gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

58 

Zwangsvollstreckungs-Möglichkeiten (neben Einkommen des Schuldners)?

gefragt von KnowledgeKnowledge am 12.10.2007 um 8:13 Uhr

Welche Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung bestehen für mich als Gläubiger neben dem Einkommen des Schuldners noch? Weder die Taschen- noch Forderungspfändung erbrachte für mich befriedigende Ergebnisse; muss ich die Forderung komplett "abschreiben" (immerhin fast 8 000,- €)?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34398)
Finanzen (23158)
Geld (22086)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 12. Oktober 2007 08:29
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Tja, die Vertrauensseligkeit. Aber 8 000,- € ist verdammt viel Lehrgeld.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 12. Oktober 2007 08:30

Sorry...wollte es als Kommentar einstellen (verrutscht....Asche auf mein Haupt...ggg)

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 12. Oktober 2007 08:41

Immerhin besteht ja während der 30 Jahre die Möglichkeit, dass Dein Schuldner mal wieder zu was kommt...

Kommentar von Auskunft am 12. Oktober 2007 08:47

Wenn er nicht in die Privatinsolvenz geht.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 12. Oktober 2007 08:50

Da hast Du natürlich Recht.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 12. Oktober 2007 10:16

Ja, und ich schicke dann jedes Jahr neu den Gerichtsvollzieher hin...

Kommentar von Rolfe am 12. Oktober 2007 18:16

Wenn er den Offenbarungseid ablegt, kann man nur alle 3 Jahre den GV schicken - während einer Insolvenz überhaupt nicht.


odemtann
beantwortet von odemtann am 12. Oktober 2007 08:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vermutlich ja , denn einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen . Demnach gibt es auch keine pfändbaren Wertgegenstände mehr .Somit ist es vermutlich dumm gelaufen für dich .


summertime81
beantwortet von summertime81 am 4. Dezember 2007 14:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vermutlich wird er tatsächlich nichts haben. Hat er denn bereits die Eidesstattliche Versicherung abgegeben? Schuldnerkarteianfrage beim jeweiligen Amtsgericht (kann soweit ich weiß nur RA machen). Wenn ja, würde ich mir das Protokoll besorgen. Dort muss er angeben, was er hat oder nicht, ob und wo er arbeitet/was er verdient, Bankkonten, Lebensversicherungen, Wohnungs- Hauseigentum, etc. Ich habe selbst schon Rentenanwartschaften pfänden lassen müssen.


weberwf
beantwortet von weberwf am 13. März 2008 13:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo,

versuchen Sie es mal bei Russen-inkasso.de. Da ist mir bislang immer gut geholfen worden. Ist zwar relativ kostspielig, aber sehr freundlich und zuverlässig.


anonym
beantwortet von ManfredFS am 6. Juni 2008 15:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hast du schon mal beim Finanzamt gepfändet? Falls Einkommensteuer erstattet wird. Ansonsten ist es leider ziemlich schwierig, trotz Titel an Geld zu kommen, wenn einer sich laufend wehrt. Ich habe 1995 (ca.) einen Computer an einen "Freund" verkauft. Er gab mir einen Scheck über 25.000 DM der platzte. Ich habe zwar einen Titel bekommen aber von den inzwischen rund 50.000 DM noch keinen Cent gesehen. Den Computer konnte ich damals nicht mals pfänden, da es sein "Arbeitsgerät" war mit dem er Geld verdiente (Grafiker). Inzwischen läuft wohl alles über seine Freundin... Heute habe ich ein Stück Papier und einen Freund weniger....


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.