Ich verdiene mit meinen ersten Jop 950,- € und möchte einen zweiten mit 200,-€ annehmen. Brauche ich eine zweite Steuerkarte?
Zweite Steuerkarte?
Antworten (3)
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1Antwort von
Wago1956Wago1956
Zweite Steuerkarte
Ja und nein. Wenn Du neben einem Hauptjob einen Nebenjob annimmst, gibt es mehrere Möglichkeiten. a) Minijob. Hier kannst Du eine zweite Steuerkarte mit der Steuerklasse SECHS vorlegen, es muss aber nicht sein. Legst Du sie vor, dann spart der Arbeitgeber zwei Prozent Pauschalsteuer, aber Du musst bei Deiner Steuererklärung auch den Nebenjob angeben und das wird sehr oft viel teurer als die zwei Prozent. b) MInijob. Du brauchst keine Steuerkarte, der Arbeitgeber zahlt die zwei Prozent Pauschalsteuer. Du kannst und darfst den Nebenjob bei Deiner Steuererklärung NICHT angeben. c) Minijob. Arbeitgeber will Steuerkarte haben, Du aber keine zweite Karte geben. Jetzt darf Dir der Arbeitgeber die zwei Prozent von deinen Minijob-Bezügen anziehen. In allen Fällen bleibst Du sozialversicherungsfrei. Also arbeitest Du quasi Brutto für Netto, bis ggfls. zwei Prozent Lohnsteuer.
d) Du behandelst den Zweitjob als normales Arbeitsverhältnis, lässt alle Abgaben einbehalten. Dann bekommst Du viel weniger raus, zahlst Krankenversicherung, Deine Renten und Arbeitslosenansprüche erhöhen sich etwas.
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NicoDeluxeNicoDeluxe
nein du bekommst für den nebenjob die 6 und deine erste bleibt wie vorher.... idr benötigst du keine zweite LSK, weil auf den nebenjob bis 400 euro keine abgaben erforderlich sind!
aber ich muss mich auch noch schlauer machen mir stehht das auch bald bevr weil ichj auch 950 bekomme und nen nebenjob machen will weis nur noch nich was
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jockljockl
Ja, Du bekommst die V als Steuerklasse
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ElchicoElchico Wo kann man so etwas nachlesen, wann man wo eine neue Steuerkarte braucht und welche Klasse ich dann bekomme?
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Wago1956Wago1956 Deine Antwort ist definitiv FALSCH !!! Siehe unten.
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Das stimmt. Im Gegensatz zu 400-Euro-Jobs, die alle zusammengezählt werden müssen, ist eine zweite Lohnsteuerkarte nicht notwendig, wenn man einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat und zusätzlich für 400 Euro arbeitet.
man muss das nebeneinkommen aber in der einkommensteuererklärung angeben, dann wird es sicherlich mit der klasse 6 versteuert....
Nein das wird vom Arbeitgeber bereits pauschal abgegolten.
also muss ich bei einem 400 euro job KEINE STEUERN NACHZAHLEN????