Knowledge am 12.10.2007 um 8:13 Uhr
Welche Möglichkeiten zur Zwangsvollstreckung bestehen für mich als Gläubiger neben dem Einkommen des Schuldners noch? Weder die Taschen- noch Forderungspfändung erbrachte für mich befriedigende Ergebnisse; muss ich die Forderung komplett "abschreiben" (immerhin fast 8 000,- €)?

Tja, die Vertrauensseligkeit. Aber 8 000,- € ist verdammt viel Lehrgeld.

Vermutlich ja , denn einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen . Demnach gibt es auch keine pfändbaren Wertgegenstände mehr .Somit ist es vermutlich dumm gelaufen für dich .
Vermutlich wird er tatsächlich nichts haben. Hat er denn bereits die Eidesstattliche Versicherung abgegeben? Schuldnerkarteianfrage beim jeweiligen Amtsgericht (kann soweit ich weiß nur RA machen). Wenn ja, würde ich mir das Protokoll besorgen. Dort muss er angeben, was er hat oder nicht, ob und wo er arbeitet/was er verdient, Bankkonten, Lebensversicherungen, Wohnungs- Hauseigentum, etc. Ich habe selbst schon Rentenanwartschaften pfänden lassen müssen.

Hallo,
versuchen Sie es mal bei Russen-inkasso.de. Da ist mir bislang immer gut geholfen worden. Ist zwar relativ kostspielig, aber sehr freundlich und zuverlässig.
Hast du schon mal beim Finanzamt gepfändet? Falls Einkommensteuer erstattet wird. Ansonsten ist es leider ziemlich schwierig, trotz Titel an Geld zu kommen, wenn einer sich laufend wehrt. Ich habe 1995 (ca.) einen Computer an einen "Freund" verkauft. Er gab mir einen Scheck über 25.000 DM der platzte. Ich habe zwar einen Titel bekommen aber von den inzwischen rund 50.000 DM noch keinen Cent gesehen. Den Computer konnte ich damals nicht mals pfänden, da es sein "Arbeitsgerät" war mit dem er Geld verdiente (Grafiker). Inzwischen läuft wohl alles über seine Freundin... Heute habe ich ein Stück Papier und einen Freund weniger....
Sorry...wollte es als Kommentar einstellen (verrutscht....Asche auf mein Haupt...ggg)
Immerhin besteht ja während der 30 Jahre die Möglichkeit, dass Dein Schuldner mal wieder zu was kommt...
Wenn er nicht in die Privatinsolvenz geht.
Da hast Du natürlich Recht.
Ja, und ich schicke dann jedes Jahr neu den Gerichtsvollzieher hin...
Wenn er den Offenbarungseid ablegt, kann man nur alle 3 Jahre den GV schicken - während einer Insolvenz überhaupt nicht.