CrazyDaisy am 06.02.2009 um 10:32 Uhr
Wo wird denn die Zweitwohnsitzsteuer erhoben - am Hauptwohnsitz, am 2. Wohnsitz oder spielt das keine Rolle? Per Google bzw www.zweitwohnsitzsteuer.de habe ich dazu nichts gefunden.

Am Zweitwohnsitz! Es handelt sich um eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuer und diese wird per Satzung in der jeweiligen Kommune erhoben. Es gibt aber nicht überall eine Zweitwohnungssteuer, meist nur in touristischen Regionen! Der Hauptwohnsitz ist grundgesetzlich immer frei!
Was bedeutet denn grundgesetzlich frei ? Ansonsten DH
Für den Erstwohnsitz wird keine Zwangssteuer fällig. Und die Zweitwohnsitzsteuer gibt es meist bei Universitätsstädten. Damit sich die Studenten schön mit Erstwohnsitz melden.
grundgesetzlich frei, bedeutet, dass die Wohnung und der Wohnsitz Verfassungsrang genießen. Jedoch ist laut Auslegung damit lediglich das Recht auf eine Wohnung/Haus zu verstehen, wer sich den "Luxus" mehrerer Häuser/Wohnungen leistet, darf daher zu zusätzlichen Abgaben/Steuern herangezogen werden!
Danke, ich vermutete das zwar, war mir aber nicht sicher!