heckym am 07.08.2008 um 0:02 Uhr
Ist das möglich, wenn ich bereits eine Festanstellung (20 Std) habe? Oder kann ich das dann nur auf einer 400€ Basis machen? Vielen Dank.
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Wenn beide Arbeitgeber damit einverstanden sind, geht das. L.G.

Ich weiß nur, daß Du Deinen Arbeitgeber informieren mußt und eine zweite Lohnsteuerk.
heckym am 7. August 2008 00:10 Vielen Dank, weißt du ob ich da steuerliche Nachteile hätte?
Armindo am 7. August 2008 00:17 Also ich kenne jemand der betreut noch älter Leute auf Steuerkarte Abzüge hat er schon aber bei der Steuererklärung bekommt er immer was zurück.
heckym am 7. August 2008 00:26 Ok, danke, icf glaub ich erkundige mich mal an entsprechender Stelle?

Dein Arbeitgeber muß seine Einwilligung geben.
heckym am 7. August 2008 00:11 Danke dafür, die Zustimmung für den Nebenjob habe ich schon.

Wenn das in deinem 20-Stunden-Job steht, dass du zusätzlich einen Minijob ausüben darfst = kein Problem. Ansonsten das OK des Arbeitgebers einholen.
der 2. Nebenjob als Minijob ist auch ohne Steuerkarte möglich. Der AG muss dich bei der Knappschaft anmelden und die Pauschalbeiträge abführen.
heckym am 7. August 2008 00:12 Danke für die Antwort, der erste AG stimmte dem 400€ Job zu. Nun würde mich der zweite evtl auch unter Vertrag nehmen.
Raimund1 am 7. August 2008 00:19 wenn du im Schnitt bei 400 € oder weniger landest, brauchsr du keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen, die zahlt der AG pauschal. Wenn dein Stundenlohn MIT Vertrag DEUTLICH höher ist als bei einem Minijob, dann rechnet sich möglicherweise auch ein Vertrag mit Steuerkarte. Aber: Die zweiter Steuerkarte hat immer Lohnsteuergruppe 6! Das ist die mit den höchsten Abzügen. Das gleicht sich im Lohnsteuerjahresausgleich wieder aus, aber erst mal hast du ziemlich viel Steuern zu löhnen.
Bei einem Minijob kannst du - glaube ich - 13 mal 400 € kassieren.
heckym am 7. August 2008 00:23 Was meinst du mit 13 mal 400€ kassieren?
bitmap am 7. August 2008 00:31 400-€-Jobs sind sozialversicherungsrechtlich was anderes als versicherungspflichtige Jobs. Wenn man ständig mehr verdient (Brutto) als 400 € ist es kein 400-€-Job mehr. Aber einmalige Ausnahmen (wie z.B. eine Weihnachtsgeldzahlung) an den Minijobber werden da tolleriert.
Ist es jetzt klarer?
heckym am 7. August 2008 00:53 Ja, danke
Raimund1 am 7. August 2008 00:31 Beim Minijob ist der abgabenfreie Betrag auf 400 € mtl. begrenzt. Dazu gibt es ein "13. Gehalt".
Wenn du also in einem Monat mal mehr als 400 € bekommst, lass es dir nicht auszahlen, sondern sammle es für ein 13. Gehalt - z.B. zu Weihnachten oder Urlaub...
heckym am 7. August 2008 00:55 Ok, danke. Ich hatte schon öfter Minijobs, aber habe nie Zusatzleistungen bekommen. Wußte ich so nicht.
Vielen Dank, ich dachte es geht nur 400€ Variante