Herzkersch1964 am 17.01.2009 um 13:28 Uhr
Habe den Zylinder meiner Wohnungsabschlußtür getauscht, ohne den Vermieter zu informieren. Nun muss er versucht haben in die Wohnung zu kommen, ohne einen Grund und ohne mich zu fragen und hat dabei den Tausch bemerkt. Nun möchte er, dass ich das alte Schloß wieder einbaue, zu dem er dann auch einen Schlüssel hat und dann, wie von mir vermutet, die Wohnung auch in meiner Abwesenheit betreten kann. Ich hatte bemerkt, dass die Wohnungstür ganz oft anders verschlossen war bei meiner Rückkehr wie ich diese beim Verlassen hinterlassen hatte. Das war und ist der Grund für den Tausch des Zylinders. Wie soll und darf ich mich verhalten, dennn es ist kein gutes Gefühl zu wissen, dass Jemand Drittes in deine Wohnung kann, ohne dass du dabei bist, es auch nicht verhindern kannst. Danke für jede Info!!!

Lass es wie es ist. Der Vermieter hat keine rechtliche Grundlage für seine Forderung.

er kann es nicht von dir verlangen, zumal er sich mit dem unerlaubten Betreten deiner Wohnung strafbar macht
Es reicht, wenn Du den alten Zylinder bei Auszug wieder einbaust.

Auf gar keinen Fall das alte Schloss wieder einbauen, solange Du da wohnst. Ich baue grundsätzlich ein neues Schloss ein, wenn ich eine neue Wohnung anmiete.
WilliWinzig am 17. Januar 2009 13:37 so mache ich es auch, da weiß ich das kein Ver- und Vormieter einen Schlüssel hat
Das habe ich bis jetzt auch immer so gehandhabt.

Beides ist nicht ok! Er darf nicht ohne Dein Einverständnis die Wohnung betreten und Du darfst nicht das Schloß austauschen! Es gehört eine Menge Vertrauen dazu, was nicht mißbraucht werden darf!
WilliWinzig am 17. Januar 2009 13:32 klar darf der Mieter das Schloß tauschen, auch ohne den Vermieter zu informieren
hajottka am 17. Januar 2009 13:34 ist aber nicht sein Eigentum! Worin ist Deine Aussage begründet??
Nachtflug am 17. Januar 2009 13:36 Bei Auszug kann man das alte Schloss wieder einbauen, denn das gehört ja dem Vermieter. Man kann es ihm auch sofort überreichen, aber nur gegen Quittung. Denn das neue Schloss gehört dem Mieter und wird bei Auszug ausgebaut.
WilliWinzig am 17. Januar 2009 13:36 er hat es aber gemietet.....lediglich bei Auszug muß er den Ursprungszustand wieder herstellen
Er darf und sollte auch das Haustürschloss austauschen, wie soll er sonst sicher stellen das nur er die Schlüssel bekommen hat. Was ist wenn mit einem der im Umlauf befindlichen Schlüssel sich einer unberechtigt Zugang zur Wohnung verschafft und etwas mitgehen lässt?

deinm Vermieter kann auf und ab sprignen..du musst das nicht machen..dazu gibt weder recht und keinen Grund
und sollte er trotzdem es wieder versuchen, dann informiere ihn freundlich zwecks einer Anzeige wegen versuchtem Einbruchsdiebstahl und Hausfriedensbruch

den Zylinder darfst du für die Dauer deiner Mietzeit austauschen, das ist rechtlich zugelassen. In dem zeitraum des Mietverhältnis hast du die alleinigen Rechte der Wohnung, darfst fast allses tun was du willst, mußt es nur bei Auszug wieder herstellen. Im Streitfall kannst du den Vermieter auch anzeigen, wegen unerlaubtes betreten deiner Wohnung, Egal ob er der Vermieter ist,ihm steht kein recht zu. Allerdings wenn du den Zylinder tauschst muß ein Zweitschlüssel einer anderen Mietpartei für den Notfall übergeben werden. Vielleicht dem Hausmeeister, wenn er auch da wohnt.
Ich muss den Schlüssel keinen Geben weder dem Hausmeister noch einer anderen Mietpartei.

Lass den neuen Schließzylinder drinn. Sollte der Vermieter wieder versucht haben in Deine Wohnung während Deiner Abwesenheit zu gelangen, zeig ihn an. Sinnvoll ist natürlich Du hast einen Zeugen dabei, wenn Dein Vermieter Dich auffordert den alten Schließzylinder wieder einzubauen. Damit gibt er ja zu, dass er versucht hat während Deiner Abwesenheit in Deine Wohnung zu gelangen. Der Vermieter darf nur nach vorheriger Ankündigung die Wohnung besichtigen und Du musst zu dem Termin auch Zeit haben. Einen Termin vorschreiben darf er auch nicht. Lass Dir nicht alles gefallen. Evtl. kannst Du Dich auch mal bei der Polizei erkundigen, wie man sich in einem solchen Fall noch verhalten kann. LG TawaGirl

Selbstverständlich ist es erlaubt, dass der Mieter, auch zu seiner eigenen Sicherheit den Zyl. des WE-Tür Schlosses austauscht. Bei der Rückgabe der Wohnung an den Vermieter, ist das Schloss allerdings wieder einzubauen. Übringes, es ist nicht rechtens, dass der Vermieter einen Schlüssel von der von ihm vermieteten Wohnung hat (das gilt in der Regel nicht für Altenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen) .MfG

Selbstverständlich ist es erlaubt, dass der Mieter, auch zu seiner eigenen Sicherheit den Zyl. des WE-Tür Schlosses austauscht. Bei der Rückgabe der Wohnung an den Vermieter, ist das Schloss allerdings wieder einzubauen. Übringes, es ist nicht rechtens, dass der Vermieter einen Schlüssel von der von ihm vermieteten Wohnung hat (das gilt in der Regel nicht für Altenwohnanlagen und ähnlichen Einrichtungen) .MfG
du hast hausrecht. dafür zahlst du miete. wenn er unbefugt die wohnung betritt macht er sich strafbar. sag ihm klipp und klar daß beim nächsten versuch eine anzeige folgt.
interessant wäre auch ob seine ehefrau das weis....
das schloß musst du wieder einbauen, wenn du ausziehst. vorher hast du das bestimmungsrecht.
Der Vermieter darf keinen Schlüssel zur Wohnung haben. Der Mieter darf und muss einen Schlüssel an eine Person seines Vertrauens geben, wenn er längere Zeit nicht da ist. Damit auch im Notfall die Wohnung in Begleitung der Vertrauensperson die Wohnung betretgen werden kann.
Erst beim Auszug alten Schließzylinder wieder einbauen.

Auf keinen Fall hat der Vermieter das Recht Deine Wohnung zu betreten oder ein anderes Schloss zu fordern. Du bist Mieter und kannst Dein Schloss einbauen, wenn Du beim Auszug das alte Schloss wieder einbaust.
http://www.wohnung.com/zweitschluessel-fuer-vermieter/
Ich bin echt überrascht, wieviele Vermieter sich in Abwesenheit ihrer Mieter einfach Zutritt zu fremden Wohnungen verschaffen! Wie oft ich das hier im Forum schon gelesen habe, unglaublich!
Ich würde meine Vermieter nur Fragen was er ohne meine Genehmigung und ohne mein Beisein in der Wohnung wollte. Auf die Antwort wäre ich gespannt. Wenn der Vermieter ohne meine Erlaubnis meine Wohnung betritt ist da mindesten Hausfriedensbruch, könnte aber auch als Einbruch gewertet werden. Du darfst das Schloss an deine Wohnungstür austauschen, das einzige was ich machen würde ist den alten Schließzylinder aufheben und beim Einzug wieder einbauen.