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Zweite Steuerkarte?

Frage von Amigo53 Amigo53

Ich verdiene mit meinen ersten Jop 950,- € und möchte einen zweiten mit 200,-€ annehmen. Brauche ich eine zweite Steuerkarte?

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Antworten (3)

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    Antwort von Wago1956 Wago1956

    Zweite Steuerkarte

    Ja und nein. Wenn Du neben einem Hauptjob einen Nebenjob annimmst, gibt es mehrere Möglichkeiten. a) Minijob. Hier kannst Du eine zweite Steuerkarte mit der Steuerklasse SECHS vorlegen, es muss aber nicht sein. Legst Du sie vor, dann spart der Arbeitgeber zwei Prozent Pauschalsteuer, aber Du musst bei Deiner Steuererklärung auch den Nebenjob angeben und das wird sehr oft viel teurer als die zwei Prozent. b) MInijob. Du brauchst keine Steuerkarte, der Arbeitgeber zahlt die zwei Prozent Pauschalsteuer. Du kannst und darfst den Nebenjob bei Deiner Steuererklärung NICHT angeben. c) Minijob. Arbeitgeber will Steuerkarte haben, Du aber keine zweite Karte geben. Jetzt darf Dir der Arbeitgeber die zwei Prozent von deinen Minijob-Bezügen anziehen. In allen Fällen bleibst Du sozialversicherungsfrei. Also arbeitest Du quasi Brutto für Netto, bis ggfls. zwei Prozent Lohnsteuer.

    d) Du behandelst den Zweitjob als normales Arbeitsverhältnis, lässt alle Abgaben einbehalten. Dann bekommst Du viel weniger raus, zahlst Krankenversicherung, Deine Renten und Arbeitslosenansprüche erhöhen sich etwas.

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    Antwort von NicoDeluxe NicoDeluxe

    nein du bekommst für den nebenjob die 6 und deine erste bleibt wie vorher.... idr benötigst du keine zweite LSK, weil auf den nebenjob bis 400 euro keine abgaben erforderlich sind!

    aber ich muss mich auch noch schlauer machen mir stehht das auch bald bevr weil ichj auch 950 bekomme und nen nebenjob machen will weis nur noch nich was

    Kommentar von doro05 doro05doro05

    Das stimmt. Im Gegensatz zu 400-Euro-Jobs, die alle zusammengezählt werden müssen, ist eine zweite Lohnsteuerkarte nicht notwendig, wenn man einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat und zusätzlich für 400 Euro arbeitet.

    Kommentar von NicoDeluxe NicoDeluxeNicoDeluxe

    man muss das nebeneinkommen aber in der einkommensteuererklärung angeben, dann wird es sicherlich mit der klasse 6 versteuert....

    Kommentar von Rabbicook RabbicookRabbicook

    Nein das wird vom Arbeitgeber bereits pauschal abgegolten.

    Kommentar von NicoDeluxe NicoDeluxeNicoDeluxe

    also muss ich bei einem 400 euro job KEINE STEUERN NACHZAHLEN????

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    Antwort von jockl jockl

    Ja, Du bekommst die V als Steuerklasse

    Kommentar von Elchico ElchicoElchico

    Wo kann man so etwas nachlesen, wann man wo eine neue Steuerkarte braucht und welche Klasse ich dann bekomme?

    Kommentar von Wago1956 Wago1956Wago1956

    Deine Antwort ist definitiv FALSCH !!! Siehe unten.

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