gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Zylinder der Abschlußtür meiner Whg. ohne Verm. getauscht-muß dies rückgängig gem.werden??

gefragt von Herzkersch1964Herzkersch1964 am 17.01.2009 um 13:28 Uhr

Habe den Zylinder meiner Wohnungsabschlußtür getauscht, ohne den Vermieter zu informieren. Nun muss er versucht haben in die Wohnung zu kommen, ohne einen Grund und ohne mich zu fragen und hat dabei den Tausch bemerkt. Nun möchte er, dass ich das alte Schloß wieder einbaue, zu dem er dann auch einen Schlüssel hat und dann, wie von mir vermutet, die Wohnung auch in meiner Abwesenheit betreten kann. Ich hatte bemerkt, dass die Wohnungstür ganz oft anders verschlossen war bei meiner Rückkehr wie ich diese beim Verlassen hinterlassen hatte. Das war und ist der Grund für den Tausch des Zylinders. Wie soll und darf ich mich verhalten, dennn es ist kein gutes Gefühl zu wissen, dass Jemand Drittes in deine Wohnung kann, ohne dass du dabei bist, es auch nicht verhindern kannst. Danke für jede Info!!!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Mietrecht (3842)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 17. Januar 2009 13:29
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lass es wie es ist. Der Vermieter hat keine rechtliche Grundlage für seine Forderung.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 17. Januar 2009 13:30
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

er kann es nicht von dir verlangen, zumal er sich mit dem unerlaubten Betreten deiner Wohnung strafbar macht


anonym
beantwortet von hannastgt am 17. Januar 2009 13:31
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es reicht, wenn Du den alten Zylinder bei Auszug wieder einbaust.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 17. Januar 2009 13:34
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf gar keinen Fall das alte Schloss wieder einbauen, solange Du da wohnst. Ich baue grundsätzlich ein neues Schloss ein, wenn ich eine neue Wohnung anmiete.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 17. Januar 2009 13:37

so mache ich es auch, da weiß ich das kein Ver- und Vormieter einen Schlüssel hat

Kommentar von Drachentoeter am 2. Februar 2009 13:03

Das habe ich bis jetzt auch immer so gehandhabt.


hajottka
beantwortet von hajottka am 17. Januar 2009 13:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beides ist nicht ok! Er darf nicht ohne Dein Einverständnis die Wohnung betreten und Du darfst nicht das Schloß austauschen! Es gehört eine Menge Vertrauen dazu, was nicht mißbraucht werden darf!

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 17. Januar 2009 13:32

klar darf der Mieter das Schloß tauschen, auch ohne den Vermieter zu informieren

Kommentar von Cbbbcac8a8964b610e4634a700781d12smallhajottka am 17. Januar 2009 13:34

ist aber nicht sein Eigentum! Worin ist Deine Aussage begründet??

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 17. Januar 2009 13:36

Bei Auszug kann man das alte Schloss wieder einbauen, denn das gehört ja dem Vermieter. Man kann es ihm auch sofort überreichen, aber nur gegen Quittung. Denn das neue Schloss gehört dem Mieter und wird bei Auszug ausgebaut.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 17. Januar 2009 13:36

er hat es aber gemietet.....lediglich bei Auszug muß er den Ursprungszustand wieder herstellen

Kommentar von Drachentoeter am 2. Februar 2009 13:08

Er darf und sollte auch das Haustürschloss austauschen, wie soll er sonst sicher stellen das nur er die Schlüssel bekommen hat. Was ist wenn mit einem der im Umlauf befindlichen Schlüssel sich einer unberechtigt Zugang zur Wohnung verschafft und etwas mitgehen lässt?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Januar 2009 13:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

deinm Vermieter kann auf und ab sprignen..du musst das nicht machen..dazu gibt weder recht und keinen Grund

und sollte er trotzdem es wieder versuchen, dann informiere ihn freundlich zwecks einer Anzeige wegen versuchtem Einbruchsdiebstahl und Hausfriedensbruch


Handwerk
beantwortet von Handwerk am 17. Januar 2009 13:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

den Zylinder darfst du für die Dauer deiner Mietzeit austauschen, das ist rechtlich zugelassen. In dem zeitraum des Mietverhältnis hast du die alleinigen Rechte der Wohnung, darfst fast allses tun was du willst, mußt es nur bei Auszug wieder herstellen. Im Streitfall kannst du den Vermieter auch anzeigen, wegen unerlaubtes betreten deiner Wohnung, Egal ob er der Vermieter ist,ihm steht kein recht zu. Allerdings wenn du den Zylinder tauschst muß ein Zweitschlüssel einer anderen Mietpartei für den Notfall übergeben werden. Vielleicht dem Hausmeeister, wenn er auch da wohnt.

Kommentar von Drachentoeter am 2. Februar 2009 13:10

Ich muss den Schlüssel keinen Geben weder dem Hausmeister noch einer anderen Mietpartei.


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 17. Januar 2009 13:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lass den neuen Schließzylinder drinn. Sollte der Vermieter wieder versucht haben in Deine Wohnung während Deiner Abwesenheit zu gelangen, zeig ihn an. Sinnvoll ist natürlich Du hast einen Zeugen dabei, wenn Dein Vermieter Dich auffordert den alten Schließzylinder wieder einzubauen. Damit gibt er ja zu, dass er versucht hat während Deiner Abwesenheit in Deine Wohnung zu gelangen. Der Vermieter darf nur nach vorheriger Ankündigung die Wohnung besichtigen und Du musst zu dem Termin auch Zeit haben. Einen Termin vorschreiben darf er auch nicht. Lass Dir nicht alles gefallen. Evtl. kannst Du Dich auch mal bei der Polizei erkundigen, wie man sich in einem solchen Fall noch verhalten kann. LG TawaGirl


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 17. Januar 2009 14:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Selbstverständlich ist es erlaubt, dass der Mieter, auch zu seiner eigenen Sicherheit den Zyl. des WE-Tür Schlosses austauscht. Bei der Rückgabe der Wohnung an den Vermieter, ist das Schloss allerdings wieder einzubauen. Übringes, es ist nicht rechtens, dass der Vermieter einen Schlüssel von der von ihm vermieteten Wohnung hat (das gilt in der Regel nicht für Altenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen) .MfG


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 17. Januar 2009 14:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Selbstverständlich ist es erlaubt, dass der Mieter, auch zu seiner eigenen Sicherheit den Zyl. des WE-Tür Schlosses austauscht. Bei der Rückgabe der Wohnung an den Vermieter, ist das Schloss allerdings wieder einzubauen. Übringes, es ist nicht rechtens, dass der Vermieter einen Schlüssel von der von ihm vermieteten Wohnung hat (das gilt in der Regel nicht für Altenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen) .MfG


anonym
beantwortet von Obelhicks am 17. Januar 2009 23:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du hast hausrecht. dafür zahlst du miete. wenn er unbefugt die wohnung betritt macht er sich strafbar. sag ihm klipp und klar daß beim nächsten versuch eine anzeige folgt.

interessant wäre auch ob seine ehefrau das weis....

das schloß musst du wieder einbauen, wenn du ausziehst. vorher hast du das bestimmungsrecht.


anonym
beantwortet von kunni am 18. Januar 2009 14:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Vermieter darf keinen Schlüssel zur Wohnung haben. Der Mieter darf und muss einen Schlüssel an eine Person seines Vertrauens geben, wenn er längere Zeit nicht da ist. Damit auch im Notfall die Wohnung in Begleitung der Vertrauensperson die Wohnung betretgen werden kann.

Erst beim Auszug alten Schließzylinder wieder einbauen.


Josyna
beantwortet von Josyna am 18. Januar 2009 19:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf keinen Fall hat der Vermieter das Recht Deine Wohnung zu betreten oder ein anderes Schloss zu fordern. Du bist Mieter und kannst Dein Schloss einbauen, wenn Du beim Auszug das alte Schloss wieder einbaust.

http://www.wohnung.com/zweitschluessel-fuer-vermieter/

Ich bin echt überrascht, wieviele Vermieter sich in Abwesenheit ihrer Mieter einfach Zutritt zu fremden Wohnungen verschaffen! Wie oft ich das hier im Forum schon gelesen habe, unglaublich!


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 2. Februar 2009 13:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde meine Vermieter nur Fragen was er ohne meine Genehmigung und ohne mein Beisein in der Wohnung wollte. Auf die Antwort wäre ich gespannt. Wenn der Vermieter ohne meine Erlaubnis meine Wohnung betritt ist da mindesten Hausfriedensbruch, könnte aber auch als Einbruch gewertet werden. Du darfst das Schloss an deine Wohnungstür austauschen, das einzige was ich machen würde ist den alten Schließzylinder aufheben und beim Einzug wieder einbauen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Kann ich den Kauf rückgängig machen?

    Kann ich eine Überweisung rückgängig machen?

    Einzugsermächtigung rückgängig

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.