Hallo, ich bin unter 18. ich mache bereits einen Minjob 100 Eur im Monat auf LSK (steuerklasse 1) und möchte jetzt einen zweiten auf lsk machen. ich bleibe zusammen unter 400 eur als alles in ordnung. meine frage ist jetzt: 1. ich muss wohl eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen, welche Steuerklasse muss ich angeben?
grüße heinr
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Ein Minijob läuft eigentlich nicht auf Lohnsteuerkarte, sondern der Arbeitgeber führt pauschale Abgaben ab. Auf einer 2. Lohnsteuerkarte hast Du immer Steuerklasse 6!
Eine Lohnsteuerkarte brauchst du bei einem Minijob nur, wenn er nicht pauschal versteuert wird.
Eine zweite Lohnsteuerkarte bekommst du immer mit der Lohnsteuerklasse 6.