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Zweitwohnsitzsteuer - Wird sie am Haupt- oder am Nebenwohnsitz erhoben?

gefragt von CrazyDaisyCrazyDaisy am 06.02.2009 um 10:32 Uhr

Wo wird denn die Zweitwohnsitzsteuer erhoben - am Hauptwohnsitz, am 2. Wohnsitz oder spielt das keine Rolle? Per Google bzw www.zweitwohnsitzsteuer.de habe ich dazu nichts gefunden.

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Wohnsitz x 127 Zweitwohnsitzsteuer x 9 Zweitwohnungssteuer x 6

Kaemmerer
beantwortet von Kaemmerer am 6. Februar 2009 10:33
3x
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Am Zweitwohnsitz! Es handelt sich um eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuer und diese wird per Satzung in der jeweiligen Kommune erhoben. Es gibt aber nicht überall eine Zweitwohnungssteuer, meist nur in touristischen Regionen! Der Hauptwohnsitz ist grundgesetzlich immer frei!

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 6. Februar 2009 10:38

Was bedeutet denn grundgesetzlich frei ? Ansonsten DH

Kommentar von Mietnormade am 6. Februar 2009 10:50

Für den Erstwohnsitz wird keine Zwangssteuer fällig. Und die Zweitwohnsitzsteuer gibt es meist bei Universitätsstädten. Damit sich die Studenten schön mit Erstwohnsitz melden.

Kommentar von 0fd3c70d865bd54c49a0583bf753c97csmallKaemmerer am 6. Februar 2009 11:00

grundgesetzlich frei, bedeutet, dass die Wohnung und der Wohnsitz Verfassungsrang genießen. Jedoch ist laut Auslegung damit lediglich das Recht auf eine Wohnung/Haus zu verstehen, wer sich den "Luxus" mehrerer Häuser/Wohnungen leistet, darf daher zu zusätzlichen Abgaben/Steuern herangezogen werden!

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 6. Februar 2009 10:44

Danke, ich vermutete das zwar, war mir aber nicht sicher!



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