gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Zwei Knöllchen wegen Falschparken an einem Wochenende rechtens ?

gefragt von Picco am 27.06.2008 um 14:54 Uhr

Hallo,

ich habe in einer Fußgängerzone geparkt (ich weiss ... böse, böse ... tut man nicht). Das Fahrzeug habe ich am Freitag Abend dort abgestellt und bin dann am Samstag und Sonntag aufgeschrieben worden. (kein Knöllchen am Scheibenwischer, sondern habe jetzt Post bekommen).

Muss ich jetzt beide Knöllchen bezahlen ?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Knöllchen (47)
Falschparken (24)
Fußgängerzone (7)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 27. Juni 2008 14:55
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

natürlich! wundert mich das du nur eins pro tag hattest...


Geisterfahrer
beantwortet von Geisterfahrer am 27. Juni 2008 14:57
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sicher musst du die bezahlen, kannst froh sein das sie das auto nicht abgeschleppt haben!


doener97
beantwortet von doener97 am 27. Juni 2008 14:54
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. Juni 2008 14:59
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Strenggenommen ist das eine Tat, so daß auch nur ein Bußgeld fällig werden kann - hier möglicherweise tatsächlich Bußgeld und nicht mehr Verwarnungsgeld.

Allerdings könnte das für diesen Zeitraum höher sein, als beide Verwarnungsgelder (das sind Knöllchen) zusammengenommen.

Ich habe jetzt nicht in der Tabelle nachgesehen, aber bevor Du etwas unternimmst, solltest Du das tun.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. Juni 2008 14:56
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist doch günstig, weil du dann am Freitag "umsonst" geparkt hast.


Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 27. Juni 2008 16:17

Deine positive Sichtweise tut richtig gut :-)


tradaix
beantwortet von tradaix am 27. Juni 2008 15:02
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, Du hast sogar billig geparkt. Steht bei uns ein Fahrzeug länger als zwei Stunden in einer Fussgängerzone, wird es kostenpflichtig abgeschleppt. Es kann dann nur gegen Barzahlung ausgelöst werden.


anonym
beantwortet von Nine25 am 27. Juni 2008 15:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja klar bez. musst Du, das ist ein neues Verfahren...ohne Knöllchen nur noch mit schrftl. Bescheid nach haus :-(


Achat
beantwortet von Achat am 27. Juni 2008 15:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

natürlich


anonym
beantwortet von Schlanklori am 27. Juni 2008 15:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da die Dauer länger war kann ich mir vorstellen, dass der Betrag insgesamt höher wird, als wenn Du nur einen Tag dort geparkt hättest. Aber zweimal für das gleiche Vergehen zahlen geht, soweit ich mal gelesen habe, nicht, da keine Zeit dazwischen war, in der Du daraus "lernen" konntest.

Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 27. Juni 2008 15:38

Also lernen tut man das in der Fahrschule... Strafe muss sein...


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.