gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Zweitwohnungssteuer rechtens?

gefragt von koeppele am 04.11.2009 um 21:07 Uhr

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Ich ( verheiratet) habe am 1. Juli 2008 aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Nürnberg gemietet. Das Arbeitsverhältnis wurde wegen der Wirtschaftskrise jedoch bereits während der Probezeit im Dezember 2008 wieder gekündigt. Daraufhin habe ich die Wohnung (mit 3-monatiger Frist) zum 31. März 2009 ebenfalls gekündigt. Nun fordert das Kassen- und Steueramt Nürnberg die Zweitwohnungssteuer für die Monate Januar – März 2009. Für die Monate Juli - Dezember wurde ich befreit, da ich in dieser Zeit nachweislich für die Firma in Nürnberg tätig war. Meine Frage: Ist diese Forderung rechtens?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Steuer (2239)
Zweitwohnung (24)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Duelp am 5. November 2009 08:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Nein, ist m.E. nicht rechtens. Verheiratete sind für beruflich genutzte Zweitwohnungen von der Steuer befreit. Die berufliche Veranlassung ist bei dir auch für die Monate Januar bis März gegeben, denn nach der Job-Kündigung kannst du ja nicht sofort die Mietzahlungen einstellen. Du müsstest nur nachweisen, dass du deine Zweitwohnung gekündigt hast, sobald du die Kündigung vom Chef auf dem Tisch hattest. Also: Widerspruch einlegen.


Weitere gute Antworten


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 4. November 2009 21:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja klar


anonym
beantwortet von Peter96 am 4. November 2009 21:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Zweitwohnungssteuer ist höchstrichterlich abgesegnet worden. Der Grund ist ja der, dass die Kommune vom Zweitwohnsitz von Deiner Lohn- Einkommenssteuer nicht profitiert, Du aber von der Infrastruktur (Theater, Bäder etc.) profitierst.


anonym
beantwortet von koeppele am 18. November 2009 19:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Habe Widerspruch eingelegt und beide Kündigungen beigelegt. Hier das Ergebnis. Widerspruch wurde abbeholfen. Es besteht aus nachfolgenden Gründen keine Verpflichtung zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer. Grund: "Bei der Zweitwohnung handelt es sich um eine Wohnung bei der der Wohnungsnehmer verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend ist,gemeinsam mit seinem Ehepartner in einer anderen Gemeinde seine Familienwohnung hat und die Nebenwohnung aus rein beruflichen Gründen oder im Rahmen der Berufsausbildung notwendig ist." Nochmals vielen Dank an Duelp.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.