Zweimal innerhalb 11 Minuten geblitzt (Hin- & Rückfahrt)
Servus!
Ich bin vor ein paar Tagen zweimal innerorts geblitzt worden. Das erste Mal um 08:23 Uhr mit 16 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung (35,-€) und das zweite Mal um 08:34 Uhr mit 11 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung (25,-€). Der Blitzer ist an meine Mutter gegangen, da das Auto auf sie gemeldet ist. Ich habe mal gehört, dass in meinem Fall nur eine der zwei Ordnungswidrigkeiten zulässig wäre, und zwar die teurere. Hat jemand hier Infos darüber oder selber vielleicht schonmal so eine Situation gehabt? Würde mich über schnelle Antworten sehr freuen, da ich ansonsten schnellstmöglich die 60€ überweisen muss.
Danke im Voraus!
Gruß Flo
13 Antworten
Tatmehrheit ?
2 Überschreitungen einer Höchstgeschwindigkeit, wenn der Fahrer dazwischen nicht nur verkehrsbedingt die Geschwindigkeit auf das zulässige Maß oder auf einen unterhalb liegenden Wert reduziert hat
oderbei einer kontinuierlichen Geschwindigkeitsüberschreitung auf unterschiedlichen Straßen.
Tateinheit ?
bei einer Dauerordnungswidrigkeit ( ununterbrochene Überschreitung einer einzigen bestimmten Geschwindigkeitsbegrenzung)
Wenn deine Mutter in den 11 Minuten nur ein einziges Mal die vorgeschriebene Geschwindigkeit gefahren ist, dann kann es keine Tateinheit mehr sein.
Über die Örtlichkeiten steht leider nichts in deiner Anfrage. Deshalb kann auch nicht geprüft werden, welche Gründe ausschlaggebend sind.
weiß zwar jetzt nicht, von wem Du das "gehört" hast, es war auf jeden Fall eine Falschaussage, denn Du oder Deine Mutter dürfen dann schon beide Strafen bezahlen... Nein, mir ist ähnliches noch nicht passiert...
Und Bilder sind übrigens auch keine dabei. Angenommen die gemachten Bilder sind unscharf und man kann keine Person eindeutig identifizieren, müsste ich sowieso nicht zahlen, oder?
Punkte gibt es nur für den schwereren Vorfall, bezahlen musst du beide.....
Nein, jeder Verstoß gilt für sich. Wenn man nach dem ersten Blitz noch nicht clever genug ist, seine Geschwindigkeit anzupassen, gehört es einem ja auch nicht anders.