Buchaltung Material/ Waren Materialeinkauf & Wareneinkauf?

Hallo alles zusammen 😁

Ich habe momentan paar Probleme mit der Buchhaltung im Bezug auf die oben genannten Begriffe. Ich verstehe den Unterschied nicht ganz und den Sachverhalt später zum Lagerbestand.

Zu meiner Rechtsform:

Ich bin Kleinunternehmer und das werde ich vorerst noch bleiben.

Mein Vorhaben:

Ich habe eine Hobby Werkstatt von meinem Dad übernommen. Darin enthalten sind Fräsmaschine eine Drehmaschine und sonstige Wekrzeuge Bohrer, Fräser Platten etc. Das ich eine Inventur dazu machen muss ist mir klar! Was muss ich da beachten als Kleinunternehmer? Es handelt sich größtenteils um schon benutzte Werkzeuge und Maschine.

Das nächste:

Ich kaufe Materialien und Rohstoffe ein. Aus den Materialien baue ich mir eine Maschine die ich selbst konstruiert habe. Die Rohstoffen (Lebensmittel) werden zuanderen Lebensmitteln weiterverarbeitet. Wie ist der Sachverhalt zu den oben genannten Begriffen und die Buchhaltung im Bezug darauf wenns ums Anlagevermögen geht und die Materialien bzw. Maschine einen viel höheren Wert hat durch meine Arbeit? Wie hinterlege ich meine getätigte Arbeit (Stunden) oder ist das nicht nötig wenn ich die Maschine eh nicht verkaufe? Im Prinzip kaufe ich und verarbeite Rohstoffe und Material in was anders um. Die Lebensmittel verkaufe ich die Maschine behalte ich.

Ich bin für jeden Tipp dankbar 😁 Glaube wir haben alle i.wann als Unternehmer Probleme mit der Buchhaltung 🤷‍♂️

Buchhaltung, Kleinunternehmer, Wirtschaft und Finanzen
Kleinunternehmer KFZ?

Guten Abend zusammen.

folgend zur derzeitigen Sachlage.

ich bin Besitzer eines Eigenheims.

ebenfalls Besitzer einer doppelgarage die zu diesem Grundstück gehört.

ich selbst bin gelernter KFZ Mechatroniker, habe die letzten Jahre im Kundenservice gearbeitet und arbeite momentan als vertriebler im Teile und Zubehör Handel.

mir macht es natürlich selbstverständlich weiterhin Spaß an Kraftfahrzeugen zu arbeiten.

nun kam mir natürlich der Gedanke, ein Kleinunternehmen zu gründen welches ich nebenberuflich ausführen würde.

da ich keinen Meistertitel besitze weiß ich natürlich dass ich keinerlei arbeiten an bremsen Airbags oder sonstigen sicherheitsrelevanten Anlagen durchführen darf.

aus diesem Grund spiele ich mit dem Gedanken, in meiner kleinen Werkstatt diverse Dienstleistungen wie sicherheitschecks, Nachrüstungen von Parkdistanzkontrollen, Anhängerkupplungen, marderabwehrsystemen und audio/Navigationssystemen anzubieten.

nun stellen sich mir natürlich mehrere rechtliche Fragen und wie so eine Anmeldung abläuft.

darf ich rechtlich gesehen mein Grundstück gewerblich nutzen obwohl es in einem Wohngebiet liegt ?

der Vorbesitzer hatte hier ebenfalls ein Gewerbe als Schreiner angemeldet aber ich möchte mich natürlich 100% absichern.

falls jemand hier aus dem Handwerk kommt, darf ich die genannten arbeiten wirklich alle ausführen ohne in die meisterpflicht zu rutschen?

reicht die Rechnungslegung für den Anfang auch ganz normal über excel ? Weil viele Warenwirtschaftssysteme natürlich immense Kosten im Monat produzieren.

wie schaut das Ganze als Kleinunternehmer mit der neuen Verordnung zum Kassensystem 5 aus ?

KFZ, Recht, Grundstück, Kleinunternehmer, Wohneigentum, Kleinunternehmerregelung, Auto und Motorrad
Kunst und Prints bei Etsy verkaufen - Kleingewerbe / Freiberuflich?

Hallo zusammen,

ich bin Hobby Künstlerin und male nebenberuflich gerne Bilder sowohl auf Leinwand und Papir, als auch digital mit Procreate. Jetzt habe ich vermehrt Anfragen für Auftragsarbeiten bekommen und es haben sich auch Interessenten gemeldet, die Prints meiner digitalen Bilder oder Replikationen kaufen wollen würden.

Ich überlege daher einen Shop bei Etsy aufzumachen, wo ich sowohl die Orignalbilder einstellen wollen würde, als auch Prints der Replikationen (also abfotografieren, nachbearbeiten und neu drucken) oder Prints meiner digital gefertigten Bilder verkaufen wollen würde. Auch möchte ich dann Auftragsarbeiten annehmen und auf Wunsch Bilder fertigen.

Ich habe nicht vor mich damit selbstständig zu machen und betrachte es nach wie vor als ein Hobby, enorme Gewinne werde ich daher nicht erziehel oder anstreben, da ich das ja alles in meiner Freizeit nur mache. Dennoch würde ich gerne Geld für meine doch sehr aufwändige Arbeit entgegennehmen, da das Interesse daran ja auch gegeben ist und auch die Herstellung dieser Bilder für mich ja neben der Zeit nicht umsonst ist.

Nun stellt sich für mich aber natürlich die Frage: Wie darf ich meine Werke nun verkaufen. Ich habe gelesen, dass man bei einer Gewinnabsicht automatisch unter Gewerbe fällt und Steuern zahlen muss. Wenn ich aber unter einem Betrag von ca 22k im Jahr bleibe (was bei mir ganz sicher der Fall ist) dann wäre es Kleingewerbe und ich müsse keine Umsatzsteuer entrichten. Im Internet stand aber auch, dass Kunst meist unter Freiberufler fällt, wofür ich nicht mal ein Gewerbe anmelden, sondern mich nur beim Finanzamt melden müsste. Der Verkauf von Print sei aber dann doch wieder gewerblich, wobei ich auch da unterschiedliche Aussagen zu gefunden habe.

Verkauf über einen eigenen Shop sei definitv gewerblich, wie sieht das aber mit der Nutzung eines Shops bei Etsy aus? Fällt das auch unter "eigener Shop"?

Ich möchte auf jeden Fall bevor ich Bilder verkaufe sicherstellen, dass es rechtlich auch alles sauber ist und hoffe, dass ihr mir hier vielleicht weiterhelfen könnt.

Beim Gewerbeamt und Finanzamt werde ich natürlich auch noch anrufen, wollte mich nur vorab erst etwas informieren.

Besten Dank vorab für eure Hilfe!

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Zwei Steuererklärungen für privat und gewerblich (EÜR)?

Hallo,

ich bin hauptberuflich in Teilzeit fest angestellt und habe bisher immer eine normale Einkommensteuererklärung abgegeben. Seit Januar 2017 bin ich nebenberuflich Kleinunternehmer.

Eine sehr grundsätzliche Frage, die ich bislang noch nicht klären konnte, ist, ob ich nun für 2017 zwei Steuererklärungen statt einer abgeben muss. Also 1x privat die Einkommensteuererklärung wie gewohnt und 1x eine separate Steuerklärung/EÜR extra für die Firma, die ich als Kleinunternehmer gegründet habe?

Oder anders gefragt: Kommen sowohl die Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit als auch die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (ich habe 2017 nur Geld in den Betrieb reingepumpt und noch nichts daran verdient) in dieselbe Einkommensteuererklärung?

Wenn ja: Wird die EÜR dann an diese private Einkommensteuererklärung angehängt oder separat verschickt?

(Die letzte Frage ergibt sich daraus, dass bei meiner Privatanschrift ein anderes Finanzamt zuständig ist als bei der Anschrift für den Hauptsitz meines Gewerbes.)

Ich werde, falls ich auf zu viele Probleme stoßen sollte, natürlich einen Steuerberater hinzuziehen. Zuvor möchte ich aber zumindest versuchen herauszufinden, wie weit ich ohne Steuerberater mit der Klärung der Fragen komme. Ein Fristverlängerungsschreiben ist im Übrigen bereits vorbereitet.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Selbständigkeit, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, einnahmenueberschussrechnung, EÜR, Kleinunternehmer, Wirtschaft und Finanzen
Kleinunternehmerregelung und Digistore24: Was passiert, wenn die Umsatzgrenze überschritten wird?

Hallo liebes Community,

ich habe ein kleines Nebengewerbe (natürlich auch angemeldet) aufgebaut, mit dem ich über den Bezahldienstleister digistore24 etwas Geld dazu verdiene. 

Der Verkauf bei digistore24 läuft nach dem Resellermodell ab, d.h. es kommt zu einem Vertrag zwischen dem Käufer und Digistore24 als Verkäufer (nicht mit mir als Verkäufer). Das heißt also ich stelle Digistore24 mein Produkt zur Verfügung und die verkaufen es in Ihrem Namen, wickeln die Rechungsstellung sowie Abführen von Steuern etc. ab und erhalten dafür natürlich auch eine Provision. Am Ende des Jahres habe ich mir dann immer meine "Verdienste" überweisen lassen und diese über meine normale Steuererklärung und Einkommenssteuerzahlung versteuert bzw. muss Einkommenssteuervorausszahlungen vierteljährlich leisten. Soweit so gut.

Da alle Umsätze immer unter der Kleinunternehmerschwelle von 17500 € lagen habe ich noch keine Berührungspunkte mit einer Umsatzsteuervoranmeldung gehabt.

Jetzt meine Frage: Eigentlich kann ich doch gar keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, weil das Digistore24 ja prinzipiell schon macht und ja sowieso auch die Umsatzsteuern automatisch abführt etc. Wenn ich jetzt über die 17500 € Umsatz kommen sollte und Umsatzsteuervorrauszahlungen leisten müsste wäre das ja "doppelt gemoppelt", da Digistore24 dies ja ebenfalls schon macht. Wie würde es in diesem Fall ablaufen, wenn ich die Schwelle von 17500 € durchbreche? Muss ich dann Umsatzsteuervoranmeldungen / -zahlungen machen?

Kurz gesagt bekomme ich ja von digistore24 das, was am Ende nach USt-Steuern und Abzug von Provisionen übrig bleibt. Auf diese Einnahmen rechne ich dann in der EÜR über Elster meine Abzüge/Ausgaben an und muss dann dementsprechend nur noch die Einkommenssteuer bezahlen.

Ich hoffe Ihr wisst, was ich meine. Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten.

LG, beth01

Steuern, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Kleinunternehmer, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Unternehmen, Unternehmensgründung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen