzeug läuft. Die Vollksko dürfte in dem Fall aber greifen!
98spike am 25. August 2009 09:16 Er lag nicht auf der Seite, sondern so das er mit der Kopfbewegung die Tür traf, also war er doch in Bewegung oder
firstguardian am 25. August 2009 13:32 Nein, das zählt nicht als eine solche Bewegungsenergie, die Wild beim heranstürmen in ein Fahrzeug entwickelt! Nur solche Schäden sind abgedeckt. Die Versicherung hat Recht! Das Verhalten des Hirsches war allenfalls hinterhältig! Der Motrradfahrer wird entschädigt.
rechne mal zw. 10.000 und 20.000 kWh. Laut www.clever-gas.de müßte es genauch die Mitte sein, also 15.000 kWh
Billis natürlich in allen Breiten Hohen Farben und Tiefen.
schau mal unter Vorfälligkeitszins oder Vorfälligkeitsentschädigung
Nicht mal 1 Ergebnis unter Google. Kann man das Wort anders beschreiben?
... und Bausubstanz, Kubatur, Wohnungslage im Gebäude, Isofenster(-größe), Alter derselben etc.
Da schwankt der Energieverbrauch von wenig bis ganz viel. Ein bedarfsorientierter Energiepaß könnte einen Anhaltspunkt geben.
98spike am 22. November 2008 00:05 Einfamilienhaus, freie lage, ende 60er anfang 70er
Ah ja dankeschön, dann werd ich mal nach dem Urteil suchen, vielleicht hat jemand ja noch mehr für mich
Versicherungsschutz besteht bei einer Vollkaskoversicherung! Es greift nicht die Kfz-haftpflicht und es handelt sich nicht bei dem zweiten Fahrezeug um einen Wildschaden im versicherungstechnischen Sinne! Haben Sie das von Ihnen zitierte Urtteil auf diese Feinheiten hin aufmerksam gelesen und auch verstanden?
Das die Haftpflicht-Versicherung nicht zahlt, ergibt sich schon aus dem Namen. Es geht im Zweifelsfall vor allem um die Teilkasko-Versicherung.
So ist es