Zwei Jobs.was machen mit der Lohnsteuerkarte?
es könnte sein dass ich bald zwei jobs habe, ein mal über ein mal unter 400 euro, nun ist ja meine Lohnsteuerkarte ja bei meinem aktuell einzigem Arbeitgeber-wie muss ich dass denn machen mit dem Zuschicken? Meinen aktuellen arbeitgeber auffordern sie ende des Jahres zum Minjob zu schicken oder muss ich eine zweite holen?
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Antwort von Carlchen10 14.06.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Entweder eine 2. LSt-Karte mit Steuerklasse 6 holen (für Minijob ratsam)oder du fragst deinen Arbeitgeber, bei dem du den Minijob ausübst, ob er diesen pauschal versteuern kann mit 2%. Diese pauschale LSt kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer tragen.
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wenn du einen Job hast der über 400.- € liegt ist dieser Lohnsteuerpflichtig bzw. sozialabgaben pflichtig. wenn du dann noch einen anderen Job machst der unter 400.- € liegt bruachst du keine Lohnsteurekarte abzugeben.
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Huch hab ich was verpasst? Seit wann gibt es wieder Lohnsteuerkarten?
Kommentar von Carlchen10 14.06.2010Lohnsteuerkarten gibt`s bis Ende 2010 noch! Ab 2011 gilt die vom Jahr 2010 weiter, ab 2012 alles elektronisch üner Arbeitgeber.
Kommentar von GatowerKugelGatowerKugel 14.06.2010Also, ich habe für 2010 keine mehr bekommen
Kommentar von Carlchen10 14.06.2010ich bearbeite ca. 4000 Lohnabrechnungen pro Monat. Alle Arbeitnehmer haben LSt-Karten für 2010 vorgelegt.
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Für den Minijob brauchst du keine Lohnsteuerkarte!
Kommentar von Carlchen10 14.06.2010Lohnsteuer ist immer abzuführen, allerdings kann bei dem Minijob diese der Arbeitgeber übernehmen, muss aber nicht!
Kommentar von user287user287 14.06.2010Das wird pauschal abgeführt und fertig, eine pauschale Abführung vom AN gibts nicht.
wenn der Arbeitgeber aber eine verlangt, weil er keine pauschale Lohnsteuer abführen will, muss eine LSt-Karte mit Klasse 6 vorgelegt werden oder der Arbeitnehmer lässt sich vom Lohn die 2% pauschale LSt abziehen (kann er sich aber im LSt-Ausgleichsverfahren nicht wiederholen)