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Zwei Mal am selben Tag an der selben Stelle geblitzt worden - zwei Mal zahlen?

gefragt von derAussendienst am 09.05.2008 um 16:04 Uhr

Mein Kollege ist am selben Tag zwei Mal an der selben Stelle (80km/h war vorgeschrieben) geblitzt worden, zwar nur mit knapp 10km/h zu schnell, aber muss er nun zwei Mal zahlen? Ich habe zwar leider auch schon ein bisschen "Blitzerfahrung", aber sowas ist mir auch noch nicht passiert. Wer weiß wie die rechtliche Lage ist?


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anonym
beantwortet von Auskunft am 9. Mai 2008 16:05
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Er muß zweimal zahlen, und wenn er ein drittes Mal dort zu schnell vorbeifährt auch dreimal.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 9. Mai 2008 16:11

Genau! Wie früher in der Kneipe, der Elfte ist frei, ist hier sicher nicht so!


anonym
beantwortet von Minimaus111 am 9. Mai 2008 16:14
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Ich habe mal ein Urteil gehört wonach nur einmal gezahlt werden musste, mit der Begründung da es am selben Tag passiert ist, konnte der "Täter" noch keinen Lerneffekt daraus ziehen, wenn er das Blitzen nicht bemerkt hat und zahlt somit nur einmal. Wenn das am nächsten Tag passiert, sieht das wieder anders aus. Ich denke er hat ganz gute Karten nur einmal zahlen zu müssen, zumal er mit nicht ganz 90km/h bei einer 80km/h Grenze außerorts nun nicht wirklich extrem schnell unterwegs war. Innerorts ist diese Temposünde schlimmer.

Kommentar von Sonnenrose am 9. Mai 2008 16:23

Ja, das stimmt, ich habe das auch mal in irgendeiner Autozeitung gelesen und fand das noch so unwahrscheinlich, dass sowas echt passiert...

Kommentar von 0d5afc82958b89bf08461d15890cf408smallSwisslady am 9. Mai 2008 16:29

das wäre, wie wenn ich für den 2. Diebstahl am selben Tag nur für einen bestraft werden würde, weil ich beim 1.Diebstahl nicht erwischt wurde und somit keinen Lerneffekt hatte???

Kommentar von Afcf25b3cc75f8f0f8128381cf9681efsmallHerzogin am 9. Mai 2008 16:47

Wenn Du beim ersten Diebstahl nicht erwischt wurdest würdest Du sowieso nicht bestraft werden. Ich habe auch schon von diesem Urteil gehört und finde es auch gar nicht so unlogisch.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 9. Mai 2008 16:06
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sprich: er ist die selbe strecke zweimal abgefahren und jedes mal zu schnell?

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 9. Mai 2008 16:07

und ich dachte, ich hätte die frage falsch verstanden. konnte mir gar nicht vorstellen..sorry...das jemand so blöd sein kann

Kommentar von 70506be88e84f8cb28ef643f35886ba0smallKlaus Winkler am 9. Mai 2008 16:10

3 X DH

Kommentar von derAussendienst am 10. Mai 2008 16:46

Bitte urteilt nicht so hart über jemanden dessen Umstände ihr nicht genau kennt und der noch nie wegen zu schnellem Fahren aufgefallen ist, zumal es nicht mal 10km/h außerorts zu schnell war, ich möchte wetten, dass hier niemand ist, der immer exakt die vorgeschriebene Geschwindigkeit gestrichen genau fährt, oder?


breitfuesse
beantwortet von breitfuesse am 9. Mai 2008 16:06
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Naatürlich muss er 2mal zahlen. Es gibt doch keinen Rabatt für Autofahrer, die an einem Tag mehrfach zu schnell fahren - und das noch an der selben Stelle...


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 9. Mai 2008 16:06
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Klar. Die Geldbuße bzw. die Punkte in Flensburg sind ja kein Freifahrtsschein an dieser Stelle zu schnell zu fahren...


Brainstormer
beantwortet von Brainstormer am 9. Mai 2008 16:06
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Klar warum sollte er nur einmal Zahlen??Wenn du 2 mal im Laden klaust wirst ja auch 2 mal bestraft..

Den einzigen Bonus den du von der Polizei bekommst ist bei 10 mal Blitzen kriegst n Fahhrad:-)

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 9. Mai 2008 16:07

lach...

Kommentar von A90606503b38869260c9d9698b378281smallMiAnTo am 9. Mai 2008 16:14

Wuahahahaha!


Swisslady
beantwortet von Swisslady am 9. Mai 2008 16:06
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Ja klar, er hat zweimal eine Verkehrsübertretung begangen. Warum sollte er dann nur 1 x gebüsst werden?


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Mai 2008 16:06
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Er soll froh sein, dass er keinen Malus wegen erwiesener Dusseligkeit bekommt.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 9. Mai 2008 16:07
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Schade, dass er beim ersten Geblitzt-Werden nichts daraus gelernt hat.

Notorische Schnellgfahrer dürften gern viel öfter geblitzt werden und müssten immer zahlen.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 9. Mai 2008 16:07
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Kann wegen Unbelehrsamkeit (Wiederholungstäter) sogar richtig teuer werden.

Übrigens: Manche müssen halt öfters lernen, bevor sie etwas begreifen. Rate deinem Kollegen, dass er sich die Stelle besonders einprägen sollte.


Berserker
beantwortet von Berserker am 9. Mai 2008 16:07
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Wenn Du noch en paar mal an der gleiche Stelle erwischt werden solltest, beantrage eine Wochen-o.Monatskarte.


MiAnTo
beantwortet von MiAnTo am 9. Mai 2008 16:14
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…und das muss er ganz offensichtlich zu Recht!!!


guslan
beantwortet von guslan am 9. Mai 2008 16:10
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Ich zitiere einen aktuellen Urteil:
"Wer im Minutentakt zweimal in eine Radarfalle tappt, kann auch zweimal belangt werden. Das entschied das Oberlandesgericht in Hamm. Der Kläger war in zwei verschiedenen Geschwindigkeitszonen erwischt worden (Aktenzeichen: 3 Ss OWi 458/07)."
Wie wäre es, wenn dein Kollege sein Führerschein abgibt und auf Fahrrad umsteigt?


Kimmo Wihervaara
beantwortet von Kimmo Wihervaara am 9. Mai 2008 16:56
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Ja, er muss zweimal bezahlen.


Volker Stüber
beantwortet von Volker Stüber am 9. Mai 2008 18:47
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Hallo der Aussendienst,

Des Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage.

Im April 2006 wurden auf die gleiche Art bereits die Zivile Prozessordnung (ZPO), Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der § 1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtswirksam wurde das Ganze am 25.4.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt.

Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben. Aber es geschah im selben Schritt noch mehr, der § 5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In dem Stand der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke, und jetzt wird es ganz einfach :

Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt gar nicht. Klingt logisch und ist es netterweise auch. Folglich gibt er es und vor allem gab es damit rein juristisch in der BRD weder einen Anklagegrund, ein Strafmaß, noch ein Gericht, einen Richter oder gar einen Gerichtsvollzieher.

beribald

PS : im Miteinander des Lebens sollten allerdings in persönlicher Verantwortlichkeit die Verantwortlichkeiten des Lebens beachtet werden !

Kommentar von Simple_avatar10smallDrSeltsam am 10. Mai 2008 12:38

Wenn der 1. April wäre, könnte es lustig gewesen sein ...


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