Mein Kollege ist am selben Tag zwei Mal an der selben Stelle (80km/h war vorgeschrieben) geblitzt worden, zwar nur mit knapp 10km/h zu schnell, aber muss er nun zwei Mal zahlen? Ich habe zwar leider auch schon ein bisschen "Blitzerfahrung", aber sowas ist mir auch noch nicht passiert. Wer weiß wie die rechtliche Lage ist?
Er muß zweimal zahlen, und wenn er ein drittes Mal dort zu schnell vorbeifährt auch dreimal.
Ich habe mal ein Urteil gehört wonach nur einmal gezahlt werden musste, mit der Begründung da es am selben Tag passiert ist, konnte der "Täter" noch keinen Lerneffekt daraus ziehen, wenn er das Blitzen nicht bemerkt hat und zahlt somit nur einmal. Wenn das am nächsten Tag passiert, sieht das wieder anders aus. Ich denke er hat ganz gute Karten nur einmal zahlen zu müssen, zumal er mit nicht ganz 90km/h bei einer 80km/h Grenze außerorts nun nicht wirklich extrem schnell unterwegs war. Innerorts ist diese Temposünde schlimmer.
Ja, das stimmt, ich habe das auch mal in irgendeiner Autozeitung gelesen und fand das noch so unwahrscheinlich, dass sowas echt passiert...
Swisslady am 9. Mai 2008 16:29 das wäre, wie wenn ich für den 2. Diebstahl am selben Tag nur für einen bestraft werden würde, weil ich beim 1.Diebstahl nicht erwischt wurde und somit keinen Lerneffekt hatte???
Herzogin am 9. Mai 2008 16:47 Wenn Du beim ersten Diebstahl nicht erwischt wurdest würdest Du sowieso nicht bestraft werden. Ich habe auch schon von diesem Urteil gehört und finde es auch gar nicht so unlogisch.

sprich: er ist die selbe strecke zweimal abgefahren und jedes mal zu schnell?
gertrude2 am 9. Mai 2008 16:07 und ich dachte, ich hätte die frage falsch verstanden. konnte mir gar nicht vorstellen..sorry...das jemand so blöd sein kann
Klaus Winkler am 9. Mai 2008 16:10 3 X DH
Bitte urteilt nicht so hart über jemanden dessen Umstände ihr nicht genau kennt und der noch nie wegen zu schnellem Fahren aufgefallen ist, zumal es nicht mal 10km/h außerorts zu schnell war, ich möchte wetten, dass hier niemand ist, der immer exakt die vorgeschriebene Geschwindigkeit gestrichen genau fährt, oder?

Naatürlich muss er 2mal zahlen. Es gibt doch keinen Rabatt für Autofahrer, die an einem Tag mehrfach zu schnell fahren - und das noch an der selben Stelle...

Klar. Die Geldbuße bzw. die Punkte in Flensburg sind ja kein Freifahrtsschein an dieser Stelle zu schnell zu fahren...
Klar warum sollte er nur einmal Zahlen??Wenn du 2 mal im Laden klaust wirst ja auch 2 mal bestraft..
Den einzigen Bonus den du von der Polizei bekommst ist bei 10 mal Blitzen kriegst n Fahhrad:-)

Ja klar, er hat zweimal eine Verkehrsübertretung begangen. Warum sollte er dann nur 1 x gebüsst werden?
Er soll froh sein, dass er keinen Malus wegen erwiesener Dusseligkeit bekommt.
Schade, dass er beim ersten Geblitzt-Werden nichts daraus gelernt hat.
Notorische Schnellgfahrer dürften gern viel öfter geblitzt werden und müssten immer zahlen.
Kann wegen Unbelehrsamkeit (Wiederholungstäter) sogar richtig teuer werden.
Übrigens: Manche müssen halt öfters lernen, bevor sie etwas begreifen. Rate deinem Kollegen, dass er sich die Stelle besonders einprägen sollte.

Wenn Du noch en paar mal an der gleiche Stelle erwischt werden solltest, beantrage eine Wochen-o.Monatskarte.
Ich zitiere einen aktuellen Urteil:
"Wer im Minutentakt zweimal in eine Radarfalle tappt, kann auch zweimal belangt werden. Das entschied das Oberlandesgericht in Hamm. Der Kläger war in zwei verschiedenen Geschwindigkeitszonen erwischt worden (Aktenzeichen: 3 Ss OWi 458/07)."
Wie wäre es, wenn dein Kollege sein Führerschein abgibt und auf Fahrrad umsteigt?

Hallo der Aussendienst,
Des Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage.
Im April 2006 wurden auf die gleiche Art bereits die Zivile Prozessordnung (ZPO), Strafprozessordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der § 1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtswirksam wurde das Ganze am 25.4.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt.
Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben. Aber es geschah im selben Schritt noch mehr, der § 5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In dem Stand der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke, und jetzt wird es ganz einfach :
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt gar nicht. Klingt logisch und ist es netterweise auch. Folglich gibt er es und vor allem gab es damit rein juristisch in der BRD weder einen Anklagegrund, ein Strafmaß, noch ein Gericht, einen Richter oder gar einen Gerichtsvollzieher.
beribald
PS : im Miteinander des Lebens sollten allerdings in persönlicher Verantwortlichkeit die Verantwortlichkeiten des Lebens beachtet werden !
Wenn der 1. April wäre, könnte es lustig gewesen sein ...
Genau! Wie früher in der Kneipe, der Elfte ist frei, ist hier sicher nicht so!