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Zweitschlüssel für Vermieter?

gefragt von luke2007 am 05.09.2008 um 12:10 Uhr

Wie ist das eigentlich rechtlich - muss man zustimmen, dass der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung hat?


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Resistance
beantwortet von Resistance am 5. September 2008 12:13
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Der Vermieter darf keinen Schlüssel haben, es sei denn Du gibst ihm freiwillig einen.

Kommentar von Maecky am 5. September 2008 13:53

Er macht sich allerdings strafbar, wenn er ihn benutzt, egal aus welchem Grund.


isedinger
beantwortet von isedinger am 5. September 2008 12:11
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Nein


rkaden
beantwortet von rkaden am 5. September 2008 12:15
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Ich würde den Streit umgehen, indem ich Ihm einen Schlüssel geben würde und danach das Schloß wechseln würde. Wenn er das rausbekommt, mußte er sich ja illegal Zugang zur Wohnung verschaffen wollen, denn ohne Zustimmung des Mieters geht da auch gar nichts.Wenn er es nicht probiert, was er ja eigentlich auch nicht darf, bemerkt er das nie und freut sich über den (falschen) Schlüssel. Einen Zeitschlüssel kann man ja trotzdem bei einer vertrauten Person hinterlegen.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 5. September 2008 12:12
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So weit ich weiß schon. Aber ich bin froh, dass mein Vermieter einen hat-hab mich nämlich schon mal ausgesperrt :-)

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 5. September 2008 12:20

Hihi: ist mir auch schonmal passiert!

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 5. September 2008 12:46

Anders rum genauso. Aber die haben ihren Wohnungsschlüssel immer stecken, so, dass sie nur vor der Haustür stehen :-)


Hochgenuss
beantwortet von Hochgenuss am 5. September 2008 12:11
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nö. Der Vermieter hat die Wohnung ja vermietet. Was soll er da mit dem Schlüssel?



Hurrierbay16
beantwortet von Hurrierbay16 am 5. September 2008 12:16
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doch! er darf einen schlüssel behalten für notfälle, z.b. rohrverstopfung, wasserrohrbruch, feuer etc. in diesem fall darf er die wohnung nur betreten, wenn der mieter nicht erreichbar ist. oder, in abwesenheit des mieters nur mit dessen ausdrücklicher erlaubnis.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 5. September 2008 12:30

Die Feuerwehr wird nicht fragen, ob der Mieter auf Malle am Strand erreichbar ist. In dem Fall greift Rambo(ck) ein.

Kommentar von 04ecb62afb12e67b33c79ba46fbb06f3smallHurrierbay16 am 5. September 2008 12:31

ich meinte, wenn es kein notfall ist, nur mit erlaubnis des mieters. z.b. zum zeigen für neue mieter etc. im notfall darf er bei nichterreichbarkeit des mieters die immer wohnung betreten.

Kommentar von Regenmacher am 5. September 2008 12:32

Und diese Antwort ist der beste Beweis dafür, dass es Irttümer gibt, die man nicht ausrotten kann.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 5. September 2008 12:20
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Nein er darft keinen Schlüssel haben ohne dein einverständnis.

Viele machen, dass aber trotzdem.

Am besten ist es wenn du nicht willst dass dein Vermieter nicht doch mal in deine Wohnung kommt schloss austauschen und das alte wieder einbauen, wenn du wieder auswechseln.

Lg


bgd24
beantwortet von bgd24 am 5. September 2008 12:21
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Er macht sich strafbar (Hausfriedensbruch) http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schluessel.html


VayaconDios
beantwortet von VayaconDios am 5. September 2008 14:23
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wenn du mehr dazu weißt, erkläre dich bitte! bin gespannt!

Kommentar von 582de24f95674e1716968d2e72975a08smallVayaconDios am 5. September 2008 14:25

ich meinte "regenmacher"!


anonym
beantwortet von tobine am 5. September 2008 18:55
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Nein er braucht keine Zustimmung, nur eine Liste wo Du was liegen hast und wann Du ausser Haus bist, übrigens legst Du Deine EC-Karte ohne Pin hin , kann er rechtlich dagegen vorgehen, gibt böse Strafen.


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 6. September 2008 22:26
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Ohne Deine Zustimmung darf der Vermieter keinen Schlüssel zu der von Dir gemieteten Wohnung behalten. Mach Dich doch mal beim Mieterschutzbund schlau.


CFRAHM
beantwortet von CFRAHM am 14. September 2008 22:06
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Tausch das Schloss aus...ein Tip von mir als Hausmeister...


anonym
beantwortet von tanja1959 am 2. Oktober 2008 08:31
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Meine frühere Vermieterin hatte auch Zweitschlüssel zu den Wohnungen und ging in Abwesenheit der Mieter in den Wohnungen schnüffeln. Weia, die hat vom Gericht eine auf den Deckel bekommem !

Fakt lt. Gericht ist:

1.) Der Vermieter darf ohne Einwiligung des Mieters KEINEN Zweitschlüssel haben (ausser der Mieter gestattet es ihm ausdrücklich).

2.) Nur der MIETER alleine bestimmt, WER einen Zweitschlüssel hat!

3.) Für Notfälle: Der Mieter sollte dem Vermieter mitteilen (incl.Tel.), WER einen Zweitschlüssel besitzt, damit er bei Notfällen (!) wie Wasserrohrbuch ect. in die Wohnung kann.

4.) Alle anderen Gründe sind unzulässig und gegebenenfalls dann Hausfriedensbruch, was den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.

5.) Der Mieter hat sich IMMER rechtzeitig anzumelden und auch diese Wohnungsbesuche sind anzahlsmässig und zeitlich begrenzt und abgesichert!


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