Zweitwohnsitz ohne Mietvertrag?

3 Antworten

Für die Ummeldung beim EMA ist ein Mietverhältnis völlig irrelevant.

Dazu brauchst Du die, seit November 2015, vorgeschriebene Wohnungsgeberbestätigung.

Ist die Bekannte selbst Mieter muß sie Ihren Vermieter um Zustimmung zu deinem Zuzug bitten.

Ein schriftlicher Mietvertrag sowie auch ein Mietverhältnis an sich ist keine Vorschrift.

Dem Einwohnermeldeamt bzw. der Kommune sollte das alles eigentlich auch egal seien, sofern du einen Zweitwohnsitz dort meldest.

Wie es mit der Versteuerung der Mieteinnahmen deiner Bakannten aussieht, weiß ich nicht.

Das Einwohnermeldeamt fragt Dich bei einem Zweitwohnsitz nicht nach einem Mietvertrag.