Ich habe nach der ersten Aufforderung bzw. 1 Mahnung, direkt einen von mir möglichen Teilbetrag gezahlt. Und dies auch bei der Überweisung als 1.Rate beschriftet. Dieser Betrag war mehr als die Hälfte.
Nun kam die zweite Mahnung gleich hinterher , welche die Summe des Restbetrags enthielt.
Ist eine Zweite Mahnung eigentlich dann Rechtens ? Oder hätte dies nicht wieder von 1 Anfangen müßen ?
Gruß, NightMagick

erstmal davon agesehen, dass Mahnungen gar nicht notwendig sind und auch nicht gemacht werden müssen, wäre es deine Aufgabe gewesen, nach Erhalt der 1. Mahnung dich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und EINVERNEHMLICH eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Selbst eine Good-Will Ratenzahlung ändert nichts an der Tatsache, dass die Forderung an einem bestimmten Tag X komplett fällig war und du sie nicht beglichen hast.

Wenn ich das lese, schwillt mir echt der Kamm. Du schuldest jemanden Geld, kommst Deinen vereinbarten Verpflichtungen nicht nach und fragst, ob es rechtens ist, dass der Gläubiger das ihm zustehende Geld auch wie vereinbart haben will. Wenn Du Dir etwas nicht leisten kannst, solltest Du Dir das vorher überlegen. Ich hab solche Typen satt, wo ich hinter meinem sauer verdienten Geld hinterherbetteln muss. Ich rufe genau einmal an, danach gehts sofort zum Rechtsanwalt der sich um einen gerichtlichen Mahnbescheid kümmert.
Mit ein bisschen Grips könntest Du selbst drauf kommen, dass Deine Logik ziemlich wirr ist. Dann würden Schuldner von der Forderung jeweils einen Euro überweisen und den Restbetrag immer neu anmahnen lassen. Bevor man nach den Pflichten der Anderen fragt, sollte man den eigenen besser nachkommen.
Wenn dir dabei der Kamm schwillst, hättest du einfach erst garnicht weiterlesen und fertig. Weil so gut ist deine Antwort nicht, das SIe hier hilft !
Kai aus Berlin am 8. Dezember 2007 17:24 Ob meine Antwort hilft, hängt von der Offenheit des Angesprochenen ab. Manche Dinge müssen deutlich ausgesprochen werden, damit der Empfänger mal drüber nachdenkt. Die Annahme einer Kritik kann durchaus helfen. Ich habe heraustellen wollen, dass Deine Logik einen Denkfehler enthält, da Du Deinen Fehler irrtümlich bei anderen suchst.
Ich behalte mir vor, auf Fragen zu antworten wie ich es will. Du kannst Dir vorbehalten sie zu lesen oder auch nicht. Wenn Du ausschließlich Antworten lesen möchtest, die in Deinem Sinne sind, solltest Du das in Deiner Fragestellung ausdrücklich vermerken.
Lieber Kai aus Berlin, natürlich kannst Du hier Deine Meinung kundtun, dennoch solltest Du darauf achten, daß neben Kritik auch eine hilfreiche Antwort für den Fragesteller dabei ist. Wenn Du keinen Rat weißt, kannst Du die Frage ja aussparen. Vielen Dank für Dein Verständnis und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support
Kai aus Berlin am 8. Dezember 2007 17:50 Lieber Ted, vielen Dank für Deinen Hinweis. Jedoch wurde von der Fragestellerin nicht wirklich nach einem Rat gefragt. Es handelt sich um zwei geschlossene Fragen, wo man die erste mit "Ja" und die zweite mit "Nein" bantworten kann. Nichts anderes sagt meine Antwort aus. Mit eineem plastischen Beispiel versuchte ich, der Fragestellerin ihren "Denkfehler" nachvollziehbar darzustellen. Eine kommentarlose Antwort dürfte in den meisten Fällen weder vom Fragesteller noch von anderen Lesern gewünscht sein - hilft es doch, einen Standpunkt oder eine Antwort besser zu verstehen. Vielen Dank für Dein Verständnis. Viele Grüße, Kai
demosthenes am 8. Dezember 2007 14:55 @Kai aus berlin:
Ich kann Deine Säuernis vollkommen nachvollziehen und das Gemeckere von NightMagick und Gutefrage.net Support über Deine Antwort nicht.
DH!

Eigentlich hast du recht.Hat sich sicherlich mal wieder blöde Überschnitten
Eine Überschneidung kann Theoretisch nicht sein, da ja die 1.Rate schon bei den neuen Mahnung mit abgezogen wurde.
Amok007 am 8. Dezember 2007 06:14 Dann liegt es daran daß du nicht fristgerecht deine Raten bezahlt hast evtl.?So das die 2.te schon fällig war und du die 1.ste erst bezahlt hast?
Was Du da machst nennt man ein einseitiges Rechtsgeschäft ! Du hättest mit dem Gläubiger Ratenzahlung vereinbaren müssen ! Du kannst dem Gläubiger keine Ratenzahlung diktieren !
Es wäre in solch einem Fall besser zu schreiben :
Ihrem Einverständnis vorausgesetzt überweise ich Ihnen vorab einen Teilbetrag in Höhe von XY € der Restbetrag wird ab dem 01.xx überwiesen !
Danke. Da hast du wohl Recht. Wobei ich sagen wollte, das ich nicht ihm was Diktieren wollte, sondern meine Zahlungwilligkeit dabei nur Ausdrücken wollte.

Wie komst Du darauf, dass eine Teilzahlung die Mahnungen einstellt? (Unabhängig davon, wie hoch die erste Teilzahlung war.)
Die Frage war ja, ob es Rechtens ist, das gleich darauf die zweite Mahnung kommen darf, oder ob Sie wieder mit einer 1 Mahnung für den Restbetrag anfangen sollten / müssten. Also ein ja, das ist vom Recht her erlaubt oder nein, er hätte wieder für den Restbetrag eine Neue Mahnung schreiben müßen.
Aber danke für die Antwort !
♥ Sender am 8. Dezember 2007 07:11 Durch eine oder mehrere Teilzahlungen hast Du nlch immer nicht den Gesamtbetrag fristgerecht gezahlt. Also ist das sicherlich Rechtens, weiterhin abgemahnt zu werden.
Es ist Ihre Regeln und manche sind nicht in der Lage, erste oder zweite ´Mahnungen usw. ernstzu nehmen.
Eigentlich bist Du mit deinem gesamten Betrag in Verzug, wenn Du diesen nicht fristgerecht bezahlst. Eine Mahnung bedarf es nicht mehr. Im Übrigen sollte man sich, wenn man etwas nicht bezahlen kann, dies auch nicht kaufen. Ich bin es gewohnt in meinem kleinen Geschäft von dem ich lebe zeitweise 6 bis 7 Zahlungsunwillige Kunden zu haben. Dann muss ich bis vors Mahngericht gehen etliche Gerichtskosten vorrauszahlen und dann den Zwangsvollstrecker hinschicken. Wenn der auch nichts bekommt, muss ich wiederum dem seine "Kosten für die Nichtausführung einer Tätigkeit" bezahlen. Es ist mittlerweile zum k o t z e n, was sich viele Kunden erlauben. Es geht auf Weihnachten zu und ich brauche mein Geld auch. Bei meinem kleinen Geschäft mit ca. 800 EUR Gewinn und Ständigen Außenforderungen von um die 600 EUR frage ich mich mittlerweile wie ich selbst herumkommen soll. Ich muss schließlich auch meine Rechnungen zahlen.
Wenn es sich um etwas Handeln würde, das ich gekauft habe, würde ich dies verstehen. Jedoch ging es bei mir, was oben vielleicht fehlt, um eine Hoche Nachzahlungsrechnung. WEil wenn ich mir was Kauf, das ich nicht zahlen kann, so kauf ich es mir nicht. :)
Danke. Dies ist doch mal eine Antwort, die mir hilft.