Frage von m319478 20.09.2012

Zwangsvollstreckung nach 19 Jahren? Zinsenzahlung? Brauche Rat....

  • Hilfreichste Antwort von Ranwalt 20.09.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Da der Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür stand nehme ich an, dass es einen Vollstreckungstitel wegen dieser Forderung gegen Dich gibt. Normalerweise stellen Rechtsanwälte ihre Schreiben nämlich nicht durch den Gerichtsvollzieher zu! Wenn es also einen Titel gibt, so verjährt die titulierte Forderung erst nach 30 Jahren. Aufpassen musst Du bei den Zinsen. da diese ständig der Verjährung unterliegen. Hinsichtlich der Kosten ist zwischen notwendigen und eben nicht notwendigen Kosten zu unterscheiden. Die erstgenannten bist Du als Schuldner - falls tituliert - zu erstatten verpflichtet. Ich würde, falls also ein Versäumisurteil oder ein Vollstreckungsbescheid gegen Dich existiert - das kann Dir übrigens der Gerichtsvollzieher sagen, empfehlen, über den RA einen Vergleich zu schließen, weil Gläubiger nach so einer langen Zeit auch endlich einen Schlussstrich ziehen wollen und dafür durchaus zu Zugeständnissen bereit sind!

  • Antwort von user1481 20.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo. In deiner Angelegenheit würde ich dir einen Anwalt empfehlen.Du kannst beim Amtsgericht ein Formular holen für einen Beratungshilfeschein. Gruß Ralf

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