Wie ist das eigentlich rechtlich - muss man zustimmen, dass der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung hat?
Der Vermieter darf keinen Schlüssel haben, es sei denn Du gibst ihm freiwillig einen.
Ich würde den Streit umgehen, indem ich Ihm einen Schlüssel geben würde und danach das Schloß wechseln würde. Wenn er das rausbekommt, mußte er sich ja illegal Zugang zur Wohnung verschaffen wollen, denn ohne Zustimmung des Mieters geht da auch gar nichts.Wenn er es nicht probiert, was er ja eigentlich auch nicht darf, bemerkt er das nie und freut sich über den (falschen) Schlüssel. Einen Zeitschlüssel kann man ja trotzdem bei einer vertrauten Person hinterlegen.

So weit ich weiß schon. Aber ich bin froh, dass mein Vermieter einen hat-hab mich nämlich schon mal ausgesperrt :-)

nö. Der Vermieter hat die Wohnung ja vermietet. Was soll er da mit dem Schlüssel?

doch! er darf einen schlüssel behalten für notfälle, z.b. rohrverstopfung, wasserrohrbruch, feuer etc. in diesem fall darf er die wohnung nur betreten, wenn der mieter nicht erreichbar ist. oder, in abwesenheit des mieters nur mit dessen ausdrücklicher erlaubnis.
wim50 am 5. September 2008 12:30 Die Feuerwehr wird nicht fragen, ob der Mieter auf Malle am Strand erreichbar ist. In dem Fall greift Rambo(ck) ein.
Hurrierbay16 am 5. September 2008 12:31 ich meinte, wenn es kein notfall ist, nur mit erlaubnis des mieters. z.b. zum zeigen für neue mieter etc. im notfall darf er bei nichterreichbarkeit des mieters die immer wohnung betreten.
Und diese Antwort ist der beste Beweis dafür, dass es Irttümer gibt, die man nicht ausrotten kann.

Nein er darft keinen Schlüssel haben ohne dein einverständnis.
Viele machen, dass aber trotzdem.
Am besten ist es wenn du nicht willst dass dein Vermieter nicht doch mal in deine Wohnung kommt schloss austauschen und das alte wieder einbauen, wenn du wieder auswechseln.
Lg
Er macht sich strafbar (Hausfriedensbruch) http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schluessel.html

wenn du mehr dazu weißt, erkläre dich bitte! bin gespannt!
VayaconDios am 5. September 2008 14:25 ich meinte "regenmacher"!
Nein er braucht keine Zustimmung, nur eine Liste wo Du was liegen hast und wann Du ausser Haus bist, übrigens legst Du Deine EC-Karte ohne Pin hin , kann er rechtlich dagegen vorgehen, gibt böse Strafen.
Ohne Deine Zustimmung darf der Vermieter keinen Schlüssel zu der von Dir gemieteten Wohnung behalten. Mach Dich doch mal beim Mieterschutzbund schlau.
Tausch das Schloss aus...ein Tip von mir als Hausmeister...
Meine frühere Vermieterin hatte auch Zweitschlüssel zu den Wohnungen und ging in Abwesenheit der Mieter in den Wohnungen schnüffeln. Weia, die hat vom Gericht eine auf den Deckel bekommem !
Fakt lt. Gericht ist:
1.) Der Vermieter darf ohne Einwiligung des Mieters KEINEN Zweitschlüssel haben (ausser der Mieter gestattet es ihm ausdrücklich).
2.) Nur der MIETER alleine bestimmt, WER einen Zweitschlüssel hat!
3.) Für Notfälle: Der Mieter sollte dem Vermieter mitteilen (incl.Tel.), WER einen Zweitschlüssel besitzt, damit er bei Notfällen (!) wie Wasserrohrbuch ect. in die Wohnung kann.
4.) Alle anderen Gründe sind unzulässig und gegebenenfalls dann Hausfriedensbruch, was den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
5.) Der Mieter hat sich IMMER rechtzeitig anzumelden und auch diese Wohnungsbesuche sind anzahlsmässig und zeitlich begrenzt und abgesichert!
Er macht sich allerdings strafbar, wenn er ihn benutzt, egal aus welchem Grund.