die 01058 telecom gmbh forderte am 07.02.2008 knappe 10euro von mir für einen dienst den ich gar nicht in anspruch genommen hatte. ich bekam diese forderung 2008 von den ksp rechstanwälten und bezahlte nach längerem hin und her 25euro per bareinzahlung auf das konto der ksp. jetzt im jahr 2010 kommt das zweite unternehmen die hfg und fordert wenn ich nicht den einzahlungsbeleg vorweisen kann 54euro von mir. ich habe den betrag damals im beisein eines zeugen bar eingezahlt. ich habe die einzahlungsquittung allerdings nicht mehr. der zeuge wird aber da es der wahrheit entspricht die damalige einzahlung auch unter eid bezeugen. die hfg "menschen" sagen jetzt das ich zahlen muss wenn ich keine einzahlungsquittung vorweisen kann. muss ich eine einzahlungsquittung länger als 2jahre aufheben? und was kann im schlimmsten fall passieren weil diese personen mit weiteren kosten drohen. ich fühle mich fast schon erpresst und mein bekannter der dabei war sagt ich soll aus prinzip nicht zahlen. wie gehe ich vor?
zweites Inkassounternehmen fordert einen bereits bezahlten Betrag erneut... was tun?
Antworten (7)
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JeanWeimbs in den müll mit allen wahrscheinlich drohen die dir noch mit gericht alles Schei..e direkt in den müll das sind proffesionelle Abzocker die sagen du hättest was bestellt was gebucht usw.egal wat die da schreiben wen du nichts gemacht hast in den Müll direckt die Abzocker machen das meistens durch inkasko firmen daamit es schwerer ist für die opfer an die adressen der abzocker zu kommen schmeiss den brief in den müll und scher dich nicht darum egal ob die schreiben dass sie mitt gericht oder sowas drohen direkt müll glaube mir ich spreche aus erfahrung ich hoffe ich konnt dir helfen
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ersatzfahrer24ersatzfahrer24
Also mache folgendes. Die Geschichte mit dem Zeugen und so mag zwar alles okay sein, aber das ist auch sehr wackelig. Gehe zu der Bank, wo Du die Einzahlung gemacht hast, denn die können den Beleg raussuchen und dir geben.Dann sende denen den Beleg. Das ist die einzige Variante. Ansonsten rufe den Gläubiger direkt an, also den Ursprungsgläubiger und sage denen, dass das ausgeglichen ist und die den Ball flach halten sollen.
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stahlhartstahlhart
wie heissen die rechtsanwälte,?zahle auf keinen fall mehr,geh unbedingt zum verbraucherschutz,fordert der anwalt telefonkosten und soll eine dienstleistung bezahlt werden?lass dich auf nichts ein
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IdiotIdiot
tja in deutschland macht ja jeder was er will. die haben kein anspruch auf dei forderung. die sache wurde beglichen und ist schon lange her. du hast einen zeugen und sie haben eh die daten warscheinlich gekauft. lass es drauf ankommen und zahl nichts. sonst verbraucherzentralle oder anwalt.
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romeokiloromeokilo Nein, in Deutschland macht nicht jeder, was er will. Sicherlich kann auch bei einem Inkassounternehmen mal was schief laufen. Aber die können ihre Ansprüche drei Jahre lang nach Ablauf des Kalenderjahres des Entstehens durchsetzen. Bestehende Mahnbescheide hemmen die Verfristung.
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rainerendresrainerendres Inkassofirmen spekukulieren gerne auf Unkenntnis . Die oben aufgelisteten Inkassogebühren sind - selbst wenn der TE hier im Verzug ist - nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
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rainerendresrainerendres
Geh nicht groß auf die Barüberweisung ein ! Denn trotz Zeugen hast Du schlechte Karten da der Einzahlungsbeleg nicht mehr da ist !!
Mit folgender Vorgehensweise bin ich bisher Immer gut gefahren :
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Nachweisbar das beauftragte Inkassobüro in Verzug setzen :
Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe. Ich fordere Sie hierdurch auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln. Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."
Die Anbieter sind regelmäßig gar nicht in der Lage so eine technische Prüfung durchführen zu lassen, zumal sie auf eingene Kosten dazu einen Schverständigen zu beschäftigen haben. Die Kosten für die technische Prüfung, wie es der Gesetzgeber vorsieht, übersteigen dabei die strittigen Verbindungkosten um ein Vielfaches, so dass es unwirtschaftlich ist, die Prüfung überhaupt in Auftrag zu geben. Sollte keine technische Prüfung (trotz Aufforderung des widerspruchführenden Kunden) erfolgen, besteht theoretisch keine Zahlungsverpflichtung.....
Da das Protokoll für die Gegenseite sehr kostenaufwendig ist wird gerne getrickst :
Der evtl vom Inkasso/ RA oder Telko dann lediglich vorgelegte bzw zugeschickte Einzelverbindungsnachweis ist natürlich nicht das Prüfprotokoll gem TKG § 45 i
Einge Telkos/Inkassobüros/RAs negieren das Erstellen des Protokolls mit dem Hinweis die 8 Wochen seit der entsprechenden Telekom Rechnung seien vorbei und die Frist somit abgelaufen. In diesem Fall müsste in einem (wenig wahrscheinlichen) Gerichtsverfahren die Gegenseite die Zustellung der damaligen Telekomrechnung nachweisen (!) - was aus bekannten Gründen nicht möglich ist
p.s es funtioniert
http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongebueh...
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romeokiloromeokilo
Falls es sich wirklich um den gleichen Betrag handelt, stehst du ohne Beleg ziemlich dumm da. Warum zahlst du so was denn bar ein und überweist den Betrag nicht von deinem Girokonto?? Die Aussage deines Bekannten kann da wenig beweisen? Er kann bezeugen, dass du an einem bestimmten Tag Geld eingezahlt hast. Aber wird er beschwören wollen, wie der Adressat und das Aktenzeichen war???
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rainerendresrainerendres Seh ich genauso
Ohne Beleg keine Chance
Der Richter würde es als Schutzbehauptung werten
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knattertatterknattertatter
denen den Einzahlungsbeleg zufaxen
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IdiotIdiot aber wenn er ihn nicht hat?
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Gute Antwort, DH !