Hallo,
ich habe in einer Fußgängerzone geparkt (ich weiss ... böse, böse ... tut man nicht). Das Fahrzeug habe ich am Freitag Abend dort abgestellt und bin dann am Samstag und Sonntag aufgeschrieben worden. (kein Knöllchen am Scheibenwischer, sondern habe jetzt Post bekommen).
Muss ich jetzt beide Knöllchen bezahlen ?
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natürlich! wundert mich das du nur eins pro tag hattest...

sicher musst du die bezahlen, kannst froh sein das sie das auto nicht abgeschleppt haben!

Strenggenommen ist das eine Tat, so daß auch nur ein Bußgeld fällig werden kann - hier möglicherweise tatsächlich Bußgeld und nicht mehr Verwarnungsgeld.
Allerdings könnte das für diesen Zeitraum höher sein, als beide Verwarnungsgelder (das sind Knöllchen) zusammengenommen.
Ich habe jetzt nicht in der Tabelle nachgesehen, aber bevor Du etwas unternimmst, solltest Du das tun.
Das ist doch günstig, weil du dann am Freitag "umsonst" geparkt hast.
heligirl am 27. Juni 2008 16:17 Deine positive Sichtweise tut richtig gut :-)

Ja, Du hast sogar billig geparkt. Steht bei uns ein Fahrzeug länger als zwei Stunden in einer Fussgängerzone, wird es kostenpflichtig abgeschleppt. Es kann dann nur gegen Barzahlung ausgelöst werden.
ja klar bez. musst Du, das ist ein neues Verfahren...ohne Knöllchen nur noch mit schrftl. Bescheid nach haus :-(
Da die Dauer länger war kann ich mir vorstellen, dass der Betrag insgesamt höher wird, als wenn Du nur einen Tag dort geparkt hättest. Aber zweimal für das gleiche Vergehen zahlen geht, soweit ich mal gelesen habe, nicht, da keine Zeit dazwischen war, in der Du daraus "lernen" konntest.
gnat01 am 27. Juni 2008 15:38 Also lernen tut man das in der Fahrschule... Strafe muss sein...