kohlebox am 11.04.2009 um 15:37 Uhr
Ich habe 2 Todesfälle in der Familie. Müsste ab Dienstag eigentlich wieder arbeiten. Ich würde aber bereits am Ostersonntag zu meiner Familie fahren wollen (600km mit dem Zug), obwohl die Beerdigungen erst Mittwoch und Donnerstag stattfinden. Ich kann meine Chefin privat nicht erreichen, um dies mit ihr abzuklären. Ich muß deswegen schon am Sonntag mit dem "Schönes Wochenende-Ticket" fahren, da ich mir eine normale Fahrkarte unter der Woche nicht leisten kann. Kann ich trotzdem einfach so fahren, und sie am Dienstag im Geschäft anrufen wenn ich bereits weg bin ?

Nein, das darfst Du nicht. Falls es überhaupt für diese Todesfälle Sonderurlaub gibt, so ist dieser vorher zu beantragen.

ich denke sie wird verständniss haben müssen, weil ich glaub rechtlich kannst dich auf nix rausreden
seh ich genauso
GerdaG am 11. April 2009 15:55 Nein, sie muss kein Verständnis haben. So traurig die Situation auch ist. Zudem gibt es beim Tod des besten Freundes keinen Sonderurlaub.
gigaGurke am 11. April 2009 20:10 na ich mein damit er durch kommt muss sie verständniss haben, damit will ich ihr den zwang nicht aufreiten ;)

Wenn du eine Abmahnung riskieren willst, dann mach das so. Sonderurlaub gibt es ohnehin nur bei einer direkten Verwandtschaft.
das ist gefährlich, es sei denn, was ich nicht hoffen will, einer der trauerfälle betrifft einen angehörigen ersten grades. du wirst es selbst einschätzen müssen, wie gut du deine chefin kennst. vielleicht schreibst du ihr eine mail und versprichst ein entsprechendes dokument mitzubringen, das die trauerfeier bestätigt. über ostern wollen nämlich einige verlängern und da ist es für einen arbeitgeber auch mal wichtig kontrolle vor vertrauen zu setzen. bei einem angehörigen ersten grades hast du in der regel einen freien arbeitstag.schlussendlich bleibt noch die möglichkeit dafür unbezahlten urlaub zu nehmen

Erst ein mal mein herzliches Beileid.
Wie schon die User vor mir geschrieben haben, kann es dir im schlimmsten Fall eine Abmahnung oder eine Fristlose Kündigung einbringen. Versuche irgendwie vorher mit deinem Chefin in Kontakt zutreten (telefonieren, E-Mail, hinfahren ).Oder hinterlasse ihr eine Nachricht über deine Problematik und wo sie dich auch notfalls erreichen kann.
Alles Gute und viel Glück!

Mein aufrichtiges Beileid !
Im Normalfall darfst Du nur wegfahren, wenn Dein Chef sein o.K. gegeben hat, aber da der Sonderurlaub direkt im Zusammenhang mit dem Ereignis genommen werden muß, sehe ich keine Schwierigkeiten, das ist natürlich eine Entscheidungssache Deines Chefs.
Kannst Du ihn nicht telefonisch erreichen, seine Zustimmung wäre in jedem Fall besser.

Und wenn Du die Chefin anschreibst und es ihr schriftlich mitteilst, wie Deine Situation gerade ist? Mein Gedanke ist, der, dass die Chefin am Dienstag das Schreiben auf dem Tisch hat und das Datum von z.B. heute sieht. Dass sie weiß, dass Du Dir darum Gedanken gemacht hast, aber keine andere Möglichkeit gesehen hast, sie vorher in Kenntnis zu setzen. Das ist ja schließlich eine Ausnahmesituation!
Es kommt darauf an, was du beruflich machst. Wenn nicht leicht Ersatz beschaffbar ist, dann ist es nicht erlaubt, weil du dem Unternehmen einen Schaden zufügst. Wenn du hingegen die Arbeit nachholen kannst oder die Kollegen die Mehrarbeit auffangen können, dann kannst du es nach Absprache erzwingen.
Fallst du durch die Todesfälle hingegen krank geworden bist - Psyche etc., dann musst du selbstverständlich schnell zum Arzt und dich krank schreiben lassen.
Pumukl am 11. April 2009 15:47 Aber dann auch ab in´s Bett.
Bei Depressionen etc., die durch Todesfälle ausgelöst werden, ist wohl das Bett eher ungeeignet. Da sollte man die Trauer etc. verarbeiten und zur Beerdigung fahren. Jeder gute Arzt wird das empfehlen.
GerdaG am 11. April 2009 15:57 lisa2, Anleitung zum Betrug kann wohl kaum die Lösung sein.
Was ist daran Betrug? Nach ZWEI tragischen Todesfällen im nahen Familienkreis, ist doch eine akute Störung nicht verwunderlich. Das ist doch kein Verbrechen, bei einem so schweren Schicksalsschlag zu krank zum arbeiten zu sein.
Man sollte dem Arzt ja nicht belügen, sondern die Wahrheit sagen - das ist doch kein Betrug. Es handelt sich ja nicht um einen Ausflug mit dem Kegelklub.
HAWAIIFIVE17 am 11. April 2009 16:21 ja und es sind 2 todesfälle und nicht einer falls es dir noch nicht aufgefallen ist und beide in der familie.
Es gibt an Wochenenden und Feiertagen auch einen ärztlichen Notdienst. Du kannst auch in die Ambulanz des nächsten Krankenhauses, um dich krankschreiben zu lassen und dir etwas verschreiben zu lassen.

Machen kannst du es, allerdings kannst du eine Abmahnung riskieren, in der Probezeit schlimmstenfalls eine Kündigung.
Du mußt selbst einschätzen, wie gut dein Arbeitsverhältnis ist und wie tolerant deine Chefin ist.
Mein Mann wurde damals knallhart während der Probezeit gekündigt, weil er 1 Tag nicht zur Arbeit erschienen ist , als sein bester Freund verstarb (er hatte sich sogar morgens telefonisch gemeldet).
Vielleicht war das das beste für ihn. In so einem Unternehmen wird man bestimmt nicht zufrieden.
moon73 am 11. April 2009 15:45 Es war damals auf jeden Fall ein harter Schlag für uns, erst der Todesfall ,dann der Job weg :(
Aber vielleicht wars besser so.
HAWAIIFIVE17 am 11. April 2009 15:49 so was finde ich total unmenschlich diese personen müssen sich mal in die personen hereinversetzen, die so etwas durchmachen es ist ja auch nicht irgend ein freund (klar das wäre auch schlimm genug) aber es war sein bester freund!!!
GerdaG am 11. April 2009 15:54 Sagt mal, könnt Ihr nicht mehr zwischen Freizeit und Job unterscheiden?
Man darf nicht einfach von der Arbeit wegbleiben, bei aller Tragik. Zudem gibt es sicher keinen Sonderurlaub für den Tod des Freundes.
Ein Arbeitender ist keine Arbeitsmaschine, sondern ein Mensch - und der hat Rechte. Wenn Unternehmen diese Rechte versagen, dann sollte man sich nach Alternativen umsehen.
Nur sollte man gerechterweise den Sonder-Urlaubstag dann mit anderen Urlaubstagen verrechnen.
GerdaG am 11. April 2009 16:01 lisa2, offensichtlich hast Du nicht viel Ahnung. Ein "Arbeitender" hat das Recht, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Denn er hat einen Vertrag unterschrieben. Sonderurlaub gibt es in solchen Fällen nicht.
HAWAIIFIVE17 am 11. April 2009 16:11 lisa2 ich vertrete voll und ganz deine meinung, es ist ein unding, es ist ganz natürlich das man trauert wenn menschen die einem nahe stehen sterben oder ist das bei dir nicht so?? du schmeißt dann warscheinlich eine "fette" party und freust dich nen keks... und wenn es nicht erlaubt ist urlaub/sonderurlaub zu nehemn finde ich sollte ein gesezt geschafen werden welches dafür spricht, denn wie lisa 2 schon so schön gesagt hat ist der mensch keine arbeitsmaschine sondern ein mensch mit gefühlen!!
Also mein ganz ernstgemeinter Tip:
Untersuche deine Gefühle, Ängste etc. und stelle fest, ob du gesundheitlich wirklich absolut top fit bist oder dich besser einem Arzt anvertraust. Vielleicht kann er dir auch etwas verschreiben, was gegen Depressionen bzw. gegen sehr tiefe Traurigkeit ein wenig hilft. Und an einer Beerdigung teilzunehmen, ist in unserer Kultur absolut üblich, um die Trauer zu verarbeiten und einen würdigen letzten Abschied zu ermöglichen.
moon73 am 12. April 2009 09:42 @Gerda: mein Mann hat sich morgens ganz normal krank gemeldet mit dem Hinweis auf den Todesfall. Er war emotional einfach so fertig, dass er unmöglich hätte zur Arbeit gehen können. Sein Freund verstarb mit 38 Jahren einfach plötzlich und unerwartet.. Wir Menschen sind nun mal keine Maschinen und ein Todesfall ist eben ein Ausnahemzustand und man ist nicht darauf trainert sich trotzdem weiterhin prof. zu verhalten, seine Gefühle wegzustecken und zur Arbeit zu gehen. Mein Mann war danach fast 4 Wochen krankgeschrieben, weil er Jobverlust und den Tod seines Freundes nicht verkraften konnte...
Es gibt eben Arbeitgeber mit Verständnis für persönl. Notlagen (trotz Gesetze) und Arbeitgeber die haben es nicht.
GerdaG am 12. April 2009 11:14 moon73, ich will hier auch niemandem eine persönliche Befindlichkeit absprechen. Nur darf man aus Trauergefhlen keine "Rechte" ableiten. Und bevor der Arbeitnehmer sich ins Unrecht setzt, sollte er sich trotz seiner Trauer an der Rechtslage orientieren. Es gibt genügend fiese Arbeitgeber, die einen solchen Sachverhalt ausnutzen, um umliebsame AN loszuwerden.
ja klar, ruf dienstag an und erklär die sache, oder ist die chefin ein unmensch?
ja klar eig. schon aber er/sie hat es ja versucht...
Eigenmächtiger Urlaubsantritt kann zur Abmahnung bzw. Kündigung führen. Ein viel zu hohes Risiko. Zumal eine Fahrt auch am Dienstag noch möglich ist.