zwei mal geblitzt innerhalb von 2 Tagen...:(...mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen? ...
Servus Leute,
wie oben erwähnt wurde ich innerhalb der letzten 2 Tage leider 2x geblitzt...
das erste Mal, Mittwoch Nachmittag...mit ca. 70 km/H in der 50er Zone...(innerorts)...und dann, gestern abend auf der Autobahn, mit ca. 110 Sachen in der 80er Zone...:(
mit welchen Konsequenzen/ welcher Bußgeldhöhe muss ich nun rechnen?...bin männlich, 22, habe seit 3 Jahren den Führerschein...wurde Anfang des Jahres schon einmal mit 42 km/h in der 30er Zone geblitzt...ist also schon das Dritte mal, jetzt...
addieren sich die Vorkommnisse irgendwie?...:(...vielen dank für eure antworten.
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- Innerorts 70 km/h bei erlaubten 50 km/h: 35 € Verwarnungsgeld.
- Außerorts 110 km/h bei erlaubten 80 km/h: 80 € + 23,50 Gebühren, 3 Punkte.
- Innerorts 42 km/h bei erlaubten 30 km/h: 25 € Verwarnungsgeld.
Durch Fall 2 darfste dir innerhalb eines Jahres keinen weiteren Verstoß mit über 25 km/h drüber erlauben (bzw. 2 weitere über 21 km/h). Sonst biste 1 Monat Fußgänger.
Vorausgesetzt, dir wird dies so wie o. g. vorgeworfen. Denn es gibt noch einen Toleranzabzug von 3 km/h, bzw. 3 % über 100 km/h. Ggf. spielt auch deine Tachovoreilung noch eine Rolle. Könnte also etwas "günstiger" werden, KÖNNTE.
Tipp für die Zukunft: führ mal ein ernstes Gespräch mit deinem Gasfuß - denn spätestens Fußgänger als Kühlerfigur finden dass nicht besonders spaßig.^^
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ab 21km/h Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gibt es Punkte .. die werden natürlich gespeichert und addiert ...
wenn Sie innerhalb von einem Jahr 2x mit mind. 26km/h Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit erwischt werden, gibt es ein Fahrverbot.
ein direktes Fahrverbot gibt es ab 31km/h innerorts und 41km/h außerorts.
Kommentar von BesserWeiserBesserWeiser 21.11.2011Stimmt. Kommt aber auf die Rechtskraft des ersten Verstoßes an. Fahrverbote kann es auch wegen Beharrlichkeit geben (bei mehreren Verstößen). Dann kommt es nicht auf die 31 bzw. 41 km/h an. Einen Bußgeldrechner findet man übrigens hier:
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Ich möchte dir dringend ans Herz legen deine Einstellung zu deinem Fahrverhalten zu überdenken.Wäre ich ein Politiker würde ich jetzt mal eine Hochrechnung durchführen um zu sehen wie dein Punktestand und deine Bußgeldhöhe am Jahresende aussehen könnte. Manchmal kommt man mit weniger Bleifuß schneller ans Ziel und vor allem gesünder.
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hehe da kannste dich wohl auf ein fahrverbot einstellen, 70 innerorts dass ist schon dolle. es wird aba kein aufbauseminar anfallen oder ähnliches. Bußgeld wird schon so 200-300€ SEIN UND FAHRVERBOT EIN - MAX: ZWEI" MONATE
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 18.11.2011Welcher Bußgeldkatalog soll das sein? Der aus Nordkorea? :P
Kommentar von CrackCrack 18.11.2011Hallo Herr Eichbaum.
Immer diese Wichtigtuer mit Ihren Würfelbechern... ;)
Kommentar von Eichbaum1963Eichbaum1963 18.11.2011Hallo Herr Crack,
ja, scheinbar würfeln die ihre Anworten tatsächlich aus. :D
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Fahr weiter so ,bei 18 gesammelten Punkten gibt es dann einen Holzroller . MPU gratis.
Kommentar von FallingHeroFallingHero 18.11.2011alter Schwede...dies war eine ernst gemeinte Frage...auf solch einen Bockmist kann ich verzichten
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Du musst damit rechnen, das man Dich für nicht fähig hält am öffentlichen Strassenverkehr teilzunehmen. Es droht eine MPU, Punkte sowieso und evtl. der Führerscheinentzug!
Sowas nennt der Verkehrspsychologe "notorischer Raser".
Kommentar von CrackCrack 18.11.2011Das ist nicht richtig.
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Dann kann ich mir ja eine Antwort sparen... ;) DH
Danke. ;)
Und als Nachtisch noch nen Link für den Fragesteller:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php
danke dir :)
kannste mir noch sagen, was 'innerhalb eines Jahres bedeutet'...also ich darf bis November 2012 nicht mehr mit mehr als 26 km/H geblitzt werden um einem Fahrverbot zu entgehen?...
ich hatte es in beiden Fällen eben eilig...absichtlich habe ich dies bestimmt net getan...
Das eine Jahr zählt ab dem Tag des Verstoßes.
Bist Du also am 1.November 2011 mit 26km/h oder mehr geblitzt worden und wirst bis zum 1.November 2012 erneut mit 26km/h oder mehr erwischt folgt automatisch ein Fahrverbot von 1Monat.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/par_04.php
Ich würde mich daher bei dem 1 Jahr nicht auf den Tattag berufen, sondern frühestens ab dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid kommt rechnen.
Und nicht über 26 km/h, sondern ab 26 km/h gilt das. ;)
Und vielen Dank für den Stern. ;)
Das Jahr zählt ab Rechtskraft der Entscheidung. Daher frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides, es sei denn, es wird auf den Einspruch verzichtet. Auf alles andere kommt es vorliegend gar nicht an. Selbst wenn er zwei Mal hintereinander mit 30 km/h geblitzt worden wäre, käme kein Fahrverbot. Der erste Verstoß 12 km/h wird zudem nicht mal eingetragen.
Näheres zum Fahrverbot übrigens hier:
http://knoellchen.eu/german/index.php/fahrverbot
Jup, guter Link übrigens, Danke. Hab auch schon gesucht wie ne Laus.^^ Denn ich war mir absolut sicher, dass man sich nicht auf die genaue Jahresfrist von Tattag zu Tattag berufen kann.
Also ums klar zu schreiben: die Jahresfrist beginnt mit der Rechtskraft des ersten Verstoßes. Bei einem 2. Verstoß ist dann der Tattag maßgeblich.
Im Übrigen wird eh nur der o. g. 2. Verstoß eingetragen. ;)