Schadensmeldung von Autovermietung. Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen oder mit einem Anwalt dagegen anzugehen?

Also ich habe ein Auto mit einer Selbstbeteiligung von 950 Euro angemietet. Als die Mitarbeiterin mir das Auto übergeben hat, stellte ich kleine Schäden am Auto fest. Daraufhin sagte sie, dass alle Schäden, die bis zu einer 2€ Münze groß sind, nicht als Schaden zählen. Meine Freundin war anwesend und hat dies auch gehört.

Die Fahrzeugübergabe erfolgte leider über den Nachtschalter, welches ich im Nachhinein bereue. Ich bin nochmal mit ner Taschenlampe um das Fahrzeug gelaufen und hatte keine weiteren Schäden aufgefunden.

Am Morgen bekam ich eine Schadensmeldung von der Autovermietung. Es solle sich ein 4 cm Kratzer auf der hinteren Beifahrerseitentür befinden. Angeblich hat man versucht mich zu kontaktieren stand in dem Bericht, was aber nicht stimmte. Nachdem ich telefonisch irgendwann durch gekommen bin, teilte ich mit, dass ich mir den Schaden anschauen möchte. Man bot mir an, mir einen Bild vom Kratzer zu schicken. Immer wieder kontaktierte ich die Autovermietung, bis ich ein Schadensbild bekam. Auf dem Bild ist unschwer zu erkennen, dass es sich nicht um einen, sondern um 2 Kratzer handelt, welche jeweils auch nicht größer als eine 2 € Münze sind.

Also rief ich nochmal an und der Mitarbeiter, der es begutachtet hat, sagte mir daraufhin, dass es wahrscheinlich nicht als Schaden zählt aber er es trotzdem dokumentieren muss.

Jetzt, nach einer Woche bekomme ich eine Rechnung von 920 Euro.

In der Reparaturkostenkalkulation steht bei den Fahrzeugdaten, dass die LaufLeistung des Fahrzeugs 14200km beträgt. Als ich das Fahrzeug angemietet hatte, lag es jedoch schon bei 16009km. Wie kann das sein? Das steht auch in den Mietbedingungen.

Zudem wurde dieses Gutachten ohne Objektbesichtigung gemacht und man hatte nur die schwammigen Bilder von dem Mitarbeiter der Autovermietung genommen.

Die Bilder sind wirklich nicht gut geschossen worden. Das Auto wurde nicht einmal gewaschen als die Bilder gemacht wurden.

Ich weiß jetzt nicht, ob es sich lohnt, dies anzufechten und einen Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen. Leider habe ich auch keine Rechtsversicherung, was ich mir aber nach dieser Erfahrung schnellstmöglich zulegen werde.

Und leider habe ich auch später die vielen schlechten Bewertungen von Kunden mit Unterstellungen von Schäden seitens der Autovermietung gelesen, sonst hätte ich da niemals ein Auto gemietet.

Ich weiß nun wirklich nicht, wie ich weiter verfahren soll. Ich bitte um Ratschläge.

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Schadensersatz, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, autovermietung, Einspruch, Widerspruch
Wurde der Abstand eventuell gemessen?

Hallo 

Ich bin gerade von der Arbeit nachhause gefahren und bin dafür auf die Autobahn gefahren auf der ich dann eine Abstandsmessung entdeckt habe.

Folgendes:

Ich bin auf dem Auffahrtsstreifen der Autobahn gefahren und da sehr viel los war, dann hinter einem lkw eingeschert. Natürlich war ich dann erstmal etwas näher an diesem. Dann bin ich auf die linke Fahrspur zwischen zwei Autos gefahren (es war genug Platz um dazwischen zu fahren). Jetzt war mein Abstand natürlich nicht direkt so viel zum Vordermann, da ich ja gerade hinter ihn gefahren bin, den Abstand habe ich dann aber ja direkt wieder hergestellt. 

Geschwindigkeit betrug so 100-120kmh.

Ich bin auch nicht übermäßig nah an ihm dran gewesen & war ja auch nur dieser „kurze Moment“ während dem Überholen, das kennt sicher jeder von euch, kann das nur leider nicht so gut erklären.

Die Brücke kam auch ziemlich nah nach der Autobahnauffahrt. 

Jetzt meine Fragen:

  1. Zählt für diese kurze Strecke von Autobahnauffahrt zu Brücke die Messung überhaupt? Also wird da überhaupt gemessen oder misst man eher auf den laufenden Verkehr auf mehr Entfernung ?
  2. Zählt der Abstand hinter dem lkw überhaupt? Weil ich ja auf die Autobahn aufgefahren bin und dann überholt  habe ?
  3. Zählt der Abstand den ich hatte als ich hinter das Auto auf der linken Seite gefahren bin, den ich ja direkt wieder hergestellt habe ?

Ich mache mir da wahrscheinlich viel zu viele Gedanken, da ich eigentlich nicht viel zu nah dran war, habe zu den Fragen aber nichts im Internet gefunden.

Strecke von Autobahnauffahrt bis Brücke ca 350m

Siehe Skizze unten 

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Auto, Polizei, Bußgeld, Aufbauseminar, Blitzer, Einspruch, Abstandsmessung, autobahnpolizei, Auto und Motorrad
Lenkererhebung - WICHTIG - SCHNELL!

Liebes Freunde vom gutefrage.net-Team

 habe heute mit der Post einen RSb Brief bekommen von der BH.

Im Brief steht: Dass ich ihnen Auskunft darüber geben soll, wer zu diesem Zeitpunkt mit meinem Auto gefahren ist. (habe den L17 gemacht, und hab noch fast 2 jahre Probezeit),... steht der Ort drinnen, die Uhrzeit etc. und Delikt: "Verkehrsübertretung"  und als Beilage ein Zettel, wo ausgefüllt werden soll, wer gefahren und die Anschrift.

Habe gleich bei der zuständigen BH angerufen, und habe gefragt, wie schnell ich gefahren bin (habe zugegeben, dass ich gefahren bin), der Herr sagte mir dass ich im Ort statt 50kmh 76kmh gefahren bin - abzüglich Toleranzgrenze: 73kmh - ab 20 kmh drüber muss man eine Nachschulung machen. Jetzt muss ich wegen 3kmh eine Nachschulung machen, die fast 500 Euro kostet, und ich sehe das nicht ein, wegen 3kmh. Der Typ von der BH ist leider ein totales Ar***loch ...

500 Euro + 150 Euro (Bußgeld ca.) = 650 Euro, ich sehe nicht ein soviel zu bezahlen. Ich bin einsichtig, dass ich zu schnell gefahren bin etc. aber es war das 1. Mal, und normalerweise bin ich ein sehr zurückhaltender Autofahrer.

Was kann ich tun? Mein Onkel meinte, er nimmt die Schuld auf sich, nur habe ich schon gesagt, dass ich gefahren bin, und meine Eltern meinen auch, dass ich ehrlich sein sollte.

Habe noch nichts gemacht mit dem Brief (ausfüllen - wer gefahren is) - was kann ich machen?

Bußgeld, Einspruch, Nachschulung, SCHNELL FAHREN
Einspruch gegen IHK Prüfungszeugnis erheben?

Hi, und zwar hatte ich vor 2 Tagen meine IHK Abschlussprüfung. Während der Prüfung und der Fachgespräche ist , meines erachtens nach alles soweit glatt glaufen, bis auf 1-2 Punkte aus meiner Sicht.

Nach der Prüfung kam der Prüfer auf mich zu und hat 2 Kleine Fehler angesprochen die mir während des Praktischen teils unterlaufen sind. Auf meine Frage ob es sonst noch etwas zu bemängeln gäbe bzw. Ob sonst noch Fehler gemacht wurden, sagte er nein.

Zuvor mussten wir noch 4 schriftliche aufgaben beantworten bzw. Ausarbeiten

Als ich nun mein Prüfungszeugnis erhielt hatte ich 78 Punkte, was eine 3 als note ist.

In den anderen schriftlichen Prüfungsfächern stehe ich auf jeweils auf 2.

Ich persönlich habe sowohl von meinem Ausbilder als auch Kollegen und Kolleginnen, welche mit mir die Prüfung absolviert haben gesprochen und meinten, dass da etwas nicht stimmen kann. (Hatten alle zugleich Prüfung in einem Raum)

Jetzt habe ich mir überlegt evtl. Einspruch gegen das Prüfungsergebnis zu erheben.

Oder zumindest einsicht in die Bewertung der einzelnen Teile

Ist das möglich ? (Also letzteres)

Was muss ich tun wenn ich einspruch erhebe bzw. Wie sollte ich mich darauf vorbereiten? Da ich ja kaum beweisen kann, wie ich mich in der Praxis angestellt habe bzw. Mich meiner Meinung nach besser angestellt habe als ich bewertet wurde.

Habt ihr da Tipps für mich wie ich die sache am besten angehen kann? Vielen dank :)

Restaurant, Ausbildung, Recht, Gesetz, Einspruch, IHK
Brief Finanzamt wegen Ebay Verkäufe, Fragebogen oder lieber Schätzung und Einspruch

Hallo!

Bin neu hier und brauche Eure Hilfe. Habe 2009 mehrere Artikel bei Ebay verkauft. Einige auch neu und gleich. Habe jetzt einen Brief bekommen, in dem steht dass ich jetzt die Einkünfte aufführen muß und wegen eine neue Gewerbeaufnahme. Möchte kein Ärger haben, würde gerne alles richtig auflisten, kann es aber nach so vielen Jahren nicht mehr machen. Habe nichts mehr aufgehoben, weiß nicht wer und für wieviel was bei mir gekauft hat. Beläge für den Einkauf habe ich auch nicht mehr. In meinem Ebay Konto ist auch nichts mehr zu sehen. Das Problem ist u.a. dass ich mein Auto im Wert von ca 50000 2 Mal verkauft habe, aber beim ersten Mal selber geboten und später rückgängig gemacht und beim zweiten Mal hat sich der Käufer nicht mehr gemeldet. Habe oft auch selber auf meinen Artikeln geboten und natürlich oft selber gekauft. (Dafür auch Sperre bekommen, was aber jetzt sogar besser so ist) Diese Beträge werden aber vom Finanzamt mitgezählt. Die kommen so auf 130000-140000€, tatsächlich sind es aber nicht mehr als 10000. Der Beamte zwingt mich jetzt den Fragebogen auszufüllen, sonst würde ich eine Schätzung um die 30000 bekommen. Auch wenn ich alles angeben will, kann ich es nicht mehr machen. Habe mir gedacht, ob es nicht besser ist die Schätzung abzuwarten, Einspruch einzulegen und dann kann ich mir alles ansehen und korrigieren, bevor ich beim Ausfüllen unabsichtlich falsche Angaben mache. Das wäre glaube ich schlimmer. Was denkt ihr?

Steuern, Einspruch, Finanzamt, Fragebogen, schätzung
Ordnungswidrigkeit wegen ,,parken" in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250(Anlieger frei) gesperrt war?

Schönen Abend liebe Community,

habe so eben eine Post von der Bußgeldstelle erhalten, in dem steht, das ich in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250 gesperrt sei, geparkt habe.

Sachverhalt:

Und zwar bin ich an einem Freitag mit dem Auto unterwegs gewesen, um meine Freundin von zu Hause abzuholen.

Habe demnach in einer kleinen Gasse kurz angehalten(ca.2min und bin nicht ausgestiegen!)

Etwa 10-15m vor mir standen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt, haben mich verwirrt angeschaut und etwas in ihrem kleinen Heftchen aufgeschrieben.

Bin mit dem Auto unverzüglich zu Ihnen gefahren, um zu erfahren was das Problem sei. Sie fragten mich warum ich auf der Straße angehalten hätte, daraufhin habe ich gesagt, dass ich kurz auf meine Freundin gewartet hätte.

Sie haben dann mit einer ruhigen Haltung gesagt, dass das okay wäre und ich diese nicht mehr machen solle.

Ich habe sie gefragt, ob es weitere Konsequenzen geben wird, daraufhin meinte er das er sich nur etwas notiert hätte und keine weiteren Probleme entstehen werde.(und hat gekichert)

Jetzt habe ich dennoch eine Post, nach einem Monat von der Bußgeldstelle erhalten.( Verwarnungsgeld in Höhe von 30€!)

Ich habe doch aber gar nicht geparkt? und unmittelbar vor der Gasse stand ein Schild mit dem Zeichen 250 und der Beifügung ,,Anlieger frei" also dürfte ich auch laut Zeichen 250( Anlieger frei) meine Freundin kurz abholen oder als Besucher die kleine Fahrbahn passieren?

Sollte ich Einspruch einlegen? hat das weitere Auswirkungen auf meinen Führerschein? So was ist mir zu ersten mal passiert...

Würde mich auf zahlreiche Hilfsbeiträge sehr freuen!

Vielen Dank im voraus

Mfg

Berlin, Recht, Verkehrsrecht, Anhörung, Einspruch, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Einlegen, Verwarnungsgeld, Auto und Motorrad
Unfall (Rechts vor links) mit Bußgeld und Punkten - bringt Einspruch was?

Hallo Leute, ich bräuchte bitte ganz schnell eure Hilfe.

Und zwar hatte ich vor ein paar Wochen einen Unfall. Ich fuhr langsam auf eine Rechts-vor-Links Kreuzung zu, habe rechts in die Kreuzung reingeschaut, niemanden gesehen und bin dann weitergefahren. Als ich ungefähr in der Mitte der Kreuzung war, hab ich nochmal nach Rechts geschaut und ein Auto auf mich zukommen sehen. Die Dame am anderen Steuer blickte (Vermutung meinerseits) durch den, sich zu ihrer Rechten befindenden Zaun, um zu sehen ob von rechts ein anderes Auto kommt. Sie sagte auch zu mir, sie habe nur nach rechts gesehen, somit hat sie, meiner Meinung nach, ihre Sorgfaltspflicht auch verletzt.

Letztendlich erwischte sie mich hinter meinem rechten Hinterrad, was, laut Versicherung dafür spricht, dass ich schon sehr weit in der Kreuzung war, als der Unfall passierte.

Die Polizei sieht es jedoch als Vorfahrtsmissachtung und so flatterte heute ein Bußgeldbescheid in Höhe von fast 150,00 € ins Haus mit 3 Punkten in Flensburg.

Nun ist meine Frage... Macht es nun Sinn gegen den Bußgeldbescheid bei der ausstellenden Behörde Einspruch zu erheben? Welche weiteren Kosten bzw. welcher weitere Aufwand könnte auf mich zukommen?

Bitte bitte viele hilfreiche Antworten! Habe nicht viel Zeit um Einspruch zu erheben.

Unfall, Bußgeld, Gericht, Behörden, Einspruch, Flensburg, Vorfahrt, Vorfahrtsregeln
Widerspruch psychiatrisches Gutachten?

Ich hatte vor zwei Wochen ein Gespräch mit einer Psychiaterin des Amtsgerichts, da ich demnächst eine gesetzliche Vetreuung bekommen soll. Die Betreuer meiner WG haben mich schon vorher vorgewahnt, da sie früher bereits Kontakt mit dieser Psychiaterin hatten. Den Betroffenen ging es wohl nach den Gesprächen mit ihr immer sehr schlecht. Ich war also schon vorbereitet und habe deshalb einen Betreuer sowie den Therapeuten meiner WG im Gespräch dabeigehabt. Die Psychiaterin ging immer wieder auf das Thema PTBS ein, obwohl ich die Fragen verneint hatte. Sie stellte generell eher komische Fragen und stellte mir auch direkt Diagnosen (innerhalb von 20min!). Mein Therapeut meinte nach dem Gespräch schon, er fand diese Frau ziemlich unmöglich.

Nun habe ich das Gutachten erhalten. Es stehen sehr viele Sachen drin, die schlicht und ergreifend unwahr sind. PTBS hat sie mir auch als feste Diagnose gestellt. Zudem hat sie mir die Diagnose Alkpholmissbrauch gestellt?! Ich trinke unregelmäßig, bzw nur auf Geburtstagen und Feiern mal, aber auch nicht allzu viel. Das habe ich ihr auch so gesagt. Zudem steht dort, ich sei intelligenzgemindert. Hinweise dafür hat sie allerdings nicht aufgeführt..

Jedenfalls bin ich, meine Betreuer, mein Therapeut und mein Psychiater sehr unzufrieden mit dem Gutachten. Nun ist meine Frage, ob ein Widersprich überhaupt möglich ist und wenn ja, wie das abläuft?

Recht, Gericht, Psychologie, Betreuung, Einspruch, Gesundheit und Medizin, Widerspruch
Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen nachdem Zeugenfragebogen abgegeben wurde?

Hallo,

bin vor kurzem geblitzt worden. Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet, weshalb er vor ein paar Tagen die Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen hat.
Ich weiß zwar, dass er vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, da ich eine Angehörige bin. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das ratsam ist, da ja die Polizei dann ja oft zur weiteren Ermittlung Hausbesuche macht oder dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuch auferlegt werden kann.

Zur weiteren Erklärung und zur eigentlichen Frage:
Das Blitzerfoto ist total unscharf. Wenn mein Vater im Fragebogen nun angibt, dass ich die Fahrzeugführerin war und ich anschließend den Bußgeldbescheid bekomme, kann ich diesen dann immer noch anfechten, weil das Foto zu unscharf ist?
Oder ist das dann nicht mehr möglich, wenn mein Vater vorher bereits angegeben hat, wer der Fahrer war und dieser somit ausreichend identifiziert wurde?

Ich würde die Unterlagen sonst gern bei geblitzt.de einreichen. Vielleicht wird das Verfahren dann ja eingestellt, weil der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist.
Wenn das wegen der Angaben zum Fahrer im
Fragebogen sowieso nicht mehr möglich wäre, soll dann vielleicht lieber vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden? Ich will nur vermeiden, dass dann womöglich ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Was meint ihr? Kennt sich da jemand aus?

LG, Hanni

Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Einspruch, Bußgeldbescheid, Auto und Motorrad
Einspruch wurde ignoriert, Mahnung kam - was tun? - Ursprüngliche Summe bezahlt, Einschreiben geschickt... noch eine Mahnung...!!!

Hallo an die Juristen etc.... ich habe hier eine Mahnung bekommen, weil mein Einspruch offenbar ignoriert wurde. Ich hatte vor einem Monat auf einem Privatparkplatz bei einem Discounter gestanden, vier Minuten zu lang, und bekam direkt einen Strafzettel von 29 Euro. Auf diesem stand, man könne schriftlich Einspruch einlegen, an diese ominöse Parkplatzvermietung mit Postfach. Dies tat ich umgehend. Lange kam nichts. Nun aber kam ein Standardschreiben, es sei keine Zahlung eingegangen, ich solle nun 42,50 Euro bezahlen. Mein Einspruch wurde nicht erwähnt. Meine Güte..... was tu ich nun? Zahle ich die 29 Euro..... oder die 42,50? Einen erneuten Brief wollte ich auf jeden Fall schicken. Diesmal per Einschreiben??? Diese Abzocker!!!!! Danke für Rat....

Ergänzung: Es ist eine Firma mit Sitz in London, hier nur Postfach, keine Telefonnummer. Ich hatte einen kostenlosen Parkschein für 40 min. gezogen und war vier Minuten drüber. Ich hatte eine gehbehinderte Person, die ich betreue, zur Krankenkasse begleitet, die in der Nähe ist aber keine Parkplätze hat.

Da auf dem Strafzettel stand, man könne Einspruch einlegen, tat ich das halt. Ich erwartete mir nicht viel davon, wollte aber die Möglichkeit nutzen. Normalerweise ist  dann die Frist gestoppt!!

Heute kam wieder so ein freundlicher Brief. (A.T.B.G. LTD nennen sie sich, sitzen in London, keine Telefonnummer. Haben hier aber auch ein Postfach). Auf mein Einschreiben plus ursprünglichem Brief haben sie nicht reagiert. Sie fordern wieder die Erhöhung von 13,50 Euro. Drohen mit gerichtlichen Schritten.

Vier Minuten parken zu lang (12:15 statt 12:11 Uhr zurück ) - 42,50 Euro. Darauf stoßen die mit Champagner an.......

Einspruch, Mahnung, Parkplatz
Einspruch gegen Bußgeldverfahren - Rotlichtverstoß?

Guten Abend,

mir wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen. Kurz zum Hintergrund:

Die Ampel war gelb, das auch schon längere Zeit. Da ich aber einen Drängler hinter mir hatte, der mir schon seit geraumer Zeit für meinen Geschmack zu dicht aufgefahren war, habe ich mich dazu entschlossen, die Ampel trotzdem noch zu überfahren. - Ich wurde geblitzt. - Auf dem Blitzerfoto ist mein Auto zu sehen, das bereits mit den Hinterreifen die Haltelinie überfahren hatte, die vorgeworfene Rotlichtphase beträgt 0,92 Sekunden. (Der Faher, der zu dicht aufgefahren ist, hat im letzten Moment auf die linke Spur gewechselt und ist auf dem Foto nicht hinter mir zu sehen.)

Ich habe im Internet gelesen: " Eine Rotlichtüberwachungsanlage misst die Fahrzeugbewegung üblicherweise durch zwei in die Fahrbahn eingelassene Induktionsschleifen. Die erste Schleife befindet sich unmittelbar hinter der Haltelinie, die zweite vor dem Beginn des durch die Ampelanlage geschützten Bereichs. Beginnt die Rotlichtphase, wird die Uhr der Ampelanlage aktiviert und wird erst dann gestoppt, sobald das Fahrzeug mit den Vorderrädern die im Straßenbelag verlegte Induktionsschleife überfährt. Für eine korrekte Zeitmessung ist es daher erforderlich, dass die Induktionsschleife am maßgeblichen Punkt, der Haltelinie, verlegt wurde. Liegt diese allerdings in Fahrtrichtung hinter der Haltelinie, führt dies dazu, dass unzutreffend längere Rotlichtzeiten gemessen werden. Die Messung ist dann nicht korrekt."

Gibt es hier jemanden, der mich an seinen Erfahrungen teilhaben lassen kann? Kann ich die Messung der Induktionsschleife in Frage stellen und Einspruch einlegen?

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

Viele Grüße

Einspruch, geblitzt, rotlichtverstoß