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Zweite Mahnung trotz Teilbetragszahlung..

gefragt von NightMagickNightMagick am 08.12.2007 um 6:09 Uhr

Ich habe nach der ersten Aufforderung bzw. 1 Mahnung, direkt einen von mir möglichen Teilbetrag gezahlt. Und dies auch bei der Überweisung als 1.Rate beschriftet. Dieser Betrag war mehr als die Hälfte.

Nun kam die zweite Mahnung gleich hinterher , welche die Summe des Restbetrags enthielt.

Ist eine Zweite Mahnung eigentlich dann Rechtens ? Oder hätte dies nicht wieder von 1 Anfangen müßen ?

Gruß, NightMagick


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. Dezember 2007 06:30
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erstmal davon agesehen, dass Mahnungen gar nicht notwendig sind und auch nicht gemacht werden müssen, wäre es deine Aufgabe gewesen, nach Erhalt der 1. Mahnung dich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und EINVERNEHMLICH eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Selbst eine Good-Will Ratenzahlung ändert nichts an der Tatsache, dass die Forderung an einem bestimmten Tag X komplett fällig war und du sie nicht beglichen hast.

Kommentar von Simple_avatar7smallNightMagick am 8. Dezember 2007 06:31

Danke. Dies ist doch mal eine Antwort, die mir hilft.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 8. Dezember 2007 12:20
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Wenn ich das lese, schwillt mir echt der Kamm. Du schuldest jemanden Geld, kommst Deinen vereinbarten Verpflichtungen nicht nach und fragst, ob es rechtens ist, dass der Gläubiger das ihm zustehende Geld auch wie vereinbart haben will. Wenn Du Dir etwas nicht leisten kannst, solltest Du Dir das vorher überlegen. Ich hab solche Typen satt, wo ich hinter meinem sauer verdienten Geld hinterherbetteln muss. Ich rufe genau einmal an, danach gehts sofort zum Rechtsanwalt der sich um einen gerichtlichen Mahnbescheid kümmert.
Mit ein bisschen Grips könntest Du selbst drauf kommen, dass Deine Logik ziemlich wirr ist. Dann würden Schuldner von der Forderung jeweils einen Euro überweisen und den Restbetrag immer neu anmahnen lassen. Bevor man nach den Pflichten der Anderen fragt, sollte man den eigenen besser nachkommen.

Kommentar von Simple_avatar7smallNightMagick am 8. Dezember 2007 12:25

Wenn dir dabei der Kamm schwillst, hättest du einfach erst garnicht weiterlesen und fertig. Weil so gut ist deine Antwort nicht, das SIe hier hilft !

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 8. Dezember 2007 17:24

Ob meine Antwort hilft, hängt von der Offenheit des Angesprochenen ab. Manche Dinge müssen deutlich ausgesprochen werden, damit der Empfänger mal drüber nachdenkt. Die Annahme einer Kritik kann durchaus helfen. Ich habe heraustellen wollen, dass Deine Logik einen Denkfehler enthält, da Du Deinen Fehler irrtümlich bei anderen suchst.
Ich behalte mir vor, auf Fragen zu antworten wie ich es will. Du kannst Dir vorbehalten sie zu lesen oder auch nicht. Wenn Du ausschließlich Antworten lesen möchtest, die in Deinem Sinne sind, solltest Du das in Deiner Fragestellung ausdrücklich vermerken.

Kommentar von Gutefrage.net Support am 8. Dezember 2007 13:11

Lieber Kai aus Berlin, natürlich kannst Du hier Deine Meinung kundtun, dennoch solltest Du darauf achten, daß neben Kritik auch eine hilfreiche Antwort für den Fragesteller dabei ist. Wenn Du keinen Rat weißt, kannst Du die Frage ja aussparen. Vielen Dank für Dein Verständnis und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 8. Dezember 2007 17:50

Lieber Ted, vielen Dank für Deinen Hinweis. Jedoch wurde von der Fragestellerin nicht wirklich nach einem Rat gefragt. Es handelt sich um zwei geschlossene Fragen, wo man die erste mit "Ja" und die zweite mit "Nein" bantworten kann. Nichts anderes sagt meine Antwort aus. Mit eineem plastischen Beispiel versuchte ich, der Fragestellerin ihren "Denkfehler" nachvollziehbar darzustellen. Eine kommentarlose Antwort dürfte in den meisten Fällen weder vom Fragesteller noch von anderen Lesern gewünscht sein - hilft es doch, einen Standpunkt oder eine Antwort besser zu verstehen. Vielen Dank für Dein Verständnis. Viele Grüße, Kai

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 8. Dezember 2007 14:55

@Kai aus berlin:

Ich kann Deine Säuernis vollkommen nachvollziehen und das Gemeckere von NightMagick und Gutefrage.net Support über Deine Antwort nicht.

DH!


Amok007
beantwortet von Amok007 am 8. Dezember 2007 06:11
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Eigentlich hast du recht.Hat sich sicherlich mal wieder blöde Überschnitten

Kommentar von Simple_avatar7smallNightMagick am 8. Dezember 2007 06:12

Eine Überschneidung kann Theoretisch nicht sein, da ja die 1.Rate schon bei den neuen Mahnung mit abgezogen wurde.

Kommentar von Dd11d6a3a6879a3ad5688e9aa5b68529smallAmok007 am 8. Dezember 2007 06:14

Dann liegt es daran daß du nicht fristgerecht deine Raten bezahlt hast evtl.?So das die 2.te schon fällig war und du die 1.ste erst bezahlt hast?


anonym
beantwortet von Eddy21 am 8. Dezember 2007 08:17
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Was Du da machst nennt man ein einseitiges Rechtsgeschäft ! Du hättest mit dem Gläubiger Ratenzahlung vereinbaren müssen ! Du kannst dem Gläubiger keine Ratenzahlung diktieren !

Es wäre in solch einem Fall besser zu schreiben :

Ihrem Einverständnis vorausgesetzt überweise ich Ihnen vorab einen Teilbetrag in Höhe von XY € der Restbetrag wird ab dem 01.xx überwiesen !

Kommentar von Simple_avatar7smallNightMagick am 8. Dezember 2007 12:26

Danke. Da hast du wohl Recht. Wobei ich sagen wollte, das ich nicht ihm was Diktieren wollte, sondern meine Zahlungwilligkeit dabei nur Ausdrücken wollte.


♥ Sender
beantwortet von ♥ Sender am 8. Dezember 2007 06:22
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Wie komst Du darauf, dass eine Teilzahlung die Mahnungen einstellt? (Unabhängig davon, wie hoch die erste Teilzahlung war.)




Kommentar von Simple_avatar7smallNightMagick am 8. Dezember 2007 06:28

Die Frage war ja, ob es Rechtens ist, das gleich darauf die zweite Mahnung kommen darf, oder ob Sie wieder mit einer 1 Mahnung für den Restbetrag anfangen sollten / müssten. Also ein ja, das ist vom Recht her erlaubt oder nein, er hätte wieder für den Restbetrag eine Neue Mahnung schreiben müßen.

Aber danke für die Antwort !

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 8. Dezember 2007 07:11

Durch eine oder mehrere Teilzahlungen hast Du nlch immer nicht den Gesamtbetrag fristgerecht gezahlt. Also ist das sicherlich Rechtens, weiterhin abgemahnt zu werden.


anonym
beantwortet von leeyj am 8. Dezember 2007 07:05
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Es ist Ihre Regeln und manche sind nicht in der Lage, erste oder zweite ´Mahnungen usw. ernstzu nehmen.


Marabello
beantwortet von Marabello am 8. Dezember 2007 10:43
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Eigentlich bist Du mit deinem gesamten Betrag in Verzug, wenn Du diesen nicht fristgerecht bezahlst. Eine Mahnung bedarf es nicht mehr. Im Übrigen sollte man sich, wenn man etwas nicht bezahlen kann, dies auch nicht kaufen. Ich bin es gewohnt in meinem kleinen Geschäft von dem ich lebe zeitweise 6 bis 7 Zahlungsunwillige Kunden zu haben. Dann muss ich bis vors Mahngericht gehen etliche Gerichtskosten vorrauszahlen und dann den Zwangsvollstrecker hinschicken. Wenn der auch nichts bekommt, muss ich wiederum dem seine "Kosten für die Nichtausführung einer Tätigkeit" bezahlen. Es ist mittlerweile zum k o t z e n, was sich viele Kunden erlauben. Es geht auf Weihnachten zu und ich brauche mein Geld auch. Bei meinem kleinen Geschäft mit ca. 800 EUR Gewinn und Ständigen Außenforderungen von um die 600 EUR frage ich mich mittlerweile wie ich selbst herumkommen soll. Ich muss schließlich auch meine Rechnungen zahlen.

Kommentar von Simple_avatar7smallNightMagick am 8. Dezember 2007 12:28

Wenn es sich um etwas Handeln würde, das ich gekauft habe, würde ich dies verstehen. Jedoch ging es bei mir, was oben vielleicht fehlt, um eine Hoche Nachzahlungsrechnung. WEil wenn ich mir was Kauf, das ich nicht zahlen kann, so kauf ich es mir nicht. :)




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