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zwingt der Staat einen ein Haus zu verkaufen, wenn die Altenheimkosten

gefragt von tina1960tina1960 am 05.02.2009 um 1:13 Uhr

nicht mehr gezahlt werden können? Wir haben 2 Einfamilienhäuser und meine Mutter lebt seit einigen Monaten im Altenheim...

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pflege x 2.255 altenheim x 78

attaatta
beantwortet von attaatta am 5. Februar 2009 01:17
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Das Sozialamt holt sich das Geld von Euch


Igitta
beantwortet von Igitta am 5. Februar 2009 01:23
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Das muss der Staat machen. Oder sollten dann die Steuerbezahler (Normalverdiener), für deine Mutter aufkommen, damit du zwei Einfamilienhäuser erben kannst!!!???


anonym
beantwortet von PitterchenM am 5. Februar 2009 01:15
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Wenn Ihr nicht selbst darin wohnt, ja. Wer soll denn die Kosten sonst tragen?


Froeschle123
beantwortet von Froeschle123 am 8. Februar 2009 19:30
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Die Frage ist missverstänglich geschrieben. Gehören die 2 Häuser dir, deinem Mann, Euch beiden oder deiner Mutter? Zuerst muss das Vermögen deiner Mutter eingesetzt werden, um die Rechnungen zu bezahlen. Wenn ihr die Häuser gehören, müssen sie nicht verkauft werden, sie können auch vermietet oder beliehen werden. Aber so schnell ist ja auch keine Vermögen weg, deine Mutter hat ja vielleicht auch Rente, dann zahlt ja die Pflegeversicherung auch noch was.


anonym
beantwortet von Helga54 am 5. Februar 2009 08:48
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Ich kenne den Sachverhalt nicht aber zu meinem Vorigen Schreiber kannst du dir nicht vor stellen das es Pflege Fälle gibt die man nicht alleine bewältigen kann. Und wenn die Mutter das Geld hat muss das für ein Kind noch lange nicht zu treffen. Die Frage war ob der Saat jemand zwingen kann. Wenn die Frau Pflege benötigt dann wird auch jemand gesucht der dafür auf kommt. Wenn sich niemand findet der für die Kosten auf kommt die über die Rente der Dame noch anfallen dann wird von der Alten Dame verlangt das sie ihr Haus verkauft.


pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 5. Februar 2009 02:53
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Schlimm genug, dass deine Mutter im Altenheim leben muß, wenn ihr zwei eigene Häuser habt. Pflegen kannst du sie selber....bzw. eine Teilzeitpflegekraft einstellen, falls du arbeiten gehst. Die restliche Zeit des tages kannst du dich um sie kümmern. Deine Mutter zog dich auf und pflegte dich.....sie schob dich sicher nicht ab, wenn du sie brauchtest.


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