was soll dieser blödsin, entweder du bist krank und dann kannst du nicht arbeiten, oder du bist gesund dann lass dich sofort gesundschreiben und du gehst zur arbeit wo ist das problem.
nein, wenn du das thema von deinem ha hast absegnen lassen, schriftlich. den beleg in der personalabteilung absegnen lassen, d. h. zur kenntnis nehmen lassen.
Wenn du wieder gesund bist, darfst du auch mit noch laufender AU-Bescheinigung wieder zur Arbeit gehen. Du musst aber wirklich wieder gesund sein.
Der Verlust des gesetzlichen Versicherungsschutzes kann nur drohen, wenn du mit Krankheit und trotz AU-Bescheinigung zur Arbeit gehst.
Quandt am 1. Dezember 2009 09:51 Aber nur, mein Guter, wenn dabei Versicherungsleistungen gefordert werden! ;-)
So ist es. :-)
Versichert bist Du auf alle Fälle, aber krankgeschriebensein und arbeiten ist nüchtern betrachtet Versicherungsbetrug (z.B. in Bezug auf LFZG [Erstattung für den Arbeitgeber]). Also ab zum Doc und eine Bescheinigung der Arbeitsfähigkeit besorgen1 ;-)
die krankschreibung hat doch einen grund !geh lieber nicht arbeiten,denn das könnte folgen haben.
auf keinen Fall! Du hast dann keinen Versicherungsschutz.
Quandt am 30. November 2009 12:03 Wo ist denn diese Weissheit her?!? ;-)
Hallo, also entweder Du bist wirklich krank und deshalb krank geschrieben dann darfst Du nicht arbeiten gehen, sonst hättest Du dem Arzt sagen müssen das er Dich aus arbeitstechnischen Gründen nicht krankschreibt.
doch das schon wollte auch keine krankmeldung und hab halt tabletten bekommen mit denen es jetzt viel besser ist...nur hab halt doch ne krankmeldung bekommen. naja danke für den rat von allen hab grade angerufen und mich für die zeit krankgemeldet =)
dann besteht auf jeden fall mal kein versicherungsschutz.... und du allein bist der mops wenn du in der zeit einen arbeitsunfall hast
caramello am 30. November 2009 11:51 Mit dem Unfallversicherungsschutz hat das gar nichts zu tun. Der ist davon unberührt.
Und die Krankschreibung wird ja - für die Krankenkasse - erst dann wirksam, wenn du sie dort einreichst.
nein eine krankschreibung ist wirksam ab dem tag wo sie ausgestellt wird.
Ich würde es lassen. Ich will nicht wissen was versicherungstechnisch passiert wenn dir bei der Arbeit etwas zustößt.
word?? bei world of warcraft hab ich kein word xD