Zwangsvollstreckung nach 19 Jahren? Zinsenzahlung? Brauche Rat....
Habe heute - nach 19 Jahren - ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten gehabt. 1993 habe ich mir 3.100 DM für den Kauf eines Fahrzeuges geliehen, welches dann gepfändet wurde und für 250 DM in die Versteigerung kam. Nun möchte der Anwalt der Gegenseite ca. 4.100 € haben, welche sich aus der Leihsumme, Zinsen, Bearbeitungsgebühren etc. zusammensetzen. In den ganzen 19 Jahren habe ich von diesem Vorgang nichts gehört, es kam keine Post, keine Zahlungsaufforderung, kein Gerichtsvollzieher. Ehrlich gesagt, ich hatte es aus meinem Kopf verdrängt. Bin in der Zeit 3x umgezogen, habe mich jedoch immer ordnungsgemäß umgemeldet. Lt. Aussgage des Anwaltbüro´s wurde zum letzten Mal 2000 die Adresse ermittelt, und dann eben jetzt wieder. Muss ich die Zinsen/Berabitungsgebühren etc. auch zahlen, oder geht es eigentlich nur um die Forderung? Soll ich bzgl. eines Verglieches Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen? Habe selber nur eine Rente, möchte aber keinen EV leisten.....Freue mich über sinnvolle Antworten.
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Hilfreichste Antwort von Ranwalt 20.09.20122 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Da der Gerichtsvollzieher vor Deiner Tür stand nehme ich an, dass es einen Vollstreckungstitel wegen dieser Forderung gegen Dich gibt. Normalerweise stellen Rechtsanwälte ihre Schreiben nämlich nicht durch den Gerichtsvollzieher zu! Wenn es also einen Titel gibt, so verjährt die titulierte Forderung erst nach 30 Jahren. Aufpassen musst Du bei den Zinsen. da diese ständig der Verjährung unterliegen. Hinsichtlich der Kosten ist zwischen notwendigen und eben nicht notwendigen Kosten zu unterscheiden. Die erstgenannten bist Du als Schuldner - falls tituliert - zu erstatten verpflichtet. Ich würde, falls also ein Versäumisurteil oder ein Vollstreckungsbescheid gegen Dich existiert - das kann Dir übrigens der Gerichtsvollzieher sagen, empfehlen, über den RA einen Vergleich zu schließen, weil Gläubiger nach so einer langen Zeit auch endlich einen Schlussstrich ziehen wollen und dafür durchaus zu Zugeständnissen bereit sind!
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hallo. In deiner Angelegenheit würde ich dir einen Anwalt empfehlen.Du kannst beim Amtsgericht ein Formular holen für einen Beratungshilfeschein. Gruß Ralf
Kommentar von Ranwalt 20.09.2012Tituliert sind die Zisen schon, aber Du musst sie Dir vom Gericht als Gläubiger nochmals der Höhe nach separat festsetzen lassen, weil sie sonst verjähren. Ich meine die Verjährungsfrist wären 2 oder 3 Jahre. Das heißt, dass die bisher nicht festgesetzten Zinsen - über diese Zeit ist das ja Einiges - wahrscheinlich verjährt sind - ich kann es aber nicht prüfen.
Kommentar von user1481user1481 20.09.2012Es gibt die Möglichkeit den Titel zu entziehen um eine Pfändung zu verhindern.Weiterhin trifft auf den Fragesteller Veränderte Lebensumstände zu.Desweiteren müßte vom Gericht geprüft werden ob diese Verzögerung vom Gläubiger absichtlich war.Viel Erfolg. Gruß Ralf
Kommentar von TETTETTETTET 21.09.2012Und wieder nur Unsinn.
Kommentar von user1481user1481 21.09.2012Er nu wieder.Meinste nicht das du dich hier langsam aber sicher lächerlich machst? Gruß Ralf
Kommentar von TETTETTETTET 21.09.2012Lächerlich machst du dich. Da enthält deine Antwort tatsächlich mal etwas sinnvolles und dann lieferst du einen Kommentar hinterher, der wieder nur kompletter Quatsch ist.
Kommentar von user1481user1481 21.09.2012Ich frage mich die ganze Zeit warum ein Jura Student soviel Zeit hat hier bei Gute Frage net zu sein und nichts lernt?Bafög wirst du auch wohl bekommen. Me ist das ein Fall für das Schwarz Buch, Gruß Ralf
Kommentar von TETTETTETTET 21.09.2012Und wieder eine Fehleinschätzung deinerseits. Weder Student, noch Jurist.
Kommentar von user1481user1481 21.09.2012Das ist ja noch schlimmer.Danke für dein Eingeständnis.Jetzt können die Leser sich selbst ein Bild von dir machen. Gruß Ralf
Kommentar von TETTETTETTET 21.09.2012Ich denke dafür haben schon meine Kommentare und Antworten gesorgt, die im Gegensatz zu deinen die Rechtslage wiederspiegeln. Achso, was qualifiziert denn dich als Frührentner so?
Kommentar von user1481user1481 21.09.2012Ich bin nicht als Frührentner qualifiziert sondern als Privatperson.Steht im BGB.Vorraussetzung dafür ist das die Person mit den Gesetzen vertraut ist.Steht auch im BGB. Gruß Ralf
Kommentar von TETTETTETTET 21.09.2012Oh großer Kenntnisreicher, beglücke uns doch bitte mit deiner unendlichen Weisheit und nenne uns die §§ für dies Behauptung.
Kommentar von user1481user1481 21.09.2012Lesen bildet.Zudem was du hier treibst stellst du die Kommpetenz des Richters in Frage von dem ich die Infos und von Ihm gelernt habe. Gruß Ralf
Kommentar von TETTETTETTET 21.09.2012Ich würde ja gerne lesen, aber du nennst mir ja die Stellen nicht, wo ich lesen soll. Ansonsten stelle ich grundsätzlich deine Kompetenz in Frage rechtliche Zusammenhänge zu verstehen, egal, wer es dir erklärt
Kommentar von user1481user1481 21.09.2012Die Stellen muß ich dir auch nicht nennen.Jeder muß selbst zusehen wie er an Informationen kommt.Tipp:Lese das BGB und die damit verbundenen Gesetze dann kommst du selber drauf.Damit ist die Angelegenheit für mich erledigt. Gruß Ralf
Kommentar von TETTETTETTET 21.09.2012Kommst du dir nicht albern vor, laufend irgendetwas zu behaupten und nicht ein kleines Fitzelchen davon belegen zu können? Im ganzen BGB (und ich habe es komplett gelesen) ist von dem Unsinn, den du erzählst nichts zu finden.
Kommentar von user1481user1481 21.09.2012Schon mal dran gedacht das ich nicht belegen darf/brauch?Steht auch im BGB. Gruß Ralf
Kommentar von TETTETTETTET 21.09.2012Auch wenn es vergebene Liebsmüh ist, erkläre ich dir mal kurz einen juristischen Grundsatz. Wer etwas für ihn positives behauptet, muß dies beweisen. Ansonsten hast du dich verschrieben. es müsste heissen:
Schon mal dran gedacht das ich nicht belegen kann
Kommentar von user1481user1481 21.09.2012Schön das du nicht belegen kannst. Gruß Ralf
Kommentar von TETTETTETTET 21.09.2012Du kannst ja ml versuchen, zu lesen. Auf verstehen hoffe bei dir nicht mehr.
Kommentar von user1481user1481 21.09.2012Sowohl für als auch gegen. Gruß Ralf
Kommentar von TETTETTETTET 21.09.2012Ich würde ja jetzt sagen, du redest wirres Zeug, aber das tust du ja permanent. Aber wie gesagt, Verstehen hatte ich nicht erwartet.
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Kannst du bitte noch mal etwas ausführlicher die Verjährung der Zinsen erläutern? Normalerweise stehen die doch mit auf dem Vollstreckungsbescheid - sind sie dadurch nicht auch tituliert?