Zwei Hauptmieter, einer möchte ausziehen - vorzeitig und ohne Kündigung

3 Antworten

Sie muß die Kündigungsfrist einhalten, die anteilige Miete muß sie in jeem Fall zahlen, auch wenn sie vorzeitig auszieht. Aber Dein Problem wird sein, daß sie nicht zahlt und der Vermieter sich an Dich hält. Es wäre also zweckmäßig, ganz schnell eine neue Mitbewohnerin zu finden.

Danke Reanne für deine schnelle Rückmeldung! Weißt du evtl. wie lange die Kündigungsfrist ist? Ich lese im Netz mal was von 3 Monaten, dann wieder was von übernächstem Monat, wenn sie zum 3. eines Monats kündigt. Und, dass sie auf jeden Fall meine Unterschrift für eine Kündigung benötigt, da wir beide Hauptmieter sind. Da ich so schnell keine neue Mitbewohnerin finden werde bzw. das Casting auch gewissenhaft angehen möchte - kann man sie rechtlich in irg.einer Form belangen, sollte sie tatsächlich keine Miete mehr bezahlen? Zur Not auch mit Hilfe eines Anwalts?

@JuliaAhoi310

Dein Problem besteht darin, dass du zwar einen Anwalt einschalten kannst, den musst du dann. aber selbst wiederum im Voraus bezahlen. Mit der vagen Aussicht dein Geld jemals wieder zu sehen

@JuliaAhoi310

In Deinem Mietvertrag steht die Kündigungsfrist, gesetzlich 3 Monate, natürlich kannst Du sie belangen, wenn sie keine Miete mehr zahlt.. Aber ein Anwalt ist teuer, nicht, das Du mehr an den zahlst, als die Miete tatsächlich beträgt. Weißt Du etwas über ihre Vermögensverhältnisse? Wenn sie nichts hat, kann der Anwalt auch nichts aus ihr herausholen, nur den Titel für die Schul. Bevor Du einen Anwalt einschaltest, schickst Du ihr einen amtlchen Zahlungsbefehl.

@Reanne

Mein einziges "Druckmittel" wird vorerst wohl sein, dass ich ihre Kündigung nicht unterschreiben werde, sollte diese keine entsprechende Frist enthalten. Da sie ein ziemlich "braves Mädchen" ist, dass sich eher ungern mit Vermietung & Co. anlegen wollen wird, muss ich hoffen ... vielleicht überdenkt sie ihre Ansichten ja noch einmal. Ihre Vermögensverhältnisse sind gut, sie verdient und hat auch geerbt vor einer Weile.

Sie muß die Kündigungsfrist einhalten

Plural bitte. Sie müssen die Kündigungsfrist einhalten. Denn einer von mehreren Hauptmietern kann allein nicht kündigen bzw. wäre diese Kündigung unwirksam.

Ausziehen kann sie wann sie will. Und dem Vermieter eine Kündigung schicken auch.

Diese Teilkündigung wäre allerdings unwirksam, da nur die Partei Mieter als ganzes kündigen kann.

Sie bleibt also weiterhin dem VM gegenüber, genau wie Du, in vollem Umfang haftbar.

Mit dem Vermieter ist bereits geregelt, dass ich mir einen neuen Zweitmieter suchen darf.

Wenn Du den hast und der Vermieter ihn akzeptiert, kannst Du und der Vermieter sie aus dem Vertrag entlassen.

Bis dahin bleibt alles, außer das sie nicht mehr dort wohnt, beim Alten.

Wenn ihr beide als Hauptmieter eingetragen seid, haftet ihr beide gesamtschuldnerisch. Ob der Vermieter sich darauf einlässt, dass du dir einen neuen Mitbewohner suchst, ist mehr als fraglich.

Du wirst also zahlen müssen und versuchen von der Mitbewohnerin dein Geld zurück zu bekommen. Das wird wohl ohne Klage nicht laufen.

Mit dem Vermieter ist bereits geregelt, dass ich mir einen neuen Zweitmieter suchen darf. Bis dahin ist es aber vermutlich noch ein weiter Weg ... :-)