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Zweiter Wohnsitz meldepflichtig bei Berücksichtigung Firmen Wagen Versteuerung?

gefragt von ducf9 am 07.08.2008 um 22:36 Uhr

Hallo,

ich muss entfernungsbedingt während der Woche in der Nähe meine Arbeitsplatzes bei Verwanden übernachten. Ich habe eine Geschäftswagen und zahle jeden Monat geldwertender Vorteil. Das sich nun die km zum Arbeitsplatz deutlich reduziert haben, würde sich das zumindest positiv auf die monatl. Höhe der Versteuerung auswirkung. Nun die Frage: Muss ich nun einen zweiten Wohnsitz offiziell anmelden wenn ich dem Arbeitgeber bzw. dem Finanzamt die Entfernung melde? Oder reicht eine Bestätigung meiner Verwanden, dass ich 4 Übernachtungen in der Woche bei ihnen habe? Stephan

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anonym
beantwortet von Seegeist am 9. August 2008 11:16
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Verständige Deinen Arbeitgeber über die neue Situation, damit das Lohnbüro dies entsprechend ändert. Falls das Finanzamt bei der Steuererklärung nachfägt, kannst Du immer noch eine Bestätigung deiner Verwandten abgeben. Grundsätzlich wird sich das Finanzamt auf die Angaben Deines Arbeitgebers verlassen, wenn hier nicht ein berechigter Anlass zum Zweifel besteht.


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 8. August 2008 00:12
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Es braucht kein 2. Wohnsitz angemeldet werden. Bezüglich der Bestätigung durch die Verwandten würde ich auf den Einwand des Finanzamtes warten. Allerdings würde ich vorher meinem AG, der ja die Entfernungsregelung anwendet, informieren.



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