Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Ich ( verheiratet) habe am 1. Juli 2008 aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Nürnberg gemietet. Das Arbeitsverhältnis wurde wegen der Wirtschaftskrise jedoch bereits während der Probezeit im Dezember 2008 wieder gekündigt. Daraufhin habe ich die Wohnung (mit 3-monatiger Frist) zum 31. März 2009 ebenfalls gekündigt. Nun fordert das Kassen- und Steueramt Nürnberg die Zweitwohnungssteuer für die Monate Januar – März 2009. Für die Monate Juli - Dezember wurde ich befreit, da ich in dieser Zeit nachweislich für die Firma in Nürnberg tätig war. Meine Frage: Ist diese Forderung rechtens?
Nein, ist m.E. nicht rechtens. Verheiratete sind für beruflich genutzte Zweitwohnungen von der Steuer befreit. Die berufliche Veranlassung ist bei dir auch für die Monate Januar bis März gegeben, denn nach der Job-Kündigung kannst du ja nicht sofort die Mietzahlungen einstellen. Du müsstest nur nachweisen, dass du deine Zweitwohnung gekündigt hast, sobald du die Kündigung vom Chef auf dem Tisch hattest. Also: Widerspruch einlegen.
Die Zweitwohnungssteuer ist höchstrichterlich abgesegnet worden. Der Grund ist ja der, dass die Kommune vom Zweitwohnsitz von Deiner Lohn- Einkommenssteuer nicht profitiert, Du aber von der Infrastruktur (Theater, Bäder etc.) profitierst.
Habe Widerspruch eingelegt und beide Kündigungen beigelegt. Hier das Ergebnis. Widerspruch wurde abbeholfen. Es besteht aus nachfolgenden Gründen keine Verpflichtung zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer. Grund: "Bei der Zweitwohnung handelt es sich um eine Wohnung bei der der Wohnungsnehmer verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend ist,gemeinsam mit seinem Ehepartner in einer anderen Gemeinde seine Familienwohnung hat und die Nebenwohnung aus rein beruflichen Gründen oder im Rahmen der Berufsausbildung notwendig ist." Nochmals vielen Dank an Duelp.