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Zweite Steuerkarte?

gefragt von Amigo53Amigo53 am 17.02.2009 um 13:59 Uhr

Ich verdiene mit meinen ersten Jop 950,- € und möchte einen zweiten mit 200,-€ annehmen. Brauche ich eine zweite Steuerkarte?


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Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 18. Februar 2009 10:02
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Zweite Steuerkarte

Ja und nein. Wenn Du neben einem Hauptjob einen Nebenjob annimmst, gibt es mehrere Möglichkeiten. a) Minijob. Hier kannst Du eine zweite Steuerkarte mit der Steuerklasse SECHS vorlegen, es muss aber nicht sein. Legst Du sie vor, dann spart der Arbeitgeber zwei Prozent Pauschalsteuer, aber Du musst bei Deiner Steuererklärung auch den Nebenjob angeben und das wird sehr oft viel teurer als die zwei Prozent. b) MInijob. Du brauchst keine Steuerkarte, der Arbeitgeber zahlt die zwei Prozent Pauschalsteuer. Du kannst und darfst den Nebenjob bei Deiner Steuererklärung NICHT angeben. c) Minijob. Arbeitgeber will Steuerkarte haben, Du aber keine zweite Karte geben. Jetzt darf Dir der Arbeitgeber die zwei Prozent von deinen Minijob-Bezügen anziehen. In allen Fällen bleibst Du sozialversicherungsfrei. Also arbeitest Du quasi Brutto für Netto, bis ggfls. zwei Prozent Lohnsteuer.

d) Du behandelst den Zweitjob als normales Arbeitsverhältnis, lässt alle Abgaben einbehalten. Dann bekommst Du viel weniger raus, zahlst Krankenversicherung, Deine Renten und Arbeitslosenansprüche erhöhen sich etwas.


anonym
beantwortet von jockl am 17. Februar 2009 14:00
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Ja, Du bekommst die V als Steuerklasse

Kommentar von B79e9a0fce6c8925e6176faa07d0891esmallElchico am 17. Februar 2009 14:04

Wo kann man so etwas nachlesen, wann man wo eine neue Steuerkarte braucht und welche Klasse ich dann bekomme?

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 18. Februar 2009 10:03

Deine Antwort ist definitiv FALSCH !!! Siehe unten.


NicoDeluxe
beantwortet von NicoDeluxe am 17. Februar 2009 14:03
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nein du bekommst für den nebenjob die 6 und deine erste bleibt wie vorher.... idr benötigst du keine zweite LSK, weil auf den nebenjob bis 400 euro keine abgaben erforderlich sind!

aber ich muss mich auch noch schlauer machen mir stehht das auch bald bevr weil ichj auch 950 bekomme und nen nebenjob machen will weis nur noch nich was

Kommentar von doro05 am 17. Februar 2009 14:07

Das stimmt. Im Gegensatz zu 400-Euro-Jobs, die alle zusammengezählt werden müssen, ist eine zweite Lohnsteuerkarte nicht notwendig, wenn man einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat und zusätzlich für 400 Euro arbeitet.

Kommentar von Simple_avatar3smallNicoDeluxe am 17. Februar 2009 14:17

man muss das nebeneinkommen aber in der einkommensteuererklärung angeben, dann wird es sicherlich mit der klasse 6 versteuert....

Kommentar von Rabbicook am 17. Februar 2009 15:06

Nein das wird vom Arbeitgeber bereits pauschal abgegolten.

Kommentar von Simple_avatar3smallNicoDeluxe am 18. Februar 2009 07:49

also muss ich bei einem 400 euro job KEINE STEUERN NACHZAHLEN????


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